In der Tschechischen Republik wird das Privatrecht rekodifiziert

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Von Dr. Alena Klikar, Rödl & Partner Prag

 

Im Zusammenhang mit der Rekodifizierung des Privatrechts in der Tschechischen Republik zum 1. Januar 2014 möchten wir Sie auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Berücksichtigung und Umsetzung der Anforderungen der neuen Rechtslage hinweisen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Regelungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches, Gesetz Nr. 89 / 2012 Slg., sowie des Gesellschaftsrechtskodexes, Gesetz Nr. 90 / 2012 Slg. Auch das tschechische Arbeitsrecht bleibt von dieser Rekodifizierung nicht ganz verschont, wenngleich hier die Veränderungen überschaubarer ausfallen als in anderen Rechtsgebieten.
 
Zweifelsohne wird die Rekodifizierung des Privatsrechts ganz wesentliche Auswirkungen auf die Regelung der täglichen unternehmerischen Tätigkeit von Unternehmen in der Tschechischen Republik haben. Das betrifft auf der einen Seite die vertragliche Agenda, das heißt die Regelung ihrer  bisherigen) Geschäftsverträge, einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Rahmenverträge etc. Hinzu kommen gesellschaftsrechtliche Fragen innerhalb von Konzernen, das heißt bezüglich der Stellung und der internen Verhältnisse in Gesellschaften und in ihren Organen, einschließlich der Beziehungen und der Vertragsgestaltung von Konzernunternehmen.
 
In dieser Hinsicht ist insbesondere auf wichtige Übergangsbestimmungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesellschaftsrechtskodexes hinzuweisen. In diesen heißt es ausdrücklich, dass Unternehmen bestehende Verträge an die neue Rechtslage anpassen müssen. Dies betrifft unter anderem auch Konzernfragen.
 
Laut dieser Übergangsbestimmungen werden unter anderem mit Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtskodexes alle Vereinbarungen von Gesellschaftsverträgen aufgehoben, die im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen dieses neuen Gesetzes stehen. Gesellschaften sind verpflichtet, ihre Gesellschaftsverträge binnen 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesellschaftsrechtskodexes anzupassen und diese der Urkundensammlung des zuständigen Registergerichtes zuzustellen. Eine ähnliche Verpflichtung bezieht sich auch auf die Vereinbarung von sogenannten Verträgen über die Ausübung einer Funktion und über die Vergütung von Organen von Gesellschaften; anderenfalls wird die Fiktion gelten, dass die Ausübung der Funktion unentgeltlich erfolgt.
 
Angesichts der umfangreichen Agenda, die die Unternehmen im Zusammenhang mit der Neufassung des tschechischen Privatrechts erwartet, bieten wir Ihnen unsere rechtliche Unterstützung an, damit die Anpassung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Dokumente und Ihrer vertraglichen Agenda an die Anforderungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesellschaftsrechtskodexes für Sie und Ihr tschechisches Unternehmen nicht zum Problem wird, sondern in einem vernünftigen zeitlichen Rahmen bewältigt werden kann.
 
Zusammen mit Ihnen stellen wir sicher, dass die Anpassungen an die neue Rechtslage nicht nur zu keiner Belastung führen, sondern daraus Vorteile in Form einer Verbesserung des rechtlichen Rahmens Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in der Tschechischen Republik entstehen können. Unsere Beratungsleistungen können wir dabei in den verschiedensten Formen nach Ihren jeweiligen Belangen erbringen, und zwar als:
 

  • Überarbeitung und Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Dokumente und Verträge über die Ausübung einer Funktion von Organen tschechischer Gesellschaften an die neue Rechtslage;
  • Überarbeitung und Anpassung von Verträgen aus dem Bereich der Schuldverhältnisse (Geschäftsverträge, Rahmenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.);
  • Abhalten individueller Schulungen, interner Seminare und anderer Weiterbildungsveranstaltungen für das Management und ausgewählte Arbeitnehmer Ihrer (tschechischen) Gesellschaft;
  • Erstellung von übersichtlichen Informationsmaterialien und Stellungnahmen zu den Änderungen der Rechtslage nach dem 1. Januar 2014;
  • Prüfung und Anpassung der arbeitsrechtlichen Vertragsagenda sowie Audit des Personalwesens unter Berücksichtigung der ab 1. Januar 2014 geltenden Rechtslage.
     
    Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns bitte umgehend an. Gern stellen wir für Ihre (tschechische) Gesellschaft die individuell notwendigen Schritte zusammen und unterstützen Sie bei der notwendigen Umsetzung, damit Ihr Unternehmen, der ab 1. Januar 2014 in der Tschechischen Republik geltenden Rechtslage gerecht wird.
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