Neue BaFin-Merkblätter: Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane nach dem KAGB

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Januar 2016 die Neufassung des „Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB” sowie des „Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB” veröffentlicht. Ersetzt werden dadurch das „Merkblatt für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern gemäß VAG, KWG, ZAG und InvG” vom 20. Februar 2013 sowie das „Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG” vom 3. Dezember 2012. Die Merkblätter richten sich an alle der Aufsicht der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), dem Kapital­anlage­gesetzbuch (KAGB) sowie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) unterstehenden Institute und Unternehmen.
 
An Geschäftsleiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen von Unternehmen werden durch das VAG, das KWG, das ZAG und das KAGB umfangreiche Anforderungen gestellt auf die die neuen Merkblätter entsprechend eingehen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die für die Qualifikation von Geschäftsleitern sowie Mitgliedern von Aufsichts- und Verwaltungsorganen geregelten Vorgaben.

Die alten Merkblätter aus Dezember 2012 und Februar 2013 enthielten naturgemäß keine Ausführungen zu den Anforderungen nach dem im Juli 2013 in Kraft getretenen KAGB, sodass bislang in diesem Bereich lediglich eine Orientierung an den vorhandenen Merkblättern erfolgen konnte. Die neuen Merkblätter beinhalten nun, neben den umfangreichen Ausführungen zum KWG, ausdrücklich auch die im KAGB geregelten Anforderungen. Inhaltlich entsprechen diese allerdings größtenteils den Vorgaben nach dem KWG, sodass eine Orientierung an diesen auch weiterhin zu erfolgen hat.

Das KAGB schreibt vor, dass neben den Geschäftsleitern von Kapitalverwaltungsgesellschaften auch Mitglieder der Geschäftsführung der Investment-KG zuverlässig und fachlich geeignet sein müssen. In der bisherigen Praxis wurden im Rahmen des Vertriebsanzeigeverfahrens deshalb von der BaFin teilweise vergleichbare Anforderungen an die Geschäftsleiter von Kapitalverwaltungsgesellschaften und die Mitglieder der Geschäftsführung der Investment-KG gestellt. Überraschend ist nun allerdings, dass das Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB ausschließlich Ausführungen zu den Geschäftsleitern von Kapitalverwaltungsgesellschaften enthält und die Mitglieder der Geschäftsführung der Investment-KG nicht als anzeigepflichtige Personen im Rahmen des Merkblatts benannt werden.

Einen Überblick über die wichtigsten materiellen Anforderungen sowie weitere Ausführungen zu dem Thema finden Sie im Beitrag „Neue BaFin-Merkblätter für Geschäftsleiter und Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen” veröffentlicht.
 
zuletzt aktualisiert am 24.02.2016

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