Staatliche Maßnahmen der südafrikanischen Regierung im Rahmen der Covid-19-Bekämpfung

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veröffentlicht am 19. August 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

   

Südafrika startete umfassende staatliche Maßnahmen zur Covid-19-Bekämpfung zu einem, verglichen mit anderen Ländern, frühen Zeitpunkt. Nach der Zeit der strengen Ausgangsperre befindet sich Südafrika nun in einer phasenweise Öffnung der Wirtschaft.

  

  
  

Ausrufung des nationalen Notstands

Am 5. März 2020 gab der südafrikanische Gesundheitsminister den erste bestätigten Covid-19-Fall des Landes bekannt und bereits am 15. März 2020 rief die südafrikanische Regierung den nationalen Notstand (state of disaster) gemäß des Disaster Management Act 57 aus 2002 aus. Die Zahl der bestätigten Covid-19-Fälle lag zu diesem Zeitpunkt bei 61. Die Ausrufung des nationalen Notstands brachte u.a. die Schließung aller Schulen, Einreiseverbot für Ausländer aus Hochrisikoländern und Versammlungsverbot von mehr als 100 Personen mit sich. Der nationale Notstand wurde zunächst für drei Monate ausgerufen und danach monatsweise verlängert. Die aktuelle Verlängerung endet am 15. September.

 

Ausgangssperre und phasenweise Öffnung

Am 23. März 2020 kündigte Präsident Ramaphosa eine 21-tägige Ausgangssperre (lockdown) an, die am 26. März 2020 um 24 Uhr startete. Zu diesem Zeitpunkt verfügte Südafrika über 402 bestätigte Covid-19-Fälle. Die Ausgangsperre wurde um weitere zwei Wochen, bis zum 30. April 2020 verlängert. Während der Ausgangsperre dürfte das Haus nur zu dringend notwendigen Anlässen, wie Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuche und  Abholung von Sozialhilfeleistungen verlassen werden. Nur Arbeitnehmer der Branchen, die als grundlegende Dienstleistungen deklariert wurden, durften zur Arbeit gehen. Dazu gehören u.a. medizinisches Fachpersonal, Polizei, Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln und Gütern zur Grundversorgung. Arbeitnehmern anderer Branchen ist es nur gestattet, im Home Office zu arbeiten.

 

Ende April wurde eine phasenweise Lockerung der Ausgangsperre bekanntgegeben. Die phasenweise Lockerung basiert auf einer Risikoabwägung und beinhaltet fünf Level, wobei Level 5 die strengste Ausgangsperre ist.  Ab dem 1. Mai 2020 startete Level 4, welches u.a. die Öffnung von weiteren Unternehmenszweigen erlaubt.

 

Am 1. Juni startete Level 3 und gestattet den meisten Unternehmen wieder tätig zu werden. Es ist jedoch vorgeschrieben, dass alle Arbeitnehmer, die von zu Hause arbeiten können, weiterhin im home office verbleiben. Auch während Level 3 (wie schon während Level 4 und 5) ist es Pflicht in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen. Unternehmen, die während Level 3 tätig sind, müssen strenge Sicherheitsvorschriften einhalten. Jedes Unternehmen muss einen COVID-19 Compliance Officer benennen. Der Compliance Officer muss die Umsetzung des Workeplace Plans des Arbeitgebers sowie die Einhaltung der Hygienestandards und Gesundheitsprotokolle in Bezug auf COVID-19 am Arbeitsplatz überwachen. Jeder Arbeitnehmer muss einen Workplace Plan verfassen, der u.a. die phasenweise Rückkehr der Arbeitnehmer zum Arbeitsplatz beschreibt. Alle Unternehmen müssen sicherstellen, dass geeignete Gesundheitsschutzmaßnahmen eingeführt und beachtet werden.

 

Am 18. August startete Level 2. In Level 2 dürfen alle Wirtschafts- und Geschäftsbereiche wieder tätig werden, mit Ausnahme von internationalen Reisen. Das Verbot von Zigaretten- und Alkoholverkäufen wurde aufgehoben. Die Maskenpflicht, das Versammlungsverbot von mehr als 50 Personen und die Sicherheitsvorschriften für Arbeitgeber bleiben bestehen.

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