Slowenien und Covid-19 Neue Maßnahmen im Steuerrecht

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 21. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Die slowenische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, die die Erfüllung der Steuerpflichten erleichtern sollen.

 

  

Der Termin für die Abgabe der jährlichen Körperschaftsteuererklärung und die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung für 2019 wurde auf den 31. Mai 2020 verlegt. Der Steuerpflichtige kann nun außer der regulären Stundung oder der Steuerzahlung in Raten unter vereinfachten Bedingungen eine Stundung der Steuerzahlung von bis zu 2 Jahren bzw. für einen Zeitraum für 24 Monaten die Aufteilung der zu zahlenden Steuer in maximal 24 Monatsraten beantragen. In dieser Zeit werden keine Zinsen berechnet.

 
Unternehmer, die keine Angestellten und keine andere Einkommensquelle haben, werden ihre Sozialversicherungsbeiträge für April, Mai und Juni bis zum 31. März 2021 zahlen müssen.

 
Andere Maßnahmen, die indirekten Einfluss auf die Steuerverbindlichkeiten haben könnten, sind entweder in Kraft (z.B. Stundung der Zahlung von Darlehensverbindlichkeiten) oder werden geplant (zusätzliche Maßnahmen, die der slowenischen Wirtschaft helfen sollen).

Aus der Artikelserie

Kontakt

Contact Person Picture

Leon Zivec

General Manager

+386 41 772 110

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Mehr lesen?

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu