Krisenbedingte Änderung der Supply-Chain und Verrechnungspreiseffekte

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veröffentlicht am 23. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten 

 

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf ein wichtiges steuerliches Thema hinweisen, das im Zuge der CORONA-Krise unbedingt beachtet werden muss. Aufgrund von Abschottungen einiger Länder, regionaler Liefer­eng­pässe bei Roh­stoffen und Vorprodukten oder quaran­täne­beding­ter Aus­fälle von Konzern­gesell­schaften, kommt es vor, dass Liefer­wege innerhalb multina­tionaler Unternehmen geändert werden müssen. Des Weiteren stellen Unternehmen ihre Produkt­palette um oder erweitern sie um Erzeugnisse, die aufgrund der Pandemie besonders stark benötigt werden. 

 

 
 

Eine krisenbedingte Umstellung der Supply-Chain, der Produktionsprozesse oder der Produktpalette kann in diesem Zusammenhang ungewollte Verrechnungspreiseffekte haben. So kann eine Umstellung zur Verlagerung von Aufträgen oder gar gesamten Produktionsfunktionen und somit zu entgeltpflichtigen Funktionsverlagerungsthemen führen. Durch die Einführung neuer oder den Ersatz alter Produkte können hingegen zusätzliche Transaktionen entstehen, die fremdvergleichskonform vergütet werden müssen, wie z.B. die lizenzpflichtige Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern (u.a. Produktions-Know-how oder Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten).
 

Hierbei ist es zunächst von großer Bedeutung, durch eine aufmerksame Sachverhaltsanalyse ver­rechnungs­preis­relevante Effekte zu erkennen, um zeit­nah darauf reagieren zu können. In einem zweiten Schritt kann dann durch ange­messene Implemen­tie­rungs­maßnahmen versucht werden, Funktions­verlage­rungen beispiels­weise durch die korrekte Ausge­staltung der Trans­aktionen zu vermeiden oder neue Produkte ohne Inkon­sistenzen in das existierende Verrechnungs­preissystem einzugliedern.
 

Durch eine proaktive Flexibi­lisierung des Ver­rechnungs­preis­systems, ins­beson­dere für die Produktions­gesell­schaften eines Konzerns, lassen sich viele denk­bare Szenarien bereits im Vorfeld berück­sichtigen. So entsteht die not­wendige Flexi­bilität, ohne unge­wollte Besteue­rungs­effekte.

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