Brasilien: Vorwegnahme der ECF-Liefergeschwindigkeit zur Nutzung der negativen Bilanz

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veröffentlicht am 29. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Die Frist für die Erfüllung der Buchführungs- und Steuerverpflichtungen brasilianischer Unternehmen rückt näher. Die Digitale Buchhaltung („ECD"), die die elektronische Version der Buchhaltungspflichten brasilianischer Unternehmen konsolidiert, soll bis zum letzten Werktag des Monats Mai (29. Mai 2020) über die Plattform des Öffentlichen Systems der Digitalen Buchhaltung („SPED") für das Kalenderjahr 2019 eingereicht werden.

  

  

Die Digitale Steuerbuchhaltung („ECF"), die die obligatorischen Steuerverpflichtungen konsolidiert, die den brasilianischen Steuerbehörden gemeldet werden müssen, sollte ihrerseits bis zum letzten Werktag des Juli (31. Juli 2020), ebenfalls über die SPED-Plattform, für das Kalenderjahr 2019 eingereicht werden.

 

Angesichts des derzeitigen Bedarfs, den einige Unternehmen haben, um liquide Mittel zu erwirtschaften, besteht die Möglichkeit, Negativsalden zu verwenden, wenn die Erfüllung dieser Verpflichtungen vorweggenommen wird, gemäß der Normativen Anweisung Nr. 1.765/17.

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