Insolvenzstrafrecht

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Das wirtschaftliche Gebaren von Unternehmen und die Hoffnung über Sanierungs­möglichkeiten in letzter Minute können immer wieder den leidlichen Ausgang nehmen, dass das angestrebte Ziel nicht verwirklicht und infolge dessen nicht immer das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann. Oftmals hängt das auch von Faktoren ab, die die handelnden Personen nicht selbst beeinflussen können.

  

In einer derartigen Situation kann durch verschiedene, das Unternehmens­ergebnis beeinträchtigende Vorfälle ein Ungleichgewicht entstehen, das das Unternehmen in die Lage versetzt, nicht mehr die notwendigen finanziellen Mittel zum Bestreiten der bestehenden Verbindlichkeiten aufbringen zu können. Das Insolvenzrecht bezeichnet dieses Ungleichgewicht mit den Begriffen „Zahlungsunfähigkeit” und „Überschuldung”.

   

Nicht selten strengen gerade bei inhabergeführten Unternehmen die Verantwortlichen verzweifelte Versuche an, um die Talsohle zu durchqueren und das Unternehmen wieder auf eine gesunde finanzielle Basis zu bringen. Diese Versuche münden immer wieder in Aktivitäten, die den insolvenz- und insolvenzstrafrechtlichen Bestimmungen zuwiderlaufen. Der Insolvenzantrag kann strafrechtliche Ermittlungen der Behörden auslösen. In solchen Fällen nehmen die Ermittlungsbehörden v.a. die Geschäftsleitung ins Visier.

  

Begleiterscheinungen der Insolvenzstraftaten sind i.d.R. artverwandte Delikte wie Betrug, das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie die Lohnsteuerhinterziehung, aber häufig auch Bankrottdelikte und die Verletzung von Buchführungspflichten.

 

Neben dem Strafgesetzbuch (StGB) finden sich auch weitere Straftatbestände in den entsprechenden Spezialgesetzen, v.a. der Insolvenzordnung. Eine sachgerechte Beratung und/oder Verteidigung ist gerade in dieser Ausnahmesituation das A und O, um die Situation bestmöglich zu entschärfen.

 

Unsere Beratungsschwerpunkte beim Insolvenzstrafrecht sind:

  • Beratung und Verteidigung bei Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung („klassische” Straftatbestände aus dem StGB) sowie
  • gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Themen.

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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