Das arm‘s-length-Prinzip: Verrechnungspreise in Zeiten des Coronavirus

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veröffentlicht am 28. Februar 2020 | Lesedauer ca. 2,5 Minuten

 
Seit Dezember 2019 hält das neuartige Coronavirus (Covid-19) China und die Welt in Atem. An vielen Orten in China, nicht zuletzt in Wuhan (Hubei-Provinz) selbst, hat das zur Isolation von Menschen geführt, die Wiederaufnahme der Arbeit verschoben, die Logistik zum Stocken gebracht und die internationale Wareneinfuhr und -ausfuhr eingeschränkt. 

 


Das Coronavirus führt auch zu Störungen und Unterbrechungen internationaler Lieferketten multinationaler Unternehmen nach und in China – einem der wichtigsten globalen Produktionsstandorte und Verbraucher­märkte. Obwohl die damit verbundenen Auswirkungen mit der Eindämmung der Epidemie allmählich ab­nehmen, wird erwartet, dass sich die Epidemie negativ auf das Betriebsergebnis der meisten multinationalen Unternehmen auswirkt und kurzfristig den Cashflow in China erheblich belastet. Daher könnten multi­nationale Unternehmen für Transaktionen mit ver­bundenen Parteien inner­halb der Gruppe in diesem Zeitraum ge­sonderte Vereinbarungen treffen oder zusätzliche Überprüfungen durchführen.

 

 

Verlustanalyse und Dokumentation

Aus Perspektive der Verrechnungspreise könnte die Epidemie dazu führen, dass alle Unternehmen innerhalb der Gruppe vorübergehend keine Gewinne erzielen, die ihrer Funktion und Risiken entsprechen, insbesondere bei multinationalen Unternehmen, die in China Tochtergesellschaften mit Standardfunktionen eingerichtet haben. Das könnte auf der Fall sein, wenn die am besten geeignete Verrechnungspreismethode angewendet wird. Im All­gemeinen sollte eine chinesische Tochtergesellschaft, die Standardfunktionen ausübt, stabile Gewinne er­zielen, die ihren Funktionen, Risiken und Ver­mögen entsprechen. Solche Unte­rnehmen werden häufig von chinesischen Steuer­behörden geprüft, wenn sie Verluste oder geringe Gewinne erzielen.

 

In diesem Fall nimmt die Gruppe normalerweise An­passungen bei den Verrechnungspreisen vor, damit die Gesellschaften mit Routinefunktionen in der Wert­schöpfungs­kette die ent­sprechenden Gewinnen erhalten, während das Hauptunternehmen die verbleibenden Gewinne (Verluste) erzielt. Trotzdem ist es umstritten, ob Verluste chinesischer Tochterunternehmen mit Routinefunktionen, die aufgrund der sich aus höherer Gewalt der Epidemie ergebenden unzu­reichenden Inbetriebnahme und Verkäufen erzeugt werden, weiterhin von dem Haupt­unternehmen getragen werden sollte, das wich­tige Funktionen in der Wertschöpfungskette wahrnimmt und große wirtschaftliche Risiken trägt. Wir empfehlen, zwischen Verlusten in verschiedenen Stadien (z.B. während der Epidemie und während der Erholungsperiode nach dem Ende der Epidemie) zu unterscheiden und ent­sprechende Dokumente zu erstellen, um zu erklären, welche Partei die durch die Epidemie verur­sachten Verluste tragen sollte, sodass Verrechnungs­preisrisiken bei allen Parteien verringert werden.
 

