Schweiz: Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018

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​veröffentlicht am 27. September 2017
 
Die Ablehnung der Reform der Altersvorsorge 2020 und der Zusatzfinanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) vom 24. September 2017 führt per 1. Januar 2018 zu tieferen MWST-Sätzen.
 

 

Durch das Auslaufen der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung per 31. Dezmeber 2017 und die Steuererhöhung für die Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) ab 2018 ergeben sich folgende Steuersätze:
 

 
Die Steuersatzänderung betrifft alle im Jahr 2018 erbrachten Leistungen unabhänging vom Fakturadatum. Deshalb ist bei jahresübergreifender Leistungserbringung eine umgehende Anpassung der EDV erforderlich.
 
Ab dem 1. Januar 2018 treten in Folge der Teilrevision des MWST-Gesetzes zusätzliche Anpas-sungen in Kraft, die insbesondere die Steuerbefreiung ausländischer Unternehmen betreffen. Siehe auch  „Schweiz: MWST Revision – Regelung der Steuerbefreiung” und „Mehrwertsteuerrevision in der Schweiz: Regelung für den Versandhandel ab 2019”.

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Patrick Jurt

Dipl. Steuerexperte (Schweiz)

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