PPP-Darlehen: Optimiertes Vorgehen bei der Darlehenshandhabung

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zuletzt aktualisiert am 10. Februar 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

 

Erschienen in: Rödl & Partner Tax Matters Vol 2020 – 7 | Zum Originaltext in Englisch »

  

​Das Paycheck Protection Program (kurz: PPP, mehr dazu: Tax Matters 2020 – 4) wurde zusammen mit dem am 27. März 2020 verabschiedeten Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security (CARES)-Gesetz eingeführt. Unternehmen konnten danach ab dem 3. April 2020 bei Banken und anderen Finanzinstituten PPP-Darlehen beantragen. Viele Firmen haben ihre Anträge bereits genehmigt bekommen und/oder PPP- Darlehensauszahlungen erhalten. 

  

   
  

Wir empfehlen den Unternehmen für die nächsten Wochen die folgenden Maßnahmen, um eine angemessene Dokumentation sowie die Maximierung des erlassfähigen Teils des Darlehens sicherzustellen:

  1. Für die Verbuchung der Darlehens-Mittel sowie der Begleichung von qualifizierten, voraussichtlich erlass­fähigen Ausgaben sollte ein gesondertes Bankkonto eingerichtet werden.  Bei den erlassfähigen Ausgaben handelt es sich im Allgemeinen um Löhne und Gehälter, Mieten, Raumkosten (Elektrizität, Gas, Wasser etc.) sowie Hypothekenzinsen für Immobilien- und andere dinglich besicherte Verbindlichkeiten die, während der „Covered Period“ (Erfassungszeitraum) angefallen sind. Soweit der Darlehensbetrag die Summe der erlassfähigen Kosten übersteigt, wird der verbleibende Teil weiterhin als rückzahlbares Darlehen behandelt.   
  2. Anteilige Lohn-/Gehaltskosten für einen einzelnen Mitarbeiter, dessen Jahresgehalt den Betrag von 100.000 US-Dollar übersteigt, und dessen Lohn-/Gehalt im Betrachtungszeitraum nur anteilig erlassfähig ist, sollten von einem anderen Bankkonto beglichen werden, da der anteilig überschießende Betrag nicht erlassfähig ist.
  3. Dabei ist zu bedenken, dass – wenngleich grundsätzlich alle Mieten, Raumkosten und Hypothekenzinsen erlassfähig sind – der Anteil der Lohn- und Gehaltskosten am Gesamtbetrag der erlassfähigen Kosten mindestens 60 Prozent ausmachen muss.
  4. Wie bei allen geschäftlichen Entscheidungen sollten auch bei der Frage, ob und in welcher Form die Darlehensmittel verwendet werden sollten, vor allem ökonomische und betriebliche Überlegungen Vorrang haben. Wenngleich die Möglichkeit des Erlasses eines Teils oder des vollen Darlehensbetrages bei der Entscheidung über die Verwendung desselben eine wichtige Rolle spielt, so kann es doch sein, dass andere ökonomische und betriebliche Faktoren dazu führen, dass ein Unternehmer einen Teil der Darlehensmittel in anderer Weise einsetzt..
  5. Bei der Bezahlung von Hypothekenverbindlichkeiten sollten Tilgung und Zinsanteile voneinander getrennt gehalten werden. Sofern für die Verbuchung des Darlehensbetrages ein gesondertes Konto besteht, sollten lediglich die Zinszahlungen über dieses Konto verbucht werden, da die Tilgung nicht zu den erlassfähigen Ausgaben gehört.
  6. Die Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten laut Lohn-/Gehaltslisten für den Betrachtungszeitraum sowie deren Entlohnung sollten sorgfältig aufgezeichnet werden. Diese Dokumentation sollte Lohnsteuererklärungen an Bundes- sowie Einzelstaatsverwaltungen beinhalten.
  7. Rechnungen und Zahlungsbelege für, während der „Covered Period“, bezahlte Hypothekenzinsen, Mieten und Raumkosten sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
  8. Die Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten ist für die Zeiträume vom 15. Februar 2019 bis zum 30. Juni 2019 und vom 1. Januar 2020 bis zum 29. Februar 2020 zu ermitteln. Die niedrigere Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten, während dieser beiden Zeiträume bildet die Grundlage für die Berechnung des prozentualen Anteils des erlassfähigen Darlehens. Zur Berechnung des erlassfähigen Betrages wird die durchschnittliche Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten eines Unternehmens, während der „Covered Period“ geteilt durch die niedrigere Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten, während der beiden vorstehend bezeichneten Zeiträume und dann multipliziert mi dem Gesamtbetrag der erhaltenen Darlehens-Mittel.
  9. Ermitteln Sie die Anzahl Ihrer Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten am 15. Februar 2020. Sofern das ökono­misch und betriebswirtschaftlich vernünftig ist, sollten Sie dann bis zum 30. Juni 2020 so viele Mitarbeiter wiedereinstellen, dass die Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten am 30. Juni 2020 die entsprechende Anzahl am 15. Februar 2020 erreicht oder übertrifft. Sofern dies dann zutrifft, kann die unter 8. beschriebene Berechnung außer Acht gelassen werden, da ein Unternehmen, dass die Anzahl der Vollzeit (äquivalent)-Beschäftigten wiederherstellt, nicht von der unter 8. beschriebenen Berechnung der anteiligen Reduktion betroffen ist.
  10. Für Mitarbeiter, deren jährliche Gehälter 100.000 US-Dollar nicht übersteigen, vergleichen Sie die Entlohnung eines jeden Mitarbeiters, während der „Covered Period“ mit der entsprechenden Entlohnung während des letzten vorangegangenen Quartals, in dem der Mitarbeiter beschäftigt war. Sollte die Vergütung irgendeines Mitarbeiters um mehr als 25 Prozent  verringert sein, so ist die 25 Prozent übersteigende Differenz nicht erlassfähig. Sofern dies ökonomisch und betriebswirtschaftlich vernünftig erscheint, ist daher zu empfehlen, diesen Mitarbeitern einen zusätzlichen Betrag an Bonus oder Provision zu zahlen, um damit eine Reduzierung des erlassfähigen Betrages zu vermeiden.
  11. Für Mitarbeiter, deren Gehälter während der „Covered Period“ um mehr als 25 Prozent reduziert wurden, ist zu empfehlen, deren Gehälter bis zum 30.Juni 2020 wieder auf das Niveau am 15. Februar 2020 anzuheben, um die unter 10. beschriebene Reduzierung des erlassfähigen Betrages zu vermeiden.
  12. Darlehensnehmer haben innerhalb von 10 Monaten nach Ablauf der „Covered Period“ dem Darlehensgeber eine Dokumentation für den Darlehens-Erlass vorzulegen.

 

Wir erwarten, dass weitere Richtlinien betreffend Einzelheiten zu den vorstehend beschriebenen Regelungen veröffentlicht werden. Sobald wesentliche weitere Richtlinien veröffentlicht werden, werden wir diese Informationen auf unserer Webseite aktualisieren.

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