Ukraine: Vereinfachtes Verfahren für den Erhalt des Force Majeure-Zertifikates

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veröffentlicht am 6. April 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

In der Ukraine wurde die Zeit der Quarantäne zuerst bis zum 24. April 2020 verlängert und eine Notsituation eingeführt. Die Behörden haben eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung der Epidemie zu beschränken. Viele Vertragspartner sind daher objektiv verhindert, Verpflichtungen aus Verträgen zu erfüllen. Die eingeführte Maßnahmen der Behörden können als Umstände der höheren Gewalt (Force Majeure-Umstände) anerkannt werden.

  

  
Das Vorhandensein höherer Gewalt soll durch eine entsprechende Bescheinigung der Handels- und Industriekammer bescheinigt werden. Die Industrie und Handelskammer ist den Unternehmen endgegengekommen und vereinfachte das Verfahren für die Einreichung des Antrages für den Erhalt des Force Majeure-Zertifikates.
 
Für den Erhalt der Bescheinigung sind bei der Industrie- und Handelskammer der Ukraine neben dem Antrag und einer Kopie des Vertrages folgende Unterlagen vorzulegen, die nachweisen, dass:

  1. höhere Gewalt vorliegt (d.h. Umstände, die die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen unmöglich machen);
  2. die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen unmöglich ist;
  3. zwischen höherer Gewalt und der Unmöglichkeit, die vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen, ein Kausalzusammenhang besteht.

 

Zu beachten ist, dass selbst die Einführung der Quarantäne in der Ukraine nicht automatisch als höhere Gewalt anerkannt wird. Die Industrie- und Handelskammer prüft jeden Fall einzeln und entscheidet dann in jeder Situation, ob ein Fall von höhere Gewalt anerkannt wird oder nicht. Insbesondere kann sich der Schuldner nicht auf das Fehlen der erforderlichen finanziellen Mittel berufen. Darüber hinaus können auch restriktive Maßnahmen der Behörden, soweit sie keine Beschränkungen für eine bargeldlose Geldüberweisung vorschreiben, nicht als Grund für die Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen durch eine Vertragspartei dienen.

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