Steuerliche Neuerungen im One Big Beautiful Bill Act

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 2. September 2025 | Lesedauer ca. 10 Minuten

 

Am 4. Juli 2025 unterzeichnete US-Präsident Trump den „One Big Beautiful Bill Act“ (OBBBA) – ein umfassendes Gesetzespaket mit dem Schwerpunkt auf Steuern, das tiefgreifende Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen mit sich bringt. Die Reform verstetigt zentrale Regelungen des in Trumps erster Amtszeit verabschiedeten Tax Cuts and Jobs Act (TCJA) von 2017 und führt neue Maßnahmen ein, die zentrale Elemente aus Trumps Wahlprogramm 2024 aufgreifen. Auch wenn der OBBBA ein US-amerikanisches Gesetz ist, hat er auch spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit US-Bezug.​
 
 
Der OBBBA zielt darauf ab, Investitionen zu fördern, steuerliche Planungssicherheit zu schaffen und wirtschaftliches Wachstum zu stimulieren. Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen werden nachfolgend zusammengefasst:

Wesentliche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung 

Sofortabschreibungen:

  • ​ ​Sofortabschreibung für qualifizierte bewegliche Wirtschaftsgüter - Sec. 168(k) IRCDer OBBBA führt die 100 %-ige Sofortabschreibung (Bonusabschreibung) für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter („qualified property“), etwa bestimmte Maschinen, Ausstattung und andere kurzlebige Wirtschaftsgüter, die am oder nach dem 20. Januar 2025 angeschafft und in Betrieb genommen werden, dauerhaft wieder ein. Die Regelung ermöglicht es Unternehmen, die vollständigen Anschaffungskosten solcher Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort steuerlich geltend zu machen, anstatt die Kosten über mehrere Jahre hinweg in Form von Abschreibungen zu verteilen. Anders als zum TCJA ist kein stufenweiser Auslauf vorgesehen. 
  • Sofortabschreibung für qualifizierte Produktionsgebäude - Sec. 168(n) IRC: Zusätzlich führt der OBBBA eine neue 100 %-ige Sofortabschreibung für bestimmte neu errichtete Gebäude, die im Rahmen einer qualifizierten Produktionstätigkeit genutzt werden und weitere Voraussetzungen erfüllen („qualified production property“), ein. Als eine solche qualifizierte Tätigkeit im Sinne des Gesetzes gilt die Herstellung, Produktion oder Veredelung von bestimmten materiellen beweglichen Wirtschaftsgütern (mit Ausnahme von Lebensmitteln und Getränken). Ausgenommen sind Flächen für die Verwaltung, für Verkaufs- und Forschungstätigkeiten, für die Softwareentwicklung und für andere Funktionen, die nicht mit der Herstellung und Produktion in unmittelbarer Verbindung stehen. Im Gegensatz zur Sofortabschreibung für qualifizierte bewegliche Wirtschaftsgüter ist diese Regelung jedoch zeitlich befristet: Um förderfähig zu sein, muss mit dem Bau des qualifizierten Produktionsgebäudes zwischen dem 20. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 begonnen werden. Die Inbetriebnahme muss spätestens bis zum 1. Januar 2031 erfolgen. Wird das Gebäude innerhalb von 10 Jahren nicht mehr für ihren qualifizierten Zweck genutzt, muss der Steuervorteil zurückgezahlt werden. 
  • Erhöhung der (Sofort-)Abschreibungshöchstbeträge - Sec. 179 IRC: Mit dem OBBBA werden die Höchstbeträge für erhöhte Abschreibungen von USD 1 Mio. auf USD 2,5 Mio. (Annual Limitation) bzw. von USD 2,5 Mio. auf USD 4 Mio. (Investment Limitation) erhöht. Das maximale Abschreibungsvolumen beträgt somit nunmehr USD 2,5 Mio. und wird um den Betrag reduziert, der USD 4 Mio. überschreitet.

 

Zinsabzugsbeschränkung – Sec. 163(j) IRC: 

Der OBBBA stellt die ursprüngliche, günstigere EBITDA-basierte Berechnung der Zinsabzugsbeschränkung ab dem 1. Januar 2025 wieder her (seit 2022 erfolgte diese auf EBIT-Basis). Allerdings dürfen Unternehmen mit ausländischen Einkünften, denen zuvor unter Umständen eine Erhöhung ihres bereinigten steuerpflichtigen Einkommens (ATI) gestattet war, nach dem OBBBA Einkünfte, die unter die GILTI- und Subpart F-Regelungen fallen, nicht mehr berücksichtigen. Schließlich führt der OBBBA auch eine Reihenfolgeregelung ein, wonach die Zinsabzugsbeschränkung gemäß Sec. 163(j) IRC vor den Vorschriften zur Aktivierung von Zinsaufwand (mit Ausnahmen) angewendet werden muss.


