Serbien: Finanzhilfeprogramm

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veröffentlicht am 28. April 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten

    

Die Regierung der Republik Serbien hat auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums ein Programm zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen bei der Beibehaltung von Liquidität und Betriebskapital unter den durch die COVID-19-Pandemie verursachten schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen verabschiedet.

 

  

 
   

Die Hauptziele des Programms sind es, in dem durch die COVID-19-Pandemie verursachten schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Unterstützung für Unternehmen zur Verfügung zu stellen, so dass sie Betriebskapital erwerben und ihre laufende Liquidität behalten können, um ihre Pflichten gegenüber Geschäftspartnern, Arbeitnehmern und dem Staat ordnungsgemäß erfüllen zu können.

 
Das Programm wird über den Entwicklungsfonds der Republik Serbien umgesetzt, solange, bis die Mittel aus dem Programm erschöpft sind und längstens bis zum 10. Dezember 2020. Für die Umsetzung des Programms sind 24.000.000.000 RSD vorgesehen.

 

Wer kann das Programm in Anspruch nehmen?

Unternehmer, Genossenschaften, Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, die meistens in privatem oder genossenschaftlichem Eigentum stehen und in den Bereichen Produktion, Dienstleistungen, Handel und Landwirtschaft tätig sind, sind berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen.

 
Die Geldmittel aus diesem Programm dürfen nicht für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Organisation von Glücksspielen, Lotterien und ähnlichen Tätigkeiten;
  • Verkauf von Öl- und Erdölprodukten;
  • Herstellung und Marketing von Produkten und Tätigkeit, die nach den nationalen Regelungen oder internationalen Konventionen und Vereinbarungen als verboten gelten.

 
Das Darlehen kann auch gewährt werden, wenn in den offiziellen Jahresabschlüssen eines Unternehmens für eines der letzten zwei Jahre ein Jahresverlust, aber ein positives Betriebsergebnis ausgewiesen wurden.

 

Darlehensbedingungen

  • Ein Tilgungszeitraum von bis zu 36 Monaten, was eine Schonfrist von bis zu 12 Monaten miteinschließt. Die gesamte Darlehenslaufzeit umfasst eine Schonfrist von 12 Monaten und einen Tilgungszeitraum von bis zu 24 Monaten.
  • Der Zinssatz beträgt 1% p.a.
  • Darlehen werden in Dinar gewährt und getilgt
  • Der Mindestdarlehensbetrag für einen Darlehensnehmer und seine verbundenen Unternehmen ist 1.000.000,00 RSD und für Unternehmer, Genossenschaften und Unternehmen, die in dem entsprechenden Register eingetragen sind, 200.000,00 RSD
  • Die maximalen Darlehensbeträge für einen Darlehensnehmer und seine verbundenen Unternehmen belaufen sich auf:
     bis zu 10.000.000,00 RSD – für Unternehmer und Kleinstunternehmen
     bis zu 40.000.000,00 RSD – für Kleinunternehmen und
     bis zu 120.000.000,00 RSD – für mittlere Unternehmen
  • Das Darlehen wird in monatlichen Annuitäten getilgt.
  • Während der Schonfrist werden auf den Kapitalbetrag Zinsen berechnet und gutgeschrieben.
  • Grundlegende Voraussetzung für die Gewährung dieser Darlehen ist die Beibehaltung der Anzahl der Arbeitnehmer gemäß der Meldung beim Zentralregister der gesetzlichen Sozialversicherung über die Zahl der Zeitarbeitskräfte und der dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmer zum 16. März 2020; es ist zu beachten, dass eine Fluktuation der Zahl der gemeldeten Arbeitnehmer von bis zu 10% sowohl bis zum Datum der Antragstellung als auch während der Darlehenslaufzeit akzeptiert wird.
  • Instrumente, die die ordnungsgemäße Tilgung des Darlehens sicherstellen sollen, sind:
  • Eigenwechsel und Einzugsermächtigung des Bürgen / Zedenten einer Forderung (wenn es eine Bürgschaft / Zugang zu der Forderung eines anderen Unternehmens gibt) und / oder
  • Grundstückshypotheken, deren Marktwert 1 : 1 im Verhältnis zum Darlehensbetrag ist und / oder
  • Pfandrecht an Ausstattung / beweglichen Sachen mit einem Marktwert von 1 : 1 im Verhältnis zu dem Betrag des gewährten Darlehens und / oder
  • Eigenwechsel und Einzugsermächtigung des Gründers des Schuldners / Gesellschafter

Der Eigenwechsel und die Einzugsermächtigung müssen in Zusammenhang mit einer der obenstehenden Sicherheiten gewährt werden.

   

Sicherheiten

Je nach Höhe des Darlehensbetrags stellen die Darlehensnehmer folgende Sicherheiten zur Verfügung:

  • bis zu 1.000.000,00 RSD: Sicherheiten sind Wechsel der Darlehensnehmer und Wechsel des Gründers (aller Gründer);´
  • bis zu einem Betrag von 2.000.000,00 RSD: Sicherheiten für das Darlehen sind Kreditbriefe der Darlehensnehmer, Wechsel des Gründers (aller Gründer) und die Bürgschaft einer natürlichen Person, die dauerhaft angestellt ist;
  • bis zu 10,000,000.00 RSD: Sicherheiten sind Kreditbriefe der Darlehensnehmer, Wechsel des Gründers (aller Gründer) und die Bürgschaft eines verbundenen Unternehmens;
  • bis zu einem Betrag von 25.000.000,00 RSD: Sicherheiten sind Wechsel des Darlehensnehmers, ein Solawechsel des Gründers (aller Gründer) und die Bürgschaft einer Kreditratingagentur, die nicht mit dem Darlehensnehmer verbunden ist;
  • für einen Betrag von über 25.000.000,00 RSD: Sicherheiten sind ein Kreditbrief des Darlehensnehmers, ein Pfandrecht an der dem Darlehensnehmer oder dem Pfandgeber gehörenden Ausstattung und / oder eine erstrangige Hypothek. Kunden des Fondsportfolios, die bereits ein Grundpfandrecht / eine entsprechende Sicherheit bestellt haben, werden Darlehen gewährt, für die eine höhere Sicherheit gefordert wird.

 
Nachdem die Bedingungen und der Inhalt der erforderlichen Dokumentation veröffentlicht wurden, sollten Anträge elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übersandt werden: prijemzahteva_covid19@fondzarazvoj.rs .

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