Serbien und Covid-19: Neue Steuermaßnahmen

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veröffentlicht am 20. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

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Die Regierung der Republik Serbien verabschiedete auf ihrer Sitzung vom 20. März 2020 eine Verordnung über Steuermaßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten Covid-19-Erkrankung.

  

  
 

Während des Ausnahmezustands sieht die Verordnung folgende Maßnahmen vor: 

  • Auf den Betrag der geschuldeten Steuern und Nebengebühren werden neben den Zinsen Zinsen zu einem Satz berechnet, der dem jährlichen Referenzzinssatz der Serbischen Nationalbank entspricht.
  • Gegenüber Steuerpflichtigen, welchen Steuerverbindlichkeiten gestundet werden und die sich nicht an den vereinbarten Tilgungsplan halten, werden in Bezug auf Zahlungen, die seit März 2020 fällig sind, keine Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Die Steuerbehörden werden Zwangsvollstreckungsvereinbarungen und -bescheide nicht aufheben oder kündigen und auf die gestundeten Steuerschulden werden keine Zinsen berechnet. Dazu wird entweder die Vollstreckung des entsprechenden endgültigen Steuerbescheides oder die Zahlung der geschuldeten Steuer selbst aufgeschoben.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kollegen aus unserem Team vor Ort gerne zur Verfügung.

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