Sofortabzugsfähigkeit vo​​n inländische Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen – Sec. 174A IRC:

D​er OBBBA ermöglicht die sofortige aufwandswirksame Erfassung von seit dem 1. Januar 2025 angefallenen inländischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (Wahlrecht). Zudem beschleunigt er die Abschreibungen von aktivierten und noch nicht abgeschriebenen inländischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die zwischen 2022 und 2024 angefallen sind. Kleinen Unternehmen wird dabei erlaubt, die neuen Vorschriften rückwirkend auf Steuerjahre ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Zudem können alle Steuerpflichtigen durch eine Wahlmöglichkeit die Abschreibung der nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 aktivierten inländischen Forschungs- und Entwicklungsausgaben beschleunigt über ein oder zwei Jahre vornehmen – beginnend mit dem ersten Steuerjahr nach dem 31. Dezember 2024. Die beschleunigten Abschreibungen sind auf inländische Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen begrenzt. Im Ausland angefallene Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind weiterhin über einen Zeitraum von 15 Jahren abzuschreiben.

 

Weitere Neuerungen: 

  • Begrenzung des Spendenabzugs für Kapitalgesellschaften: Der OBBBA führt eine neue Beschränkung für C-Corporations ein, wonach Spenden für wohltätige Zwecke nur in Höhe des Betrags abzugsfähig sind, der 1 % des zu versteuernden Einkommens übersteigt. Nicht abzugsfähige Beträge verfallen grundsätzlich, es sei denn, die Gesamtspenden übersteigen 10 % des steuerpflichtigen Einkommens – in diesem Fall können sowohl Beträge unterhalb der 1 %-Grenze als auch über der 10 %-Grenze für bis zu fünf Jahre vorgetragen werden.
  • Anhebung der Meldeschwelle für IRS-Formulare 1099: Der OBBBA sieht eine Erleichterung der Compliance vor, indem die Schwelle für die Informationsmeldung für die Formulare 1099-NEC (Vergütungen an Nichtangestellte) und 1099-MISC (sonstige Einkünfte) von USD 600 auf USD 2.000 angehoben wird, indexiert für die Inflation, mit Wirkung für Zahlungen ab 2025. 
  • Erhöhung des „Advanced Manufacturing Investment Credit“: Der OBBBA erhöht den Advanced Manufacturing Investment Credit (aus dem CHIPS and Science Act von 2022) von 25 auf 35 %. Diese erhöhte Steuergutschrift gilt für Gebäude/Hallen, die zur Herstellung von Halbleitern oder Halbleiterfertigungsanlagen genutzt werden. Die Erhöhung gilt für entsprechende Gebäude/Hallen, die nach dem 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen werden.
  • Opportunity Zones – Verlängerung und Verbesserung: Das Opportunity-Zone-Programm, das Steuervergünstigungen für Investitionen in ausgewiesene einkommensschwache Gebiete beinhaltet, sollte ursprünglich bis Ende 2026 vollständig auslaufen. Der OBBBA hebt diese Befristung auf und macht das Programm dauerhaft. Ab 2027 sieht er eine „zweite Runde" der sog. Qualified Opportunity Funds (QOFs) vor, die bis 2033 läuft. Die neue Runde ist mit strengeren Zulassungsvoraussetzungen und einigen Änderungen verbunden (einschließlich besonderer Anreize für Investitionen in „Qualified Rural Opportunity Funds" mit höherem Basis-Step-up-Potenzial).
  • New Markets Tax Credit: Das OBBBA macht diese Steuergutschrift, die sich auf Investitionen in einkommensschwachen Gebieten bezieht, dauerhaft.
  • ​Verlängerung und Verbesserung des Paid Family and Medical Leave Credits: Der OBBBA verlängert und verbessert diese Steuergutschrift für Arbeitgeber, die bezahlten Familien- und Krankenurlaub gewähren.

