Vorabgenehmigung ausländischer Investitionen in Frankreichs Energiesektor

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​Am 15. Mai 2014, Tag der Unterzeichnung der Ministerialverordnung über genehmigungspflichtige ausländische Investitionen, wurde der Energiesektor in Frankreich vom Donnerschlag getroffen. Die französische Regierung hat durch Verordnung beschlossen, ausländische Investitionen im Bereich Versorgung mit Elektrizität, Gas, Kohlenwasserstoffen und anderen Energiequellen von einer vorherigen Genehmigung vom Wirtschaftsministerium abhängig zu machen. Dieses Verfahren war zuvor den strategischen Wirtschaftsbereichen wie private Sicherheit, nationale Verteidigung, Waffen und Munitionen vorbehalten. Ausländische Investitionen im Energiesektor unterlagen dem ordentlichen statistischen Anmeldungsverfahren bei der Banque de France und dem Wirtschaftsministerium. Diese Regelung findet auf Investitionen aus Drittländern sowie auf Investitionen aus der Europäischen Union Anwendung, sobald die Kontrolle über eine französische Gesellschaft übernommen wird bzw. ein Geschäftszweig oder ein Teil eines Geschäftszweigs einer französischen Gesellschaft erworben wird. Bei fehlendem Genehmigungsantrag kann die Nichtigkeit der Transaktion ausgesprochen werden. Strafrechtlich ist dieser Tatbestand ebenfalls relevant. Gerade wenn die Regierung betont, den Sektor der Erneuerbaren Energien fördern zu wollen, und eine Ausschreibung für eine Off-Shore Windparkanlage einer portugiesischen Gruppe vergeben wurde, bestätigt jedoch diese Verordnung einen wirtschaftlichen Vorteil für französische Unternehmen.
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