Paycheck Protection Program (SBA Loan): Aktuelle Regelungen unter dem CARES ACT

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zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2021 | Lesedauer ca. 5 Minuten

  

 

Erschienen in: Rödl & Partner Tax Matters Vol 2020 – 4 | Zum Originaltext in Englisch »

  

Die folgende Information beruht auf dem Text des am 27. März 2020 verabschiedeten „CARES” Gesetzes sowie der vom Finanzministerium zu diesem Gesetz herausge­ge­benen zwischenzeitlich abschliessenden Richtlinien. Die tatsächliche Handhabung oder die Anforderungen an die Banken mögen davon abweichen.

 

Am 18. Mai 2020 veröffentlichte die SBA die zwischenzeitlich abschließende Richtlinie für Firmen mit ausländischen verbundenen Unternehmen. Lesen Sie den vollständigen Wortlaut (in Englisch) »

 

  

  

 

 

Die SBA hat festgestellt, dass es nicht eindeutig war, ob PPP-Antragsteller mit 500 oder weniger Beschäftigten mit Wohnsitz in den USA Anspruch auf Gewährung eines PPP-Darlehens haben. Die SBA hat in dieser Richtlinie klargestellt, dass ein Unternehmen, das zusammen mit seinen einheimischen und ausländischen verbundenen Unternehmen dem Maßstab betreffend 500 Beschäftigte oder anderen entsprechenden PPP-Standards bezüglich Unternehmensgröße nicht entspricht, keinen Anspruch auf ein PPP-Darlehen hat. Weiterhin stellte die SBA jedoch klar, dass sie einen Darlehensnehmer, der ein PPP-Darlehen vor dem 5.Mai 2020 beantragt hat, nicht deswegen als unberechtigt behandeln wird, weil der Darlehensnehmer bei der Berechnung der Anzahl seiner Beschäftigten die ausländischen Beschäftigten nicht mitgezählt hat, sofern der Darlehensnehmer (zusammen mit seinen verbundenen Unternehmen) nicht mehr als 500 Beschäftigte mit Wohnsitz in den USA hatte.
 
Im Hinblick auf diese neueste Regelung empfehlen wir, dass ein Unternehmen, das ein PPP-Darlehen nach dem 5. Mai 2020 beantragt und erhalten hat, die Darlehensmittel in Übereinstimmung mit dieser Regelung zurückzahlt. Die Frist für diese Rückzahlung läuft am 18. Mai 2020 ab. Falls ein Antrag nach dem 5. Mai 2020 gestellt wurde und noch nicht entschieden ist und das Unternehmen nunmehr als unberechtigt anzusehen ist, empfehlen wir, den Antrag zurückzuziehen.
 
Eine der wesentlichen Bestimmungen des am vergangenen Freitag unterzeichneten CARES Gesetzes (das „Gesetz”) betrifft das Lohn- und Gehalts-Sicherungs-Programm („The Paycheck Protection Program/PPP”), wonach Unternehmen bei jeder bundesstaatlich versicherten Bank in Zusammenarbeit mit der Behörde für die mittelständische Wirtschaft (Small Business Administration “SBA”) ein Darlehen beantragen können.

 

Grundlegende Bestimmungen

Einige der grundlegenden Bestimmungen enthalten die folgenden Regelungen:

 
Regeln betreffend verbundene Unternehmen: Die SBA hat klargestellt, dass die verbundene Unternehmen betreffenden Regeln entsprechend gelten. Ein Unternehmen, das zusammen mit seinen einheimischen sowie ausländischen verbundenen Unternehmen 500 oder weniger Mitarbeiter beschäftigt, hat Anspruch auf ein PPP-Darlehen, sofern andere Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung gegeben sind. 

