Covid-19 in Thailand: Update

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veröffentlicht am 8. April 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

​Das Coronavirus wirkt sich auch auf die Einreise von ausländischen Personen nach Thailand aus. Für welche Personengruppen es mit Ausnahmen erlaubt ist und welche Möglichkeiten es gibt, seinen Visumsantrag zu verlängern, falls man nicht ausreisen kann, können Sie im Folgenden nachlesen.


  

Bestätigte Fälle

Bis zum 7. April 2020 gab es in Thailand etwa 2.258 bestätigte Covid-19-Fälle. Allerdings ist zu bedenken, dass die Zahl der Tests - nach öffentlich zugänglichen Quellen - vergleichsweise gering ist. Daher könnte die tatsächliche Zahl der Fälle deutlich höher liegen. 824 Personen haben sich erholt, 26 sind verstorben. 

Ausländern ist die Einreise nach Thailand verboten 

Am 25. März 2020 hat Thailand eine Notverordnung erlassen, die der Regierung weitreichende Befugnisse zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 in Thailand einräumt. In der Folge hat Thailand Ausländern die Einreise nach Thailand verboten. Seit dem 2. April 2020 ist die Einreise in das Königreich nur noch folgenden Personen gestattet: 
  1. Personen, mit einer Sondergenehmigung vom Premierminister oder dem Außenministerium
  2. Beförderer von notwendiger Fracht
  3. Piloten und Besatzungsmitgliedern, wenn sie einen expliziten Zeitplan für die Wiederausreise haben 
  4. Diplomaten, Vertreter ausländischer Regierungen, Vertreter internationaler Organisationen oder internationaler Agenturen mit Genehmigung des Außenministeriums zur Einreise nach Thailand, einschließlich der Familien dieser Personen
  5. Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis im Rahmen des Smart Visa Scheme
  6. Thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer von einer thailändischen Botschaft ausgestellten Bescheinigung für die Einreise nach Thailand sind. 
Personen der Gruppen 4), 5) und 6) müssen ein "Fit to Fly Health Certificate" vorlegen, das nicht länger als 72 Stunden vor dem Flug ausgestellt wurde. 

Flüge mit Landeverbot in Thailand

Im Anschluss an die Mitteilung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde vom 6. April 2020 wurden alle Passagierflüge nach Thailand vom 6. bis 18. April 2020 gestrichen. 

Ausgenommen sind Staats- und Militärflüge, Notlandungen, technische Landungen ohne Ausstieg, humanitäre Hilfe und medizinische Ausrüstung, Repatriierungsflüge und Frachtlieferungen. 

Alle Personen, die in Thailand ankommen, müssen sich 14 Tage lang selbst unter Quarantäne stellen. Die Regierung bereitet derzeit zentralisierte Quarantänequartiere für eine staatlich überwachte Quarantäne vor. 

Verlängerung des Visums 

Viele Ausländer (insbesondere Touristen), die sich im Rahmen eines 14 oder 30 Tage Visums in Thailand aufhalten, können Thailand derzeit nicht verlassen, da viele Flüge gestrichen wurden. In der Folge müssen viele Ausländer eine Verlängerung des Visums beantragen. 
  1. Erste Verlängerung
    Personen, die sich mit einer 14- oder 30tägigen Aufenthaltsgenehmigung in Thailand aufhalten, können den Aufenthalt bei einer Einwanderungsbehörde um maximal 30 Tage verlängern. In der Regel sind ein Passfoto, die TM6-Karte (bei der Ankunft in Thailand ausgestellt), eine TM30-Quittung (Wohnsitz in Thailand) und die Zahlung der Anmeldegebühr von THB 1.900 erforderlich. Es ist jedoch ratsam, vorher zu prüfen, ob die örtliche Einwanderungsbehörde weitere Dokumente verlangt.
  2. Zweite Verlängerung
    Eine weitere Verlängerung ist unter außergewöhnlichen Umständen (wie z.B. der Covid-19-Krise) möglich und erfordert die zusätzliche Vorlage eines Botschaftsbriefes zur Unterstützung des Antrags. 
  3. Überschreitung der genehmigten Aufenthaltsdauer
    Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer eines Visums oder einer Visumbefreiung wird in der Regel eine Geldstrafe von THB 500 pro Tag des Überschreitens der Aufenthaltsdauer verhängt, wobei die Obergrenze bei THB 20.000 liegt. Personen, die ihren Aufenthalt länger als 90 Tage überschreiten, müssen zusätzlich mit einem Verbot der Einreise nach Thailand für ein Jahr rechnen. Längere Verbote, die von der Dauer der Überschreitung des Aufenthalts abhängen, sind möglich (bis zu 10 Jahre Einreiseverbot).
  4. Weitere Entwicklungen
    Die Einwanderungsbehörde hat Pläne angekündigt, den Prozess der Visumsverlängerung für in Thailand "gestrandete" Ausländer zu vereinfachen. Es wird auch diskutiert, in einigen Fällen auf Strafen wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu verzichten. Bislang wurden jedoch keine Maßnahmen eingeführt

Pflicht zum Tragen von Masken

Alle Personen sind verpflichtet, Masken zu tragen, wenn sie Regierungsbüros betreten. Darüber hinaus sind alle Fahrgäste in Zügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zum Tragen von Masken verpflichtet. Zusätzlich haben bestimmte Provinzen eine allgemeine Maskenpflicht erlassen, z.B. Phuket. Verstöße können mit einer Geldstrafe belegt werden. 

Landesweite Ausgangssperre

Die Regierung hat eine landesweite Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 4.00 Uhr eingeführt, um die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen und Verbrechen zu verhindern. Die Regierung hat angekündigt, dass zusätzliche Maßnahmen verhängt werden, falls die derzeitige Ausgangssperre nicht wirksam sein sollte. 
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