BMWi vollzieht Kurswechsel zur Mieterstrom-Förderung

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Nach einer Ankündigung der neuen Bundeswirtschaftsministerin soll noch bis zur Sommerpause ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrommodellen verabschiedet werden. Viele Energieversorger werden den Kurswechsel deshalb jetzt zur Einführung oder zum Ausbau von Mieterstrommodellen nutzen.

 

​§ 95 Nr. 2 EEG 2017 ermächtigt die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrats durch eine Verordnung zur Förderung von Mieterstrommodellen zu regeln, dass Betreiber von Solaranlagen eine verringerte EEG-Umlage für Strom aus ihrer Solaranlage zahlen müssen. Entgegen ersten politischen Ankündigungen hatte sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gegen eine Förderung durch eine verringerte EEG-Umlage ausgesprochen. Nach Auffassung des BMWi habe das Ziel, den weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu dämpfen, Vorrang vor der Förderung von Mietermodellen. Stattdessen wurden die Beseitigung von gewerbe- und körperschaftssteuerlichen Hindernissen, eine nach Anlagengrößen differenzierte Bonus-Förderung und eine Förderung durch Wälzung von PV-Mehrkosten über die mietrechtlichen Nebenkosten diskutiert. Diese Förderinstrumente waren jedoch nicht mehr durch die Ermächtigungsgrundlage des § 95 EEG 2017 gedeckt. Eine Umsetzung durch ein langwierigeres Gesetzgebungsverfahren noch vor Abschluss der laufenden Legislaturperiode erschien deshalb mehr als fraglich.

 

Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat dennoch eine „Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von Mieterstrommodellen” beschlossen (BRat-Drs. 108/17) und diese am 10.02.2017 zur Beratung den Ausschüssen zugewiesen. Neben NRW  habe auch Hessen und Thüringen Fördermodelle auf Landesebene aufgelegt, sodass die Erfahrungen mit diesen Programmen vermutlich in die Entschließung einfließen werden.

 

Die neue Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hat diese Initiative kurzfristig aufgegriffen und den Abschluss eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens bis zur Sommerpause angekündigt. Nach einer Studie des BMWi müssten Erzeuger von Mieterstrom wie Eigenstrom von der Stromsteuer und der EEG-Umlage entlastet werden (ca. 6,178 ct/kWh), damit diese wirtschaftlich werden. Die Studie hatte aber in Abhängigkeit von der Anlagengröße unterschiedlichen Förderbedarf festgestellt. Dass danach eine gestaffelte Zusatzvergütung anstatt einer durch die Verordnungsermächtigung gedeckte gestaffelten Entlastung vorgeschlagen wurde, ließ bisher in Hinblick auf den höheren Zeitbedarf eines Gesetzgebungsverfahrens und der grundsätzlichen Ablehnung des „alten” BMWi von EEG Kostensteigerungen eher den Schluss auf eine Verhinderungstaktik zu.

 

Da die Ankündigung der neuen Bundeswirtschaftsministerin ein wahlkampfrelevantes Prestigethema sein wird, sind die Chancen einer Umsetzung im Rekordzeit erheblich gestiegen. Viele Energieversorger werden den unerwarteten Kurswechsel deshalb jetzt zur Einführung oder zum Ausbau von Mieterstrommodellen nutzen.

 

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Joachim Held

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