 
Das Gesetz sieht in den folgenden Fällen Ausnahmen von den allgemein für verbundene Unternehmen geltenden Regeln vor:

  • Hotels und Restaurants/ Nahrungsmittel-Geschäfte: Ein Unternehmen, das in der nordamerikanischen Branchen-Klassifikation System Sektor 72 (Beherbergung und Nahrungsmittel-Betriebe) tätig ist, hat Anspruch auf ein einzelnes Darlehen
  • Von der SBA anerkannte Franchise-Unternehmen
  • Mittelständische Unternehmen, die finanzielle Mittel durch das Small Business Investment Company (SBIC) Programm erhalten
    • Gesetzlich geregelter Zeitraum: Der gesetzlich geregelte Zeitraum für vor dem 5. Juni 2020 erhaltene Darlehen betrifft die auf die Auszahlung des Darlehens folgende Zeit von 8 Wochen („Covered Period“)
    • Gesetzlich geregeltes Darlehen: ist jegliches während der „Covered Period” gewährte Darlehen
    • Test bezüglich anderweitig verfügbarer Kredite: Auf das übliche Erfordernis zur Erstellung einer gründlichen Untersuchung, um festzustellen, ob der Kreditnehmer das beantragte Darlehen ganz oder teilweise anderweitig bekommen könnte, wird während der „Covered Period” verzichtet
    • Darlehens-Garantie: Das Darlehen wird während der „Covered Period” von der SBA garantiert, ohne weitere Besicherung oder persönliche Garantie des Kreditnehmers
    • Darlehens-Erlass: Der Kreditnehmer kann einen vollständigen oder teilweisen Erlass unter den nach­stehend erläuterten Bedingungen beantragen
    • Darlehens-Konditionen: Für jeglichen nach den nachfolgend beschriebenen Richtlinien nicht erlassenen Darlehens-Anteil gelten die folgenden Konditionen:
      –  Der nicht erlassene Teil des Darlehens ist in 2 Jahren zurückzuzahlen
      –  Der Zinssatz wird auf 1 Prozent festgelegt
      –  Zahlungen werden 6 Monate aufgeschoben bei auflaufenden Zinsen
      –  Es gibt keine Darlehens-Gebühren oder Strafzuschläge bei vorzeitiger Tilgung
       
  • Maximaler Darlehensbetrag

    Der Darlehensbetrag wird im Allgemeinen auf den geringeren der folgenden Beträge begrenzt:

     
    1. Für während der Zeit vom 15. Februar 2019 bis zum 30. Juni 2019 wirtschaftlich tätig Unternehmen:
    Die Summe von:

  • Das 2,5-fache der während eines Jahres vor dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung bei dem Darlehens­nehmer angefallenen durchschnittlichen monatlichen Lohn- und Gehaltskosten, und
  • Der offene Teil eines Darlehens nach dem „Disaster Relief Program” das gewährt wurde in der Zeit zwischen dem 31. Januar 2020 und dem Tag der Bereitstellung der gesetzlich geregelten Darlehen.

 
2. Für Unternehmen, die während der Zeit vom 15. Februar 2019 bis zum 30. Juni 2019 nicht wirtschaftlich tätig waren:
Die Summe von:

  • Das 2,5-fache der bei dem Kreditehmer in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 29. Februar 2020 ange­fallenen durchschnittlichen insgesamten monatlichen Lohn- und Gehaltskosten, und
  • Der offene Teil eines Darlehens nach dem „Disaster Relief Loan Program”, das gewährt wurde in der Zeit zwischen dem 31. Januar 2020 und dem Tag der Bereitstellung der gesetzlichen geregelten Darlehen

 
Oder: 10 Mio. US-Dollar
 

Berechnung der Lohn- und Gehaltskosten

Bei der Berechnung der durchschnittlichen monatlichen Lohn-und Gehaltskosten werden nach dem Gesetz folgende Beträge einbezogen/ausgeschlossen:

 

Einbezogen

Die Summe der Zahlungen und Vergütungen an Mitarbeiter in Form von:

  • Gehälter, Löhne, Provisionen und ähnliche Vergütungen;
  • Zahlungen von baren Trinkgeldern und ähnlichem
  • Zahlungen für Urlaubszeiten oder Freistellung aus familiären, medizinischen oder Krankheits-Gründen
  • Vergütungen für Entlassung oder Ausscheiden
  • Zahlungen für Leistungen aus Gruppen-Krankheits-Versicherungsplänen einschliesslich Versicherungs-Prämien
  • Zahlungen für Altersversorgung; oder
  • Zahlungen von einzelstaatlichen und lokalen Steuern auf Vergütungen an Mitarbeiter; und

Die Summe von Zahlungen von Vergütungen an/oder von einem selbstständigen Unternehmer oder unab­hängigen Vertragspartner erzieltem Einkommen in Form von Lohn, Provisionen, Einkommen, Netto-Verdienst aus selbstständiger Tätigkeit oder ähnlicher Vergütungen im Betrag von höchstens 100.000 US-Dollar pro Jahr, bezogen anteilig auf die „covered period”.

