Konzernumstrukturierung in China – Fair Market Value

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veröffentlicht am 8. Juli 2022 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 
  

Die grenzüberschreitende Konzernumstrukturierung wird in diesen Jahren häufig als Optimierungsinstrument für die Zuweisung von Vermögenswerten und Ressourcen betrachtet, insbesondere zur Anpassung an die raschen Veränderungen des Geschäftsumfelds im Zuge der globalen Pandemie.
 


 

Nach einigen nationalen Steuergesetzen und -vorschriften kann eine direkte Anteilsübertragung bei einer grenzüberschreitenden Konzernumstrukturierung steuerneutral sein, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Im Vergleich zu inländischen Umstrukturierungen müssen bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen jedoch wesentlich strengere Kriterien für das Beteiligungsverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber erfüllt sein, um in den Genuss einer Steuerneutralität zu kommen. In der Praxis haben daher viele grenzüberschreitende Transaktionen keine Chance, die Steuerneutralität zu beantragen.

 

Ist eine Steuerneutralität bei einer Konzernumstrukturierung nicht anwendbar, so kann die direkte Anteilsübertragung in China eine Kapitalertragssteuer auslösen.

 

Bestimmung des fairen Marktwerts („Fair Market Value - FMV")

Die Unternehmensbewertung ist in der M&A-Praxis von entscheidender Bedeutung, da sie die Besteuerungsgrundlage für Anteilsübertragung darstellt. In der Praxis können je nach Einzelfall der vergleichbare Marktpreis, die Discounted-Cashflow-Methode oder die Wiederbeschaffungsmethode zur Anwendung kommen.

 

Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns für ein nicht-ansässiges Unternehmen, das seine Anteile an ein ansässiges Unternehmen verkauft, hängt vom Veräußerungspreis und von den Investitionskosten des Eigenkapitals ab.

 

Wenn der festgesetzte Veräußerungspreis für eine Konzernumstrukturierung nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht, haben die nationalen Steuerbehörden in der Regel das Recht, den steuerpflichtigen Preis an den FMV des veräußerten Unternehmens anzupassen.

 

In der Praxis, wenn das übertragene Unternehmen bedeutende Immobilien besitzt, die zu einem Aufschlag im Vergleich zum Buchwert führen können, kann ein lokales Bewertungsgutachten als Referenz für die Bestimmung des FMV hilfreich sein.

 

Wenn die Immobilien nicht relevant sind und das übertragene Unternehmen einen normalen Geschäftsbetrieb ausübt, kann es in der Praxis auch akzeptabel sein, dass das Nettovermögen des übertragenen Unternehmens zum Transaktionsdatum als FMV gilt.

 

Die Bewertung könnte komplizierter sein, wenn sich das übertragene Unternehmen in einem vorhersehbar profitablen Zustand befindet, aber nur einen relativ geringen Investitions-/Eigenkapitalwert in den Jahresabschlüssen ausweist. Es hängt von der weiteren Diskussion mit der zuständigen Steuerbehörde ab, welche Bewertungsmethode im Einzelfall am besten geeignet ist.

 

FMV in der künftigen Umstrukturierung

Bei einer Konzernumstrukturierung stimmt der festgelegte Preis in der Praxis nicht immer mit dem FMV überein. Unter diesen Umständen kann der festgesetzte Preis für die notwendigen rechtlichen Verfahren wie die Änderung der Unternehmensregistrierung usw. verwendet werden. Aber aus steuerlicher Sicht kann die Bemessungsgrundlage als anerkannter FMV mit Abzug der Investitionskosten des Eigenkapitals neu bewertet werden. Dies erfordert keine buchhalterischen Anpassungen in den Bilanzen des übertragenen Unternehmens oder des Käufers.

 

Fazit

In vielen Fällen von Konzernumstrukturierungen ist die Bewertung des FMV die entscheidende Frage, die zu einer unterschiedlichen Steuerbelastung auf Konzernebene führen kann. Die sorgfältige Auswahl eines angemessenen Ansatzes für die FMV-Bewertung wird empfohlen. Ein lokales Bewertungsgutachten ist nicht immer erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen als Referenz für den FMV dienen.

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