Polen: Finanzschutzschild des PFR für Großunternehmen – Es stehen noch Mittel zur Verfügung

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veröffentlicht am 27. November 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

von Damian Dobosz und Klaudia Kamińska-Kiempa

   

​Die Finanzierung im Rahmen des Finanzschutzschilds des PFR für Großunternehmen kann vom Polnischen Entwicklungsfonds (poln. „Polski Fundusz Rozwoju“, PFR) noch bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden. Bei manchen Instrumenten können die Mittel auch nach diesem Tag ausgezahlt werden, je nach der Entscheidung der Europäischen Kommission.

  

  

 

Nutzungsberechtigte

Das Programm können Großunternehmen in Anspruch nehmen, d.h. solche, die zum 31. Dezember 2019 mehr als 249 Mitarbeiter, ausgenommen den Eigentümer, beschäftigen oder deren Jahresumsatz für 2019 50 Mio. Euro bzw. deren Bilanzsumme für 2019 43 Mio. Euro überschreitet.

 
Auch mittlere Unternehmen können das Programm nutzen, sofern sie mehr als 150 Mitarbeiter (Stand 31. De­zem­ber 2019), ausgenommen den Eigentümer, beschäftigen, ihr Jahresumsatz für 2019 100 Mio. PLN sowie ihre Finanzierungslücke nach den Finanzprognosen 3,5 Mio. PLN überschreitet und sie die maximalen Finan­zie­rungs­mög­lichkeiten des Finanzschutzschildes des PFR für kleine und mittlere Unternehmen ausgeschöpft haben.

 
Der Anzahl der Mitarbeiter, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme werden gemäß den Anforderungen des EU-Rechts die Daten verbundener Unternehmen und von Partnerunternehmen hinzugerechnet.

 

Bedingungen für die Beantragung der Unterstützung

Die Teilnahmebedingungen des PFR sehen weitere Anforderungen vor, die erfüllt werden müssen, um die Bezuschussung in Anspruch nehmen zu können. Vor allem müssen die künftigen Begünstigten des Programms eine der nachstehenden Bedingungen erfüllen:

  1. sie verzeichnen wegen Störungen der Funktionsweise der Wirtschaft, die auf Covid-19 zurückzuführen sind, in einem beliebigen Kalendermonat nach dem 1. Februar 2020 einen Rückgang der Umsätze (Umsatzerlöse) um mindestens 25 Prozent gegenüber dem Vormonat bzw. dem analogen Kalendermonat des Vorjahres;
  2. sie haben ihre Produktionsfähigkeit verloren bzw. sind nicht mehr in der Lage, Dienstleistungen zu erbringen, oder ihre Auftraggeber sind nicht mehr imstande Produkte bzw. Dienstleistungen abzunehmen, da wegen Covid-19 keine Komponenten bzw. Bestände verfügbar sind;
  3. infolge von Covid-19 werden nicht mehr als 25 Prozent ihrer Forderungen aus dem Verkauf beglichen;
  4. sie haben wegen Störungen der Funktionsweise des Finanzmarktes i.Z.m. neuen Verträgen keinen Zugang u.a. zum Kapitalmarkt bzw. zu Kreditlimits;
  5. sie nehmen an den Sektorenprogrammen teil.

 

Begünstigter des Programms kann ein Unternehmer sein, gegenüber dem kein Liquidations-, Um­struk­turie­rungs- oder Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Das bedeutet, dass die Hilfe für diejenigen Unternehmen bestimmt ist, deren Lage sich infolge der Covid-19-Pandemie verschlechtert hat.

 
Mehr noch, Bedingung für den Erhalt der Unterstützung im Rahmen des Finanzschutzschildes des PFR ist, dass das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachging  und keine Rückstände bei den Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahlungen hatte. Das Unternehmen muss ebenfalls in Polen registriert und auf dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes steuerlich ansässig sein und sein hauptsächlicher wirtschaftlicher Eigentümer darf nicht in sog. Steueroasen steuerlich ansässig sein.

 

Drei Unterstützungsprogramme

  • Die finanzielle Unterstützung durch den Polnischen Entwicklungsfonds kann drei Formen annehmen:
    Vorzugzinsen auf Liquiditätskredite im Gesamtwert von 10 Mrd. PLN, um die Unternehmensliquidität zu sichern. Sie werden für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren bis zu einem Wert von 1 Mrd. PLN erteilt.
  • Darlehen zu Vorzugsbedingungen im Gesamtwert von 7,5 Mrd. PLN, die die Verluste wegen der sanitären Restriktionen i.Z.m. Covid-19 ausgleichen und auch die Liquidität stützen sollen.
  • Kapitalinstrumente, einschließlich Wandelanleihen und Kapitalerhöhung, im Gesamtwert von 7,5 Mrd. PLN, deren Aufgabe es ist, die Verschuldung auf das Niveau von vor Covid-19 zu senken (Rekapitalisierung). Sie werden bis zu einem Betrag von 1 Mrd. PLN im Rahmen staatlicher Beihilfe oder zu Marktbedingungen erteilt.

Die o.g. Programme können kombiniert werden.

 

Antragstellung

Die Finanzierung im Rahmen des Programms wird auf der Grundlage eines vom Unternehmer gestellten Antrags auf Gewährung von Finanzierung, der vom Polnischen Entwicklungsfonds bewertet wird, bewilligt. Der Antrag ist auf elektronischem Wege über das Antragsformular, das auf der Seite www.pfrsa.pl erhältlich ist, zu stellen. Bevor die Finanzierung gewährt wird, überprüft der Polnische Entwicklungsfonds den Unternehmer in Form einer vereinfachten Due Diligence-Prüfung auf der Grundlage der vom Unternehmer auf Aufforderung des Polnischen Entwicklungsfonds vorgelegten Dokumentation und anderer Informationen, insbesondere der Finanzdokumentation, die für den Erhalt einer bestimmten Form der Finanzierung im Rahmen des Programms erforderlich sind. Die Due Diligence-Prüfung des Unternehmers kann, je nach der Spezifik der jeweiligen Sache, Folgendes umfassen: rechtliche, finanzielle, marktspezifische, betriebliche und, je nach Bedarf, auch andere Fragen, z.B. steuerlicher, regulativer oder geschäftlicher Art.

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