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Wesentliche internationale Steueränderungen 

Global Intangible Low-Taxed Income (GILTI) wird zu Net CFC Tested Income (NCTI): 

  • Der OBBBA benennt GILTI in „Net CFC Tested Income (NCTI)“ um und schafft einige Änderungen:
    • Die Befreiung der 10 %-igen Routinerendite basierend auf dem QBAI (Qualified Business Asset Investment) eines kontrollierten ausländischen Unternehmens (CFC) wird abgeschafft.
    • Der GILTI-Abzug wird von 50 % auf 40 % reduziert. Damit erhöht sich der anwendbare Steuersatz von 10,5 % auf 12,6 % (nach dem TCJA wäre ab 2026 eine Erhöhung auf 13,125 % vorgesehen).
    • Die Anrechnung ausländischer Steuern erhöht sich von 80 % auf 90 %. Infolgedessen kommt es nunmehr bei einer ausländischen Steuerbelastung ab 14 % zu keiner weiteren GILTI-Belastung.
  • Darüber hinaus ändert der OBBBA die Expense Allocation Rules bei der Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Steuern (Foreign Tax Credit) – siehe unten. Dies führt im Hinblick auf GILTI zu höheren ausländischen Einkünften und damit einem höheren Abzug von ausländischen Steuern.
  • Änderungen im Überblick:
​Steuerregime​​
Bundessteuer
Abzug
Steuer nach Abzug
Möglicher FTC
Effektiver Steuersatz
GILTI 2025
21 %
50 %
10,5 %80 %
13,125 %
GILTI neu in 202621 %
40 %12,6 %90 %14,000 %

 

Foreign Derived Intangible Income (FDII) wird zu Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI): 

  • Der OBBBA benennt FDII in „Foreign-Derived Deduction Eligible Income (FDDEI)“ um und schafft einige Änderungen:
    • Die Befreiung der 10 %-igen Routinerendite basierend auf dem QBAI (Qualified Business Asset Investment) eines kontrollierten ausländischen Unternehmens (CFC) wird abgeschafft.
    • Der FDII-Abzug wird von 37,5 % auf 33,34 % reduziert. Damit erhöht sich der anwendbare Steuersatz von 13,125 % auf 14,0 %.
  • Änderungen im Überblick: 
Steuerregime
Bundessteuer
Abzug
Steuer nach Abzug
Möglicher FTC
Effektiver Steuersatz
FDII 202521 %37,5 %
13,125 %N/A13,125 %
FDII neu in 202621 %33,34 %
14,00 %N/A14,00 %

 

Weitere Neuerungen:

  • Streichung von Section 899 IRC-Entwurf: Eine besonders kontroverse Regelung, die eine „Strafsteuer“ auf Einkünfte von Steuerpflichtigen aus Ländern vorsah, deren Steuersysteme als unfair empfunden wird (z.B. Staaten, die die Undertaxed Profits Rule aus dem Pillar II-Regime eingeführt haben), wurde aus dem finalen Gesetzesentwurf gestrichen. Hintergrund ist eine vorläufige Einigung zwischen dem US-Finanzministerium und den G7-Staaten.
  • Änderung Expense Allocation Rules bei Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Steuern: Der OBBBA ändert die Regeln für die Aufteilung von Aufwendungen für die Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Steuern. So sind für die Berechnung der anrechenbaren ausländischen Steuern für bestimmte Einkünfte (insbesondere GILTI und Subpart F) Unternehmen nicht mehr verpflichtet, bestimmte inländische Aufwendungen, wie Zinsen und Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, auf die ausländischen Einkünfte zu verteilen, sofern sie nicht in direktem Zusammenhang stehen. Dies führt zu höheren ausländischen Einkünften, wodurch sich die Obergrenze für den Betrag der anrechenbaren ausländischen Steuern erhöht.
  • Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT): Der ursprünglich geplante Anstieg des Mindeststeuersatzes ab 2026 von 10 % auf 12,5  % entfällt. Stattdessen wird ein dauerhafter Satz von 10,5  % eingeführt. Die bestehende De-minimis-Schwelle von 3 % bleibt unverändert. Eine neue Ausnahme für hohe Steuern wurde zwar diskutiert, aber nicht in den endgültigen Gesetzentwurf aufgenommen.
  • Downward Attribution: Der OBBBA setzt Sec. 958(b)(4) IRC, der eine „Abwärtszurechnung“ von Beteiligungen ausländischer Personen verhindert, wieder in Kraft, Gleichzeitig entsteht eine neue Kategorie: „Foreign Controlled Foreign Corporations“, die in bestimmten Fällen ähnliche Auswirkungen haben kann wie die Downward Attribution.
  • Dauerhafte Verlängerung der CFC-Look-Through-Regel: Mit dem OBBBA wird die „Look-Through-Regel" für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFCs), die Ende 2025 auslaufen sollte, dauerhaft in das Steuergesetz aufgenommen. Nach dieser Regel gelten Zahlungen von Dividenden, Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren zwischen verbundenen ausländischen Tochtergesellschaften nicht als passive Einkünfte, wenn sie aus aktiven Geschäftsaktivitäten stammen.
  • ​Änderungen der Pro-Rata-Share-Berechnung: Der OBBBA passt die Berechnung des Anteils eines US-Gesellschafters am Einkommen einer ausländischen Tochtergesellschaft (Subpart F-Einkommen) und schließt damit eine große Steuerlücke. Bisher wurde eine US-Gesellschaft nur dann besteuert, wenn sie die Anteile am letzten Tag des Steuerjahres der CFC besaß. Künftig wird das Einkommen auf der Grundlage des Zeitanteils verteilt, in dem ein Anteilseigner die Anteile tatsächlich besaß.

