Defence & Security Procurement

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​Die EU-Richtlinie 2009/81/EG über die Beschaffung von Verteidigungsgütern und sensiblen Sicherheitsgütern beinhaltet Vorschriften für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial (sowie damit zusammenhängenden Bau- und Dienstleistungsaufträgen) für Verteidigungszwecke. Sie enthält zudem Regeln für die Vergabe von Aufträgen für sensible Lieferungen, Bau- und Dienstleistungen zu Sicherheitszwecken.

 

Diese europäischen Vorschriften sind an die Besonderheiten der Beschaffung von Verteidigungsgütern angepasst, die in der Regel besonders komplex und sensibel sind. In Deutschland sind die EU-Regeln insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), im Abschnitt 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-VS) und im Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) umgesetzt.

 

Mit dem sog. Defence Readiness Omnibus hat die Europäische Kommission im Juni 2025 eine neue Initiative ergriffen, um die europäische Verteidigungsbereitschaft u.a. durch eine Modernisierung der Vergaberegeln zu stärken.

 

Diese speziellen Beschaffungsregeln sind vor allem für die Bundeswehr, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie für im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich tätige Unternehmen von Bedeutung.

 

Unsere Leistungen im Defence & Security Procurement für öffentliche Auftraggeber und Bieterunternehmen:

  • Rechtliche Prüfung der Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens (z.B. Allgemeine und Besondere Vergabeausnahmen, §§ 107, 117, 145 GWB, Art. 347 AEUV)
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu vergaberechtlichen Fragen und Sachverhalten
  • Erstellung und Optimierung von Ausschreibungstexten, wie etwa Vergabe-/Vertragsunterlagen, Bekanntmachungstexte u.v.m.
  • Unterstützung bei der Auswertung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
  • Umfassende Begleitung von Vertragsverhandlungen und Aufklärungsgesprächen
  • Bearbeitung sachdienlicher Auskünfte und Verfahrensrügen
  • Erstellung von Verfahrensrügen und Nichtabhilfeschreiben
  • Forensische Vertretung vor Vergabekammern und -senaten sowie der zivilen Gerichtsbarkeit
  • Monitoring der Auftragsdurchführung
  • Inhouse-Schulungen
  • Erstellung von internen Vergaberichtlinien, Handbüchern für die öffentliche Beschaffung, inklusive Mustern für Ausschreibungstexte u.v.m.

 

Kontakt

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Holger Schröder

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht

Partner

+49 911 9193 3556

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Freya Weber

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, Europajuristin (Univ. Würzburg)

Associate Partner

+49 (911) 91 93 – 35 11

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