Internationaler Mitarbeitereinsatz – Osteuropäische Arbeitnehmer in Deutschland

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zuletzt aktualisiert am 27. September 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten 
 
Durch die Globalisierung gewinnt der internationale Mitarbeitereinsatz immer mehr an Bedeutung. Neben dem Fall des Mitarbeitereinsatzes deutscher Unternehmen im Ausland, nimmt auch die umgekehrte Variante, die Anwerbung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland, immer weiter zu.
 
Die zunehmende Internationalisierung des Geschäftsverkehrs, gerade innerhalb der Europäischen Union, führt zu einer Vielzahl unterschiedlicher, grenzübergreifender Leistungs- und Austauschbeziehungen im täglichen Geschäft. Teilnehmer dieser Internationalisierung sind nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, gerade aus dem osteuropäischen Raum, für die sich auf den internationalen Märkten durch den Eintritt der Staaten in die Europäische Union 2004 erhebliche Chancen bieten.
 

Vielschichtige Motive

Die Gründe für internationale Mitarbeitereinsätze, gerade wie es sich gegenwärtig seitens osteuropäischer Arbeitnehmer in Deutschland zeigt, sind vielfältig und reichen von einem Know-how-Transfer über die Förderung des beruflichen Fortkommens bis hin zu Projekt- und Montageeinsätzen. Dabei variiert die Dauer der Auslandsaufenthalte zwischen wenigen Wochen und mehreren Jahren. Der internationale Mitarbeitereinsatz ist eine komplexe Angelegenheit, die zu ihrer erfolgreichen Durchführung eines integrierten Lösungsansatzes unter arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bedarf. Die isolierte Betrachtung einzelner Gesichtspunkte sollte stets vorab geprüft werden, da aufgrund der Komplexität der Materie die Gefahr von gravierenden Fehlern besteht, die den Erfolg des Auslandseinsatzes gefährden können. Zudem ist die Behebung solcher Fehler kosten- und zeitintensiv. 
 

Strengere Kontrollen durch den Zoll

Der Einsatz osteuropäischer Arbeitnehmer in Deutschland zeigte in der Vergangenheit starke Anzeichen von Lohn- und Sozialdumping. Um dem entgegenzutreten, wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Durch die Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) seit dem 1. Januar 2015 soll dies nun verstärkt durch den Zoll in Deutschland überprüft werden. Neben Zeitnachweisen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie der eingesetzten Stunden nebst Abrechnung nachzuweisen. Kompliziert wird die Anwendung bei Ländern, die noch keine Mitglieder der EU sind, wie Albanien, Nordmazedonien, Montenegro oder auch Serbien, und es stellt sich die Frage, wie mit Arbeitnehmern aus diesen Staaten umzugehen ist.
 
Zusätzlich zu den genannten arbeitsrechtlichen Punkten bedarf es vorab immer der gesonderten Prüfung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des jeweiligen Auslandseinsatzes. Dies v.a. dann, wenn der Arbeitnehmer nur vorübergehend in Deutschland arbeitet und im Ausland oder in mehreren Staaten beschäftigt ist.

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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  • Die mit einer Tätigkeit in Deutschland in Zusammenhang stehenden Fragen und Aspekte sollten sorgfältig diskutiert und geprüft werden, um beispielsweise entsprechende Bußgelder zu vermeiden.
  • Auf diese Art und Weise entsteht für den Mitarbeiter eine Sicherheit, die für seine Aufgabenerfüllung und soziale Würde von großer Bedeutung ist.
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