EMCS–VDO: Eine neue Ära der Verbrauchsteueranmeldungen. Ab dem 1. Dezember 2025 muss der Informationsaustausch mit der Zollverwaltung elektronisch erfolgen.

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​​​​​​​​Die Generalzolldirektion hat am 13. Oktober 2025 ein neues EMCS-VDO-Modul eingeführt, ​das die Erfassung der Beförderung bestimmter verbrauchsteuerpflichtiger Waren, u.a. die Erfassung von Mineralöl und anderen Schmierstoffen im freien Zollverkehr zwischen den Mitgliedstaaten, wesentlich ändert.


Petr Koubovský, Denisa Štefanová, Rödl & Partner Prag


Was versteht man unter EMCS–VDO?

EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein europäisches elektronisches Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Das neu eingeführte Modul VDO (freier Steuerverkehr) ermöglicht die Erfassung der Beförderung bestimmter Waren unter Steueraussetzung - des üblichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten.


Wen betrifft das neue elektronische Verfahren?

Das EMCS-Verfahren gilt für alle Versender und Empfänger bestimmter Produkte (z. B. Mineralöl, Tabakwaren, Alkohol und Bier), die diese Produkte aus der Tschechischen Republik in einen anderen EU-Mitgliedstaat versenden oder an die diese Produkte aus der EU in die Tschechische Republik versandt werden. Diese Beförderungen unter Steueraussetzung müssen in EMCS elektronisch eröffnet und in EMCS elektronisch beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung zwischen zwei Mitgliedstaaten in Papierform sind nicht mehr möglich.


Welche Pflichten und für wen bestehen? 

Alle Gesellschaften, die Produkte gemäß § 58b des Verbrauchsteuergesetzes Nr. 353/2003 Gbl. ein- und verkaufen, sind verpflichtet:

  • bis zum 30. November 2025 das EMCO-Verfahren für die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung einzuführen
  • ab dem 1. Dezember 2025 alle Angaben über Beförderungen an die Zollverwaltung ausschließlich im EMCS-Verfahren zu übermitteln
  • für jede Beförderung Verwaltungsdokumente e-SAD (elektronische Verwaltungsdokumente) zu erstellen und elektronisch zu versenden
  • innerhalb von 5 Werktagen nach Versand oder Empfang der Sendung eine Meldung über die Beendigung der Beförderung abzugeben.

Seit wann ist das EMCS-Verfahren anzuwenden?

Das EMCS-Verfahren wurde am 13. Oktober 2025 eingeführt, elektronische Verwaltungsdokumente sind von allen Versendern ab dem 1. Dezember 2025 zu verwenden.


Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Ausführliche Informationen und Anweisungen sind der Webseite der tschechischen Zollverwaltung​ zu entnehmen.​


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Ing. Petr Koubovský

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 46

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