PMI und M&A: Steuerlicher Hand­lungs­bedarf und Opti­mie­rungs­mög­lichkeiten

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zuletzt aktualisiert am 3. Februar 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

    

Gerade bei einer Unter­neh­menstransaktion erlangt die Tax Compliance entscheidende Bedeu­tung, z.B. bei einer effektiven Fris­tenkontrolle. Es ergibt sich zumeist um­fas­sender Handlungsbedarf bei der Berück­sichtigung der Ergebnisse aus der Due Diligence- und übrigen Transaktions­phase.

Um das Target nach einem erfolgreichen Unternehmenskauf in die bestehende Struktur steuerlich optimal zu integrieren, sollte sich der Erwerber bereits frühzeitig eingehend mit dem Akquisitionsziel und der richtigen Steuerstruktur beschäftigen, soweit er nicht relevante Steuervorteile verschenken möchte.



Bei Unternehmenstransaktionen stellen sich eine Vielzahl von Herausforderungen zur steuerlichen Integration in bestehende Strukturen und der Berücksichtigung der bei der Tax Due Diligence aufgedeckten Schwächen und „Action Items”.

   

Tax Compliance anlässlich eines Unternehmenskaufs

In Abhängigkeit des Transaktionsgegenstands und der gewählten Akquisitionsstrukturierung hat die Ver­äußer­ung eines Unternehmens mannigfaltige Implikationen im Bereich der Ertragsteuern, Grunderwerb-, Schenkung- und Umsatzsteuer. Beim Erwerb eines Unternehmens bei einem Share Deal übernimmt der Käufer rechtlich sämtliche steuerliche Verpflichtungen aus der Historie der Zielgesellschaft, sodass für ihn ein sehr umfang­reiches Haftungsregime begründet wird und er in die Verantwortung eintritt. Bei einem Asset Deal ist die sog. Betriebs­über­nehmer­haftung zu berück­sichtigen. Das hat Auswirkung auf die Tax Compliance. Denn dazu gehört auch – auf Erkenntnisse der Tax Due Diligence hin – die Befolgung der Anzeige- und Berichti­gungs­pflichten des § 153 AO sicherzustellen, um Risiken für das Unternehmen, seine Organe und Mitarbeiter zu vermeiden. Erkenntnisse aus einer Tax Due Diligence, die einen klaren, objektiven Fehler repräsentieren und daher nach Maßgabe der Abgabenordnung Handlungsbedarf auslösen, sind bspw. die normwidrige Inanspruch­nahme einer Steuervergünstigung ohne Vorliegen der dafür notwendigen Tatbestandsvoraus­setzungen oder die in die Steuererklärung eingeflossenen Fehler in der (Steuer)Bilanz.

Weiter ergeben sich im Transaktionsprozess diverse Anzeige und Offenlegungspflichten gegenüber den Finanzbehörden, die in das Tax Compliance Managment einfließen müssen (z.B. Anzeige- und Haltefristen in der Umwandlungssteuer und Grunderwerbsteuer, EU-Meldepflichten hinsichtlich Steuergestaltungen.

   

Aufsetzung einer optimierten Steuerstruktur, z.B. zur Geltendmachung von Finanzierungsaufwand…

Neben den Pflichten ergibt sich aber auch viel Optimierungspotenzial. Ein Ziel des Käufers ist meist, den Finanzierungsaufwand aus der Akquisition steuerlich abzuziehen (im internationalen Kontext im Idealfalls sogar mehrfach, sog. „double dipping”). Da bei der Akquisition einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft der Zinsaufwand des Erwerbers zunächst nur mit eigenen Gewinnen verrechnet werden kann, gilt es andere Möglichkeiten auszuloten. In Deutschland ist ein solcher „debt push down” z.B. mittels einer Organschaft (tax group) oder einer Verschmelzung möglich.

  

...und der steueroptimalen Rückführung ausländischer Erträge nach Deutschland

Ein wichtiger Aspekt beim ausländischen Unternehmenskauf ist die steueroptimale Rückführung künftiger Gewinne der neuen Tochtergesellschaft nach Deutschland. Die Reduktion der Quellensteuerbelastung durch die effiziente Nutzung von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen oder innerhalb Europas durch die Mutter-Tochter-Richtlinie ist dabei ebenso relevant wie die generelle Frage der steueroptimalen Rechtsform. So kann es vorteilhaft sein, eine neu erworbene Kapitalgesellschaft in eine transparente Besteuerungsstruktur zu überführen oder eine geeignete Akquisitionsstruktur dafür zu wählen. Für mittelständische Unternehmens­gruppen, die in Deutschland oftmals als Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) agieren, kann eine trans­parente Besteuerungsstruktur über ausländische Personengesellschaften vorteilhaft sein, um die Gesamt­steuer­belastung von im Ausland erzielten Gewinnen auch bei deren Ausschüttung an den deutschen Gesell­schafter auf das lokale (meist niedrigere) Steuerniveau zu begrenzen.

  

Fazit

Die Tax Due Diligence fungiert als eine der Informationsquellen, aus denen sich ein Tax Compliance-System speist, insbesondere da die rechtzeitige Identifikation steuerlicher Risiken eines Unternehmens und die Erfüllung der offengelegten „Action Items” entscheidend für den Erfolg seines Tax Compliance-Systems ist. Für einen erfolgreichen Unternehmenskauf sind häufig auch strukturelle Veränderungen notwendig. Aus steuer­licher Sicht kann dabei bspw. eine transparente Steuerstruktur unter Verwendung von Personen­gesellschaften vorteilhaft sein. Die konkreten To-Dos, die Ermittlung der optimalen Struktur sowie deren Umsetzung muss mithilfe einer individuellen Beratung analysiert und entschieden werden.

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