Polen: Finanzschutzschild des Polnischen Ent­wick­lungs­fonds – reale finanzielle För­derung für Unter­nehmer in Zeiten von Corona

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zuletzt aktualisiert am 22. Juni 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten

Autoren: Damian Dobosz und Kamil Twardowski

  

Im Zusammenhang mit dem sog. Krisenschutzschilde wurde das Gesetz über das System der Entwicklungseinrichtungen geändert, wodurch dem Polnischen Entwick­lungsfonds (poln. Polski Fundusz Rozwoju) zahlreiche neue Berechtigungen einge­räumt wurden. Auf diese Weise wurde die Möglichkeit eröffnet, ein Programm zu starten, das die Förderung der Unternehmer in Form konkreter Finanzmittel ermög­licht. Beim Finanzschutzschild des Polnischen Entwicklungsfonds handelt es sich um ein Hilfsprogramm der polnischen Regierung (im Wert von ca. 100 Mrd. Złoty), das Unternehmer finanziell fördern soll.

  

 

 

Adressaten

Die Gewährung von Subventionen können Rechtsträger mit dem Status eines Unternehmers im Sinne von Art. 4 des Unternehmergesetzes vom 6. März 2018 (Dz. U. [poln. Gbl.] Jahrgang 2019, Pos. 1292, m.Ä.) beantragen, d.h.: natürliche Personen, juristische Personen oder Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, die rechtsfähig sind und eine Gewerbetätigkeit ausüben, bzw. Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Rahmen der von ihnen ausgeübten Gewerbetätigkeit.

 

Die Begünstigten wurden in drei Gruppen eingeteilt, für die unterschiedliche Subventionsangebote vorbereitet wurden:

  • KLEINSTUNTERNEHMER, d.h. Unternehmer, die kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • a) sie beschäftigen mind. einen und höchstens neun Arbeitnehmer (Eigentümer nicht mitgezählt);
    • b) ihr Jahresumsatz für 2019 bzw. ihre Bilanzsumme für 2019 ging nicht über 2 Mio. Euro hinaus.
    • Für die Zwecke der Ermittlung des Status eines Kleinstunternehmers gilt als Arbeitnehmer eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt ist, wobei Arbeitnehmer in Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Erziehungsurlaub sowie Personen, die zwecks Berufsvorbereitung beschäftigt sind, nicht als Arbeitnehmer gelten.
  • KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN („KMU”), d.h. Unternehmer, die:
    • a) bis zu 249 Arbeitnehmern (Eigentümer nicht mitgezählt) beschäftigen und deren Jahresumsatz 2019 nicht über 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsummer für 2019 nicht über 43 Mio. Euro hinausging;
    • b) nicht Kleinstunternehmer sind, oder c. nicht Begünstigte der Förderung im Rahmen des Regierungsprogramms „Finanzschutzschild des Polnischen Entwicklungsfonds für Großunter­nehmen” (poln. Tarcza finansowa Polskiego Funduszu Rozwoju dla dużych przedsiębiorstw) sind.
    • Für die Zwecke der Ermittlung des Status eines KMU gilt als Arbeitnehmer eine Person, die aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt ist, wobei Arbeitnehmer in Mutterschafts-, Vaterschafts-, Eltern- und Erziehungsurlaub sowie Personen, die zwecks Berufsvorbereitung beschäftigt sind, nicht als Arbeitnehmer gelten.
  • GROSSUNTERNEHMER, d.h. Unternehmer, die mind. 250 Arbeitnehmer beschäftigen (Gesamtbeschäftigung im Konzern) bzw. deren Umsatz über 50 Mio. Euro bzw. deren Bilanzsumme über 43 Mio. Euro auf Konzernebene hinausging.

 

Sonstige Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung

Je nach der der Größe des Unternehmens, kann der Unternehmer Subventionen beantragen, wenn er:

  • a) in einem beliebigen Monat nach dem 1. Februar 2020 wegen der Störungen in der Funktionsweise der Wirtschaft, die auf Covid-19 zurückzuführen sind, einen Rückgang der Umsätze (Umsatzerlöse) um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Vormonat bzw. dem analogen Monat des Vorjahres verzeichnet;
  • b) zum Tag der Antragstellung eine Gewerbetätigkeit ausübt, kein Liquidationsverfahren aufgrund des HGGB-PL (Gesetzbuch über die Handelsgesellschaften, konsolidierte Fassung Dz. U. Jahrgang 2019, Pos. 505 m.Ä.) eröffnet hat und wenn über ihm kein Insolvenzverfahren aufgrund des Insolvenzgesetzes (konsolidierte Fassung Jahrgang 2019, Pos. 498 m.Ä.) bzw. kein Umstrukturierungsverfahren aufgrund des Umstrukturierungsgesetzes (konsolidierte Fassung Dz. U. Jahrgang 2019, Pos. 243 m.Ä.) eröffnet wurde;
  • c) in Polen steuerlich ansässig ist, und die Steuern für die zwei letzten Geschäftsjahre (sofern zutreffend) in Polen abgerechnet hat oder – wenn der Zeitraum kürzer als zwei Geschäftsjahre ist – während der Ausübung der Gewerbetätigkeit; ferner wenn sein wichtigster Beneficial Owner nicht in einer der sog. Steueroasen steuerlich ansässig ist.