Finanzielle Unterstützung

Darüber hinaus kann es aufgrund der Auswirkungen der Epidemie zu Pro­blemen beim Cashflow chinesische Tochterge­sellschaften kommen. Wir empfehlen der Gruppe, aktiv mit allen Parteien zu kommunizieren, Markt­schwankungen und Angebotsänderungen genau zu verstehen, die Liquidität chinesischer Tochter­­gesellschaften dynamisch zu bewerten und verschiedene Unter­stützungen recht­zeitig bereitzustellen, um zu verhindern, dass die Kapitalkette bricht:
 

  • GRUPPENINTERNE FINANZIERUNG, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRUNG VON DARLEHEN DURCH DRITTFINANZINSTITUTE

Gruppeninterne Finanzierung ist wahrscheinlich die direkteste Form der Finanzierungsunterstützung. Bei der Finanzierung von verbundenen Unternehmen muss die Gruppe jedoch nicht nur Themen wie Zinssätze, Steuer­belastungen und Auslandsschuldenquoten umfassend berücksichtigen, sondern auch zusätzlich prüfen, ob zwischen verbundenen Unternehmen eine Unterkapitalisierung vorhanden ist. Falls die vom Unternehmen an verbundene Parteien tatsächlich gezahlten Zinsaufwendungen das entsprechende Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital (5:1 für Finanzunternehmen und 2:1 für andere Unternehmen) übersteigt, dürfen diese im lau­fenden Jahr und in den Folgejahren nicht abgezogen werden, außer wenn das Unternehmen Informationen zum Nach­weis vorlegen kann, dass die Transaktionen mit dem Arm’s-Length-Prinzip überein­stimmen. Hierbei ist zu be­achten, dass die an Drittfinanzinstitute gezahlten Garantiegebühren, die mithilfe der Garantie der ver­bundenen Parteien erhalten werden, auch auf das oben genannte Ver­hältnis begrenzt sind.

 

  • ENTSCHÄDIGUNG

Wie oben erwähnt, ist die Ent­schädigung auch eine Möglichkeit zur Unterstützung der Finanzierungs­kette für chinesische Tochtergesellschaften. Die Gruppe muss jedoch sorg­fältig analysieren und Dokumente erstellen, in welchem Namen die Entschädigung vorgenommen wird, um sicherzustellen, dass die Entschädigung auf der Ebene des Hauptunternehmens vor der Steuer abgezogen werden, und die Umsatzsteuer der chinesischen Tochtergesellschaft gesenkt wird. Das Ziel ist, die Gruppen­steueroptimierung zu erreichen. Inzwischen sind relevante Verträge und Dokumente im Voraus vollständig mit der Bank und der State Adminis­tration of Foreign Exchange („SAFE”) zu kommuni­zieren, um die reibungslose Abwicklung der entsprechenden Ent­schädigung zu gewährleisten.

 

  • ANPASSUNG DER PREISMETHODE FÜR TRANSAKTIONEN MIT VERBUNDENEN PARTEIEN UND VERLÄNGERUNG DES ZAHLUNGSZEITRAUMS

Langfristig gesehen werden Anpassungen der Verrechnungspreismethode der Trans­aktionen mit verbundenen Parteien und die Verlängerung der Zahlungsfristen während der Epidemie auch dazu bei­tragen, den Druck auf die Kapitalkette chinesischer Tochtergesellschaften zu mildern. Zusätzlich dazu empfehlen wir, entsprechende Dokumente vorzubereiten, um für potenzielle Herausforderungen im Zusammenhang mit den Steuer- und Zoll­behörden diverser Länder gewappnet zu sein.

Während chinesische Gesellschaften aktiv gegen die Epidemie kämpfen und sich auf die Wiederaufnahme der Arbeit vorbereiten, sollten sie auch die aktuellen Steuerrichtlinien beachten und Maßnahmen zur richtl­inienkonformen Reduzierung der Steuerlast ergreifen. Multinationalen Unternehmensgruppen empfehlen wir, aktiv miteinander zu kommunizieren und entsprechende Dokumente zu erstellen, um potenzielle Ver­rechnungspreisrisiken zu vermeiden und die Rationalität der Verteilung von Gewinnen (Verlusten) durch alle Parteien während der Epidemie be­gründen zu können. Darüber hinaus ist der Wendepunkt der Epidemie noch unklar. Um einen geregelten Cashflow zu gewähr­leisten, ist die Unternehmensgruppe angehalten, ver­schiedene Methoden in Betracht ziehen, um chinesische Tochtergesellschaften recht­zeitig und effektiv unterstützen zu können.

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