Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG – Mehr Zeit für Kommunen?

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veröffentlicht am 21.12.2019

 

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat mit der Drucksache 429/19 einen Beschluss zur Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b UStG gefasst. Die Bundesregierung möge eine Regelung in eine Gesetzesinitiative aufnehmen, die eine Verlängerung der Übergangsfrist auf Grundlage der bereits abgegebenen Optionserklärungen bis Ende 2022 bewirkt.

 

Dies soll insbesondere Kommunen einen geordneten Wechsel in das neue Besteuerungssystem mit der dabei gebotenen Sorgfalt ermöglichen.

 

Die Lage bleibt spannend, aber nicht hoffnungslos!

 

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung.

 

 

 

 

 

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