 

Auf die Erfüllung der letzten Voraussetzung kann der Polnische Entwicklungsfonds unter gewissen Umständen nur im Wege einer individuellen Entscheidung verzichten.

 

Formen der finanziellen Förderung

Finanzinstrumente für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sind Subventionen, die teilweise auch nicht zurückgezahlt werden müssen. Gemäß der Ordnung des Finanzschutzschildes („Ordnung”), auf die wir nachfolgend verweisen, darf der Höchstbetrag der finanziellen Subvention für einen Kleinstunternehmer nicht über 324.000 Złoty hinausgehen. Bei den KMU darf der Höchstbetrag der finanziellen Subvention nicht über 3,5 Mio. Złoty hinausgehen. Der endgültige Betrag der finanziellen Subvention, der vom Unternehmer beantragt werden kann, richtet sich:

  • a) bei Kleinstunternehmern – nach der Anzahl der Beschäftigten und dem Rückgang der Umsatzerlöse;
  • b) bei KMU – wird er als Prozentsatz im Verhältnis zu der Höhe der Umsatzerlöse des KMU im Jahr 2019 bestimmt und hängt von dem Rückgang der Umsatzerlöse aufgrund von Covid-19 im Kalendermonat vor dem Monat der Antragstellung ab.

 

In jedem Fall kann der Unternehmer eine Reduzierung von bis zu 75 Prozent des Betrags der gewährten Subvention beantragen, nachdem er die besonderen Voraussetzungen aus der Ordnung und dem Subventionsvertrag erfüllt hat.

 

Das Programm sieht drei Formen der finanziellen Förderung für Großunternehmen vor: 

  • Liquiditätsförderung (u.a. Darlehen, Anleihen),
  • Präferenzförderung (Darlehen zu Präferenzbedingungen),
  • Investitionsförderung (Erwerb von Kapitalinstrumenten).

 

Die Bedingungen und Grundsätze der Unterstützung für Großunternehmen sind in einer gesonderten Ordnung enthalten. Die Einzelheiten wurden in einem separaten Artikel (Stand: 22. Juni 2020) dargestellt.

 

Wichtig ist, dass der Begünstigte die Mittel aus der finanziellen Subvention nur für folgende Zwecke verwenden darf:

  • a) Deckung der Kosten der ausgeübten Gewerbetätigkeit, darunter der Vergütungen der Arbeitnehmer, der Kosten für den Einkauf von Waren und RHB-Stoffen, der Kosten für Fremdleistungen, einschließlich der laufenden Kosten für die Betreuung der Fremdfinanzierung, der Mietkosten und der etwaigen öffentlich-rechtlichen Forderungen;
  • b) und teilweise – für die vorzeitige Kreditrückzahlung.

 

Die Mittel aus der finanziellen Subvention dürfen nicht für Zahlungen an den Eigentümer des Begünstigten oder an Personen bzw. Rechtsträger, die mit dem Eigentümer des Begünstigten verbunden sind, bestimmt werden.

 

Beantragung der Förderung

Die Bedingung für die Gewährung der Förderung ist – sofern die im Programm vorgeschriebenen Voraus­setzungen erfüllt sind – die Einreichung eines Antrags auf finanzielle Förderung und der Abschluss eines Subventionsvertrages. Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen können die Gewährung der Subventionen bei ihren Hausbanken im Wege des e-Banking beantragen. Bei Großunternehmen ist das Verfahren zur Einholung einer bestimmten Form der Unterstützung etwas komplizierter. Machen Sie sich bitte mit den Einzelheiten vertraut, die Sie in einem separaten Artikel (Stand: 22. Juni 2020) finden.

 

Der vorliegende Beitrag wurde aufgrund folgender Quellen vorbereitet:

1) Ordnung für die Beantragung der Teilnahme am Regierungsprogramm „Finanzschutzschild des Polnischen Entwicklungsfonds für Großunternehmen”, abrufbar unter der Adresse: https://pfrsa.pl/dam/serwis-korporacyjny-pfr/documents/tarcza-finansowa-pfr/regulamin_programu_tarcza_finansowa_pfr_dla_mmsp.pdf

2) Przewodnik Antykryzysowy dla Przedsiębiorców [Anti-Krisen-Leitfaden für Unternehmer] (Version 3.0 | vom 27. April 2020), abrufbar unter der Adresse: https://pfr.pl/dam/pfr/documents/tarcza-antykryzysowa/PFR-Przewodnik-Antykryzysowy-dla-Przedsiebiorcow.pdf

3) Przewodnik dla mikro, małych i średnich firm po tarczy finansowej PFR [Leitfaden für KMU zum Finanzschutzschild](Version 1.0 | vom 24. April 2020), abrufbar unter der Adresse: https://pfr.pl/dam/pfr/documents/tarcza-antykryzysowa/PFR-Przewodnik-Tarcza-Finansowa-MMSP.pdf

Diese Materialien wurden durch die Polski Fundusz Rozwoju S.A. und die PFR Portal PPK Sp. z o.o. aufgrund der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International zur Verfügung gestellt.

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