Wesentliche Änderungen bei den Energiegutschriften

Einschränkung vieler im Rahmen des Inflation Reduction Acts eingeführten Steuergutschriften für saubere Energien (Clean Energy Tax Credits): 

  • Der OBBBA streicht die Steuergutschrift für Elektrofahrzeuge (Clean Vehicle Credit) gemäß Sec. 30D IRC in Höhe von bis zu USD 7.500 sowie viele andere Steuergutschriften. 
  • Die Steuergutschriften für die Erzeugung und Investition in sauberen Strom gemäß Sec. 45Y und 48E IRC unterliegen nun strengeren Regelungen:
    • Projekte müssen bis Ende 2027 in Betrieb genommen werden, um förderfähig zu sein.
    • Für Wind- und Solarprojekte, deren Bau innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des OBBBA beginnt, wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt. 
  • ​Das Gesetz verbietet die Übertragung von Steuergutschriften gemäß Sec. 6418 IRC an bestimmte ausländische Unternehmen und verschärft damit die Vorschriften in Bezug auf ausländische Beteiligungen und Einflussnahme.
  • Gutschriften für solare Warmwasseraufbereitung und gemietete Windkraftanlagen gemäß Sec. 25D IRC wurden abgeschafft, gemietete Solarstromanlagen bleiben jedoch förderfähig.​

