Erleichterungen für Kosmetik-Importe in China

PrintMailRate-it

aktualisiert am 30. Juni 2021 / Lesedauer: ca. 1 Minute
 
Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 traten die Administrative Provisions of Cosmetics Registration and Filing der China National Medical Products Administration (NMPA) in Kraft. Die Regelungen erleichtern in bedeutendem Maße den Export von Kosmetika nach China. Insbesondere entfallen die bislang erforderlichen obligatorischen Tierversuche vor dem Inverkehrbringen, sofern besondere Voraussetzungen erfüllt sind. 
     

       

Arten von Kosmetika

Für Kosmetika in China bestehen zwei Kategorien: Kosmetika für den allgemeinen Gebrauch sowie Kosmetika für besondere Anwendungen. Der Wegfall von Tierversuchen betrifft die Kosmetika für den allgemeinen Gebrauch. Hierzu zählen beispielsweise Make-up wie Wimperntusche, Rouge und Lippenstift, Hautpflegeprodukte und Haarpflegeprodukte wie Shampoo, Parfüms, Duftstoffe, Zahnpasta als auch Nagellack. Kosmetika für besondere Anwendungen – hierunter fallen z.B. Haarfärbemittel, Produkte zur Entfernung von Sommersprossen und zur Aufhellung der Haut, Sonnenschutzmittel, Mittel gegen Haarausfall als auch Produkte, die eine besondere Wirksamkeit beanspruchen – unterliegen weiterhin der Pflicht von vorherigen Tierversuchen vor dem Inverkehrbringen.
   

Bedingungen um auf Tierversuche zu verzichten

Für den Verzicht auf Tierversuche bei Kosmetika für den allgemeinen Gebrauch müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorliegen eines Qualitätsmanagementsystem-Zertifikats (QMS-Zertifikate) für die Produktion, ausgestellt von einer Regierungsbehörde des Produktionslandes (bei Export von Produkten eines Herstellers aus mehreren Produktionsländern jeweils entsprechende behördliche Zertifikate),
  • Nachweise über die Produktsicherheit,
  • Produkte sind nicht für Säuglinge und Kinder gedacht,
  • Produkte enthalten keine neue Inhaltsstoffe, die in China nicht zugelassen sind, und
  • Der Antragsteller/die verantwortliche Person in China ist im Bewertungssystem der NMPA nicht als besonders überwachungswürdig gekennzeichnet.

   
Für viele Hersteller besteht insoweit ein Problem, dass in ihren Produktionsländern keine staatlichen QMS-Zertifikate vergeben, sondern diese häufig von den Industrieverbänden oder Standardisierungsorganisationen erteilt werden. Hier sind die entsprechenden Staaten gefordert, Möglichkeiten für den Erhalt von QMS-Zertifikaten zu schaffen.
   

Fazit

Insgesamt sind die neuen Regelungen zu begrüßen. Nicht nur verbessern sie die Wettbewerbsbedingungen mit Kosmetikherstellern, welche bereits in der Vergangenheit von Tierversuchen ausgenommen waren, sondern ermöglichen Unternehmen einen Einstieg in den milliardenschweren und stark wachsenden Kosmetikmarkt Chinas, der zuvor aus ethischen Gründen und der Ablehnung von Tierversuchen nur sehr begrenzt, z.B. durch grenzüberschreiten E-Commerce-Vertrieb, zugänglich war, von der Verhinderung des Leides der Tiere ganz abgesehen, auch wenn Tierversuche noch nicht vollständig abgeschafft wurden.

 Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Sebastian Wiendieck

Rechtsanwalt

Partner

+86 21 6163 5329

Anfrage senden

Contact Person Picture

Peter Stark

Rechtsanwalt

+86 21 6163 5300

Anfrage senden

 Wir beraten Sie gern!

 Mehr lesen?

Deutschland Weltweit Search Menu