 

Ausgeschlossen

  • Vergütungen an Arbeitgeber/Inhaber über 100.000 US-Dollar
  • Veranlagte oder einbehaltene Sozial-Abgaben auf Löhne und Gehälter während der Zeit vom 15.Februar 2020 bis zum 30. Juni 2020
  • Vergütungen an Mitarbeiter mit Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten
  • Kosten für Freistellung aus familiären und Krankheitsgründen, für die Beihilfen nach den Paragrafen 7001 und 7003 des „Families First Coronavirus Response Act” zur Verfügung stehen.

 

Zulässige Verwendung der Darlehensmittel

Während der „Covered Period” dürfen die Darlehensmittel verwendet werden für:

  • Lohn- und Gehaltskosten;
  • Kosten für die Beibehaltung von Gruppen-Krankenversicherungs-Leistungen während bezahlter Freistellung wegen Krankheit und aus anderen medizinischen sowie familiären Gründen, einschliesslich Versicherungsprämien;
  • Gehälter für Mitarbeiter, Provisionen und ähnliche Vergütungen
  • Zahlung von Zinsen auf Hypotheken-Verbindlichkeiten (ohne Tilgungen von Hypotheken-Verbindlichkeiten)
  • Mieten (einschliesslich Leasing-Zahlungen)
  • Kosten für Strom, Gas, Abwasser etc; und
  • Zinsen auf alle anderen vor der „Covered Period” entstandenen Verbindlichkeiten.

 

Darlehens-Erlass

Entsprechend dem PPP können Darlehensnehmer einen Erlass des Darlehens, in Höhe der Summe der bei dem Darlehensnehmer während der „Covered Period“ nach dem Datum des Darlehensvertrages angefallenen folgenden Kosten, beantragen:

  • Zinsen auf jedwede Hypothekenverbindlichkeit
  • Zahlungen von Mieten und Leasing-Kosten
  • Zahlungen von Strom, Gas, Wasser etc.

 

Es ist zu bedenken, dass höchstens 40 Prozent des Darlehens-Erlasses mit anderen Kosten als Löhne und Gehälter begründet werden können.

 
Ein wesentlicher Aspekt der Erlass-Vorschriften bestimmt, dass jeder nach diesem Programm erlassene Betrag, der normalerweise das steuerliche Einkommen erhöhen würde, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens unberücksichtigt bleibt.

 
Weiterhin sehen die Bestimmungen vor, dass der erlassene Betrag verhältnismaessig wie folgt verringert wird:

  • Jede Reduzierung der durchschnittlichen Anzahl von Vollzeitbeschäftigten pro Monat während des 8-wöchigen Zeiraums nach Darlehensgewährung im Vergleich zu einem bestimmten Zeitraum, der dem bei der Berechnung des maximalen Darlehensbetrages vorstehend beschriebenen Zeitraum entspricht; und
  • Jede Verringerung von Lohn- und Gehaltszahlungen an irgend einen Mitarbeiter, die über 25 Prozent der Vergütung hinausgeht, die der Mitarbeiter im letzten vollen Quartal, in dem er vor der „Covered Period” angestellt war, erhalten hat.
  • Darüberhinaus gibt es gewisse Ausnahmen von der Verringerung des Darlehenserlasses im Fall von Wiedereinstellungen unter bestimmten im Gesetz geregelten Voraussetzungen.

 

Fragen und Antworten

Sind wir anspruchsberechtigt, wenn unsere Gruppe weltweit mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt?

In Beantwortung oft gestellter Fragen hat das Finanzministerium am 5. Mai 2020 klargestellt („FAQ44“), dass bei der Ermittlung der für die Anspruchsberechtigung maßgeblichen Anzahl der Mitarbeiter inländische sowohl als auch ausländische Beschäftigte mit einzubeziehen sind, im Gegensatz zum Wortlaut der früheren Richtlinie, nach der die Anspruchsberechtigung allein von der Anzahl der US-Beschäftigten abhing.