​Wesentliche Änderungen bei der Einkommensteuer 

  • Steuersätze für 2025 bleiben unverändert: Der OBBBA macht die niedrigeren Einkommensteuerklassen (10, 12, 22, 24, 32, 35, 37 %), die nach 2025 auslaufen sollten, dauerhaft. Die höheren Steuersätze aus der Zeit vor 2018 werden 2026 nicht wieder eingeführt.
  • SALT-Obergrenze erhöht: Die Obergrenze für die Abzugsfähigkeit von staatlichen und lokalen Steuern (State and Local Taxes – SALT) wird auf USD 40.000 (bzw. USD 20.000 bei Einzelveranlagung) und bis einschließlich Steuerjahr 2029 an die Inflation angepasst. Für Steuerpflichtige mit einem modifizierten bereinigten Bruttoeinkommen (AGI) über USD 500.000 erfolgt eine stufenweise Reduzierung (Phase Out).
  • Pass-Through-Entity-Tax (PTET) : Keine neuen Beschränkungen bei den Wahlmöglichkeiten zur Besteuerung von transparenten Gesellschaften.
  • ​QBI-Abzug: Der OBBBA macht den Abzug für qualifizierte Geschäftseinkünfte (QBI) gemäß Sec. 199A IRC dauerhaft. Zudem bleibt das Abzugssatz bei 20 % (der vom Repräsentantenhaus verabschiedete Gesetzentwurf hätte ihn auf 23 % angehoben). Zudem werden die Phase-Out-Grenzen für Specified Service Trade or Business (SSTB) und andere betroffene Unternehmen: von USD 394.600–494.600 auf USD 394.600–544.600 bei Zusammenveranlagung (entspricht  Erhöhung von USD 100.000 auf USD 150.000)
  • Excess Business Loss-Beschränkungen: Die derzeitigen Beschränkungen für Geschäftsverluste, die mit anderen Einkünften verrechnet werden können, werden dauerhaft beibehalten.
  • Standardabzug: Die durch den TCJA eingeführten Standardabzüge werden dauerhaft beibehalten und an die Inflation angepasst (für 2025: USD 31.500 für Zusammenveranlagte Veranlagte und USD 15.750 für Einzelveranlagte).
  • Persönliche Freibeträge: Persönliche Freibeträge werden dauerhaft abgeschafft, mit Ausnahme eines vorübergehenden Freibetrags von USD 6.000 für berechtigte Personen über 65 Jahre. Dieser Freibetrag für Senioren wird für Steuerzahler mit einem Modified Adjusted Gross Income (MAGI) von über USD 75.000 (oder USD 150.000 für Zusammenveranlagte) schrittweise abgeschafft.
  • ​Alternative Mindeststeuer (AMT): Die erhöhten AMT-Freibeträge und Auslaufschwellen werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2025 dauerhaft eingeführt.
  • Kinderfreibetrag: Der OBBBA sieht eine dauerhafte Erhöhung auf USD 2.200 pro Kind vor, wobei USD 1.400 inflationsbereinigt erstattungsfähig sind. 
  • Abzugsfähige Hypothekenversicherung: Der OBBBA erlaubt dauerhaft, Hypothekenversicherungsprämien als steuerlich abzugsfähige qualifizierte Wohnbauzinsen zu behandeln (dies war 2021 ausgelaufen). Zudem fixiert der OBBBA den Abzug von Hypothekenzinsen für Erwerbsschulden (Kredite zum Erwerb / Verbesserung einer Immobilie) auf USD 750.000 (USD 375.000 bei Einzelveranlagung). 
  • Spendenabzüge: Ab 2026 können Personen, die keine Einzelabzüge geltend machen, einen Spendenabzug von bis zu USD 1.000 geltend machen, der nicht auf die Steuergutschrift für Spenden angerechnet wird. 
  • Trinkgelder und Überstundenvergütung: Mit dem OBBBA wird für die Steuerjahre 2025 bis 2028 ein Freibetrag für den Abzug von Trinkgeldern und Überstundenvergütungen eingeführt. Der Abzug beträgt bis zu USD 25.000 für Trinkgelder und USD 12.500 für Überstundenvergütungen. 
  • Trump-Konten: Der OBBBA schafft eine neue Art von steuerbegünstigtem Konto, ähnlich einem traditionellen IRA-Konto, das für Kinder unter 18 Jahren gedacht ist. Die Regierung kann das Konto mit USD 1.000 für Kinder finanzieren, die zwischen 2025 und 2028 geboren werden. 
  • Verbrauchssteuer von 1 % auf nach Übersee versandte Zahlungsanweisungen: Der OBBBA führt eine Bundesverbrauchssteuer von 1 % auf bestimmte Bargeldüberweisungen ein, die von Privatpersonen aus den USA ins Ausland getätigt werden. Dies schließt jedoch Überweisungen von bestimmten Banken aus. 
  • Abzug von Zinsen für Autokredite: Durch den OBBBA werden Zinsen für private Autokredite (kein Leasing) steuerlich absetzbar (derzeit werden sie als private Zinsen behandelt und sind nicht absetzbar). Steuerpflichtige können in den Steuerjahren 2025 bis 2028 nunmehr bis zu USD 10.000 der Zinsen für einen Kredit für einen PKW abziehen – vorausgesetzt, das Fahrzeug wurde in den USA endmontiert. Der Abzug unterliegt einer schrittweisen Abschaffung bei höheren Einkommen, die in der Regel bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa USD 100.000 für Einzelveranlagte beginnt.

​Wesentliche Änderungen bei der Nachlassteuer 

Höherer Freibetrag: Der Grundfreibetrag für die Nachlassteuer, der 2026 auf etwa USD 7 Mio. sinken sollte, wird stattdessen für Nachlässe von Verstorbenen, die 2026 und später sterben, auf USD 15 Mio. (pro Person) erhöht. Diese Freistellung in Höhe von USD 15 Mio. ist dauerhaft und wird künftig an die Inflation angepasst. 


Fazit ​

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der OBBBA weitreichende steuerliche Änderungen mit sich bringt – auch für deutsche Unternehmen mit US-Bezug (z.B. US-Tochtergesellschaften). Besonders relevant sind die Änderungen der GILTI- und FDII-Regelungen, die nun unter den Bezeichnungen „Net CFC Tested Income“ (NCTI) und „Foreign-Derived Deduction Eligible Income“ (FDDEI) geführt werden. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten wurden reduziert, was zu einer effektiven Steuerbelastung von rund 14 % führt. Positiv hervorzuheben sind demgegenüber die begünstigenden Abschreibungs- und Abzugsvorschriften, insbesondere für qualifizierte Produktionsgebäude. Diese schafften neue Anreize für Kapitalinvestitionen in den USA und können strategisch genutzt werden, um die Steuerbelastung zu optimieren.
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