Internationaler Anlagenbau: EPC-Projekte in Myanmar

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veröffentlicht am 16. März 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Die Bedeutung schlüsselfertiger oder EPC-Projekte (kurz für: Engineering, Procure­ment and Construction) hat in der Region Südostasien stark zugenommen – das betrifft auch Myanmar. Bei der Realisierung spielen diverse Faktoren eine wichtige Rolle. Im nachstehenden Beitrag gehen wir genauer auf steuerliche, investitions­rechtliche und arbeitsrechtliche Überlegungen in Myanmar ein.



Steuerliche Überlegungen

Wann wird im Allgemeinen eine Betriebsstätte für Arbeiten vor Ort begründet?

Nach burmesischem Gesellschaftsrecht muss jede ausländische natürliche oder juristische Person, die in Myanmar länger als 30 Tage einer Geschäftstätigkeit nachgeht und/oder mehr als eine Transaktion durchführt, eine juristische Person beim Firmenregistrar DICA (Directorate of Investment and Company Administration) in Myanmar registrieren lassen.

Dies gilt auch für Tätigkeiten, mit denen kein Gewinn erzielt wird, wie z. B. die Qualitätskontrolle.


Wirkt sich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Myanmar und Deutschland auf diesen Aspekt aus?

Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Myanmar.


Ist es in Myanmar üblich, EPC-Verträge in einen On- und einen Offshore-Teil zu trennen, um Steuerrisiken zu minimieren?

Aufgrund der Übergangszeit und des im Wandel begriffenen Rechtsrahmens sowie der derzeitigen politischen Lage gibt es noch keinen allgemeingültigen Ansatz für geteilte Verträge.


Gibt es besondere Steuern, die bei EPC-Verträgen in Myanmar zu beachten sind?

Abgesehen von der Umsatzsteuer von meist 5 Prozent auf Waren und Dienstleistungen, der Körper­schafts­steuer in Höhe von 22 Prozent (seit dem 1. Oktober 2021), der Quellensteuer (zwischen 2 und 15 Prozent) und der Spezifischen Warensteuer (zwischen 5 und 60 Prozent), der persönlichen Einkommenssteuer mit ge­staffelten Steuersätzen zwischen 0 und maximal 25 Prozent und der ebenfalls zu berücksichtigenden Stempel­steuer, gelten grundlegend keine weiteren spezifischen Steuern für EPC-Verträge.


Investitionsrechtliche Überlegungen

Gibt es in Myanmar für EPC-Aufträge bestimmte Investitionsbedingungen oder sind Genehmigungen/Lizenzen erforderlich?

In Abhängigkeit von Wirtschaftszweig, Investitionshöhe, der Notwendigkeit langfristiger Immobilien­miet­verträge sowie weiterer Faktoren können Genehmigungen und Lizenzen erforderlich oder aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein.


Reicht die blosse steuerliche Registrierung einer Betriebsstätte aus, oder ist in Myanmar ein bestimmtes Investitionsvehikel erforderlich?

Abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei den Steuerbehörden ist für die meisten Aktivitäten die Registrierung einer Betriebsstätte oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforder­lich, wenn das Projekt länger als 30 Tage dauert.

Bestimmte Arten von Investitionen machen eine Vorabgenehmigung der Myanmar Investment Commission erforderlich, die so genannte MIC-Genehmigung. Die MIC-Genehmigung ist für große Kapitalinvestitionen und Investitionen erforderlich, die

  • für Myanmar von strategischer Bedeutung sind,
  • potenziell signifikante ökologische Auswirkungen und/oder Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften haben,
  • staatliches Land beinhalten oder
  • von der Regierung direkt vorgeschrieben werden.

   

Kann die Betriebsstätte eigene Bankkonten eröffnen und Zahlungen in lokaler Währung sowie Devisentransaktionen für das Projekt abwickeln?

Die Eröffnung und Führung von Konten in Landes- und Fremdwährung für Gebietsansässige ist möglich, der Bankensektor bietet allerdings nur begrenzte Dienstleistungen an. Insbesondere nach der Machtübernahme durch das Militär sind Transaktionen von und nach Myanmar nach wie vor sehr aufwendig, wenn überhaupt möglich.


Arbeitsrechtliche Überlegungen

Welche Einwanderungsbestimmungen gelten i.d.R. für ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend zur Arbeit vor Ort in Myanmar eingesetzt werden?

Ein Geschäftsvisum muss im Voraus mit einem Reisepass beantragt werden, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. Aufgrund der aktuellen politischen Situation in Myanmar muss für die Beantragung eines Geschäftsvisums zusätzlich ein Empfehlungsschreiben des Auswertigen Amtes in Myanmar (Ministry of Foreign Affairs) eingeholt werden. Es gibt derzeit kaum Linienflüge, sondern nur so genannte „Relief-Flüge”. Eine Arbeitserlaubnis ist i.d.R. noch nicht erforderlich und auch nicht erhältlich, aber je nach Arbeitsort (z.B. Sonderwirtschaftszone oder Sperrgebiete) können für ausländische Arbeitnehmer neben den Anmeldungen bei der Sozialversicherungsanstalt und dem Arbeitsministerium weitere Anmeldungen erforderlich sein.

Nach der Ankunft des Arbeitnehmers in Myanmar ist das Formular C zu beantragen. Je nach Verlauf der an­haltenden Pandemie sowie der ungelösten politischen Situation können sich die Voraussetzungen für die Einreise von Ausländern jederzeit schnell ändern.


Fallen für ausländische Mitarbeiter, die vorübergehend in Myanmar arbeiten, Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an? Unter welchen Bedingungen müssen Ausländer Einkommensteuer zahlen?

Ausländer, die in Myanmar Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, unterliegen in der Regel der Ein­kommensteuer in Myanmar. Wenn sich ein Ausländer mehr als 183 Tage pro inländischem Geschäftsjahr (1. April bis 31. März des Folgejahres) in Myanmar aufhält/arbeitet, ändert sich der Status eines nichtansässigen in den eines ansässigen ausländischen Beschäftigten, der den Arbeitnehmer zu Steuerabzügen wie beispiels­weise dem Grundfreibetrag sowie dem Ehegatten- und Kinderfreibetrag berechtigt. Bei ansässigen aus­län­dischen Beschäftigten wird theoretisch das weltweite Einkommen in Myanmar steuerpflichtig.

 
Wenn ein Unternehmen 5 oder mehr Angestellte hat, müssen sowohl das Unternehmen als auch die Angestellten bei der Sozialversicherungsanstalt registriert werden und es müssen regelmäßige monatliche Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Das gilt auch für nicht in Myanmar ansässige ausländische Beschäftigte.

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