 

 

Die spezifische Frage lautet wie folgt: Wie sind die Richtlinien betreffend verbundene Unternehmen der SBA in Abschnitt 13 C.F.R. 121.301(f) auf die Ermittlung der Anzahl von Beschäftigten von ausländischen und US-verbundenen Unternehmen anzuwenden?

 
 

Bei der Bestimmung des PPP-Standards von 500 oder weniger Beschäftigten muss der Antragsteller seine eigenen Mitarbeiter sowie diejenigen seiner ausländischen und US-verbundenen Unternehmen mit einbe­ziehen, es sei denn er verfügt über eine Befreiung von der Anwendung der Richtlinien betreffend verbundene Unternehmen (13 C.F.R. 121.301(f)(6)). Unternehmensgruppen, die eine Einstufung als mittelständischer Konzern („small business concern“) entsprechend Abschnitt 3 des „Small Business“-Gesetzes (15 U.S.C. 632) anstreben, müssen im Hinblick auf den Maßstab der Anzahl der Mitarbeiter ebenso verfahren.
 
Auch Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern weltweit können Anspruch auf PPP-Darlehen in der ersten Runde haben, falls sie entsprechende Vorschriften der SBA betreffend andere Kriterien für die Unter­nehmens­größe einhalten. Antragstellern in der zweiten PPP-Runde steht eine solche alternative SBA-Regelung bezüglich der Anwendung von anderen Kriterien für die Unternehmensgröße nicht zur Verfügung. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Darlehen, sofern die Anzahl der Beschäftigten weltweit 300 übersteigt.

 

Kann ein Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern ein PPP-Darlehen erhalten?

Das Gesetz enthält keine Bestimmung, wonach einem Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern ein PPP Darlehen zu versagen wäre. Wir empfehlen, dass Sie sich von Ihrer Bank beraten lassen.

 

Wie beantrage ich ein Darlehen?

Es gibt Antragsformulare. Auch diesbezüglich lassen Sie sich bitte von Ihrer Bank beraten. Dabei ist zu bedenken, dass nicht alle US-Banken an dem SBA Darlehens-Programm teilehmen. Zusätzlich ein praktischer Hinweis: Nach unserem Kenntnisstand lehnen viele Banken Anträge von Unternehmen ab, die nicht bereits vor dem 15. Februar 2020 bei ihnen Kunde waren.

 

Mit welchem Zeitraum ist zu rechnen vom Datum der Antragstellung bis zum Erhalt der Mittel?

Nach unseren Informationen benötigt die US-Regierung etwa 30 Tage zur abschliessenden Bearbeitung der verwaltungstechnischen Details des Programms.

 

Wie verhält sich das PPP Programm zu den gesetzlichen Vorschriften über die Gutschrift für die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern („employee retention credit“)?

Am 27. Dezember 2020 wurde das „Consolidated Appropriations“-Gesetz verabschiedet, das es Darlehensnehmern auch nach Erhalt eines Darlehens ermöglicht, eine Gutschrift wegen Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern zu beantragen. Diese Regelung gilt rückwirkend bis zur Verabschiedung des diese Gutschrift betreffenden Gesetzes, so dass bestimmte Darlehensnehmer die Gutschrift für qualifizierte Löhne und Gehälter rückwirkend bis zum März 2020 beantragen können. Dabei ist zu bedenken, dass die Gutschrift nur für solche qualifizierten Löhne und Gehälter beantragt werden kann, die nicht auch bei der Beantragung eines Darlehens-Erlasses eingerechnet wurden (d.h. Unternehmen können dieselben Beträge für Löhne und Gehälter nicht doppelt für die Beantragung der Gutschrift und für die Beantragung eines Darlehens-Erlasses verwenden). 

 

Unsere Empfehlung

Falls Sie der Meinung sind, dass PPP für Ihr Unternehmen von Vorteil sein könnte, empfehlen wir, dass Sie Ihre Bank sobald wie möglich ansprechen und Ihr Interesse zum Ausdruck bringen.

 
Bitte sprechen Sie uns gerne an, falls Sie weitere Fragen haben.

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