Cookies in Italien: Neue Leitlinien zum Schutz der Nutzer

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veröffentlicht am 2. August 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

    

Die Italienische Datenschutzbehörde hat am 9. Juli 2021 neue Cookie-Leitlinien veröffentlicht, die wichtige Auswirkungen auf alle Websites, Apps, Devices und Plattformen (einschließlich E-Commerce-Plattformen) haben, die Cookies und Fingerprinting verwenden. Die Unternehmen haben zur Umsetzung sechs Monate Zeit (bis zum 9. Januar 2022). In den nachfolgenden Punkten finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.

  

   

Rechtsgrundlage

Ein berechtigtes Interesse kann keine gültige Bedingung für die Zulässigkeit von Cookies sein, auch nicht für technische Cookies. Es scheint daher, dass eher das Instrument als der Zweck als relevant angesehen wird. Falls also beispielsweise mit einem Cookie ein Zweck verfolgt werden sollte, der unter das berechtigte Interesse fällt (z. B. die Verhinderung von Betrug und Missbrauch), kann dieses Cookie nicht unter das berechtigte Interesse fallen, sondern ist default-mäßig davon losgelöst, so dass die Bedingung der Zulässigkeit dieses Zwecks geprüft werden muss. Das bleibt ein noch offener Punkt.

 

Technische Cookies

Im Falle, dass nur technische oder analytische Cookies – die mit technischen Cookies gleichgesetzt werden können – verwendet werden, können Informationen auf der Homepage oder in der allgemeinen Datenschutzerklärung bereitgestellt werden; und das ohne der Notwendigkeit der Anbringung von spezifischen Bannern, die durch die Nutzer entfernt werden müssen.

 

Banner

Der Banner muss nicht bei jedem Zugriff des Nutzers erneut angezeigt werden, auch wenn er frei gewählt hat, vorausgesetzt dass:

  • sich eine oder mehrere der Bedingungen für die Verarbeitung nicht wesentlich ändern, z. B. im Falle der Änderung von Drittparteien;
  • es für den Betreiber der Website unmöglich zu wissen ist, ob ein Cookie bereits auf dem Gerät gespeichert ist (z. B. falls der Nutzer entscheidet, die rechtmäßig auf seinem Gerät installierten Cookies zu löschen, ohne dass der Verantwortliche daher in der Lage ist, den Willen des Nutzers die default-mäßigen Einstellungen beizubehalten und somit das Surfen ohne Tracking fortzusetzen, aufzuzeichnen);
  • seit der letzten Anzeige des Banners mindestens sechs Monate vergangen sind.

 

Ablehnen "X"

Wenn im Rahmen der Zustimmung auch Profiling-Cookies oder andere Tracking-Systeme vorhanden sind, muss dem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, sie durch das Setzen eines X oben rechts im Banner abzulehnen, um die default-mäßigen Einstellungen beizubehalten (nur technische oder diesen gleichgestellte Cookies sind aktiv).

 

Retention

In allen Fällen, in denen der Banner mit der Kurzdatenschutzerklärung und den Optionsmöglichkeiten des Nutzers erneut angezeigt wird oder falls der Nutzer die ursprünglich getroffenen Entscheidungen abändert, müssen die bei späteren Zugriffen getroffenen Entscheidungen die vorherigen überschreiben und werden daher als Änderung der vorherigen Optionen betrachtet, unabhängig davon, ob die Zustimmung erteilt oder widerrufen wurde.

 

Farben und Schaltflächen

Um sicherzustellen, dass die Nutzer nicht durch Designentscheidungen – die dazu führen, dass eine Option einer anderen vorgezogen wird – beeinflusst oder benachteiligt werden, ist es wichtig, Bedienelemente und Schriftarten in gleicher Größe, Hervorhebung und Farbe zu verwenden, die gleichermaßen leicht zu sehen und zu nutzen sind.

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