Referentenentwurf Clean-Vehicles-Directive (CVD) – Kann die nationale Beschaffungsquote als Branchenvereinbarung noch kommen?

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 13. Januar 2021

 

von Lars Werner Röwer

 

Nach dem Referentenentwurf der Bundesregierung sieht die nationale Umsetzung der CVD (Saubere-Straßenfahrzeuge-Beschaffungsgesetz – SaubStraFahrzeugBeschG) vor, dass die Quotenregelung länderspezifisch ausgestaltet werden soll. Dies stößt insbesondere beim Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) auf Widerstand.

 

Im derzeitigen Entwurf sollen die Bundesländer die Mindestziele in ihrem Bereich eigenverantwortlich regeln und sicherstellen (wir berichteten). Sowohl VDV als auch bdo fordern hingegen eine nationale Quote. Alle Busbeschaffungen ab 2021 sollten dann in einem nationalen Register erfasst werden (Pressemitteilung VDV). Auch sei die Einschätzung des Gesetzgebers eines Preisverfalls aufgrund von erhöhten Kapazitäten bei der Busproduktion nicht fundiert. Insbesondere Werkskapazitäten und zunehmende Batteriegrößen stünden dem entgegen.

 

Eine gemeinsame Stellungnahme der Länder (ohne Baden-Württemberg) zum Referentenentwurf, die mit bdo und VDV abgestimmt ist, enthält zudem weitere Anmerkungen. So könnten gem. Referentenentwurf Kostenumwälzungen auf die Fahrpreise nicht ausgeschlossen werden, was jedoch den Erwägungsgründen der Richtlinie widerspreche.  Auch hier verweisen die Beteiligten auf eine bundesweite Quotenlösung.

 

Die Länder halten es weiterhin für den effizientesten Weg (vgl. Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 14./15.10.2020 Punkt 4.4), die Einhaltung der Mindestziele mittels einer Branchenvereinbarung sicherzustellen, worin sie von den Verbänden unterstützt werden.

 

Bewertung für die Praxis

Eine bundesweite Quotenlösung bietet den relevanten Beteiligten eine erhöhte Flexibilität bei der Einhaltung der Quotenvorgaben, zugleich wird diese den unterschiedlichen Erfordernissen von Stadt und Land besser gerecht. Ob sich eine Branchenvereinbarung im Interesse der Verkehrsunternehmen im finalen Entwurf durchsetzen kann, dürfte sich in der ersten Hälfte 2021 klären.

 

 

 

​Lesen Sie auch in dieser Ausgabe:

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Jörg Schielein

Rechtsanwalt

Partner

+49 911 9193 3554

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

​​​​Mobilität
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu