Neue Regulierung touristischer Immobilien auf den Balearen

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veröffentlicht am 21. August 2017

 

Die Kontroverse über den touristischen Wohnraum auf den Balearen ist noch nicht beendet, nicht einmal nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Balearischen Tourismusgesetzes am 1. August 2017 und besonders im Hinblick auf die Vermarktung von touristischen Aufenthalten in Wohnobjekten, die auf weniger als einen Monat begrenzt sind. 

 

 

Bisher war die touristische Vermietung nur für einzeln stehende Häuser, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften  erlaubt – die einzigen, die die sogenannte Erlaubnis für touristische Nutzung nach Vorlage einer Haftungserklärung von Seiten der Eigentümer sowie Einschreibung in dem zuständigen Inselregister für Firmen, Aktivitäten und touristische Einrichtungen erhalten konnten. Ab dem Inkrafttreten der vorgenannten Reform des Balearischen Tourismusgesetzes wäre eine Unterbringung in Wohnraum, der sich nach dem spanischen Wohnungseigentumsgesetzt richtet, zugelassen. Die entsprechende zuständige Haftungserklärung für den Erhalt der vorgenannte Erlaubnis könnte vorgelegt werden, sobald der entsprechende Inselrat und der Stadtrat von Palma bei in der Stadt gelegenen Wohnobjekten die Bereiche der Stadt bestimmen, in denen die Nutzung erlaubt wird.

 

Die neue Vorschrift setzt ein Moratorium von einem Jahr für die Erteilung neuer Genehmigungen dieser Art fest, während die zuständigen Stellen die Einteilung der Wohnobjekte festlegen. Sie beabsichtigen, die Umwelt zu schützen, das gute Zusammenleben in den Wohnvierteln zu fördern, die Existenz einer ausreichenden Infrastruktur und der Dienstleistungen für diesen Gebrauch sicherzustellen sowie auch das Angebot an angemessenen Wohnobjekten für die eigentlichen Bewohner zu garantieren.

 

Die Wohnobjekte können in den üblichen Kanälen vermarktet werden. In jedem Fall muss die jeweilige Touristen-Registrierungsnummer angegeben werden. Bei Nichtbeachtung setzen sich die Inhaber einer Geldbuße zwischen 20.000 und 40.000 Euro aus. Bis zum heutigen Datum hat keine Wohnung oder Apartment diese Touristen-Registriernummer erhalten.  

 

Das neue Gesetz verfolgt aber nicht nur Eigentümer, die illegal vermieten, sondern auch die Plattformen, die das Angebot anbieten – egal ob es sich um Webseiten des Typs HomeAway oder AirBNB, Immobilienagenturen oder Reisevermittler handelt. Wenn in ihrem Angebot Mietobjekte ohne Registrierungsnummer enthalten sind, begehen sie eine ernsthafte Zuwiderhandlung, die mit einer Strafe von bis zu 400.000 Euro belegt ist.

 

Auch die gesetzlichen Anforderungen, die ein Wohnobjekt für den Erhalt der vorgenannten Einschreibung erfüllen muss, wurden durch die gesetzliche Veränderung konkretisiert. Wir betonen, dass u.a. kein Wohnobjekt diese Einschreibung erhalten kann, das nicht über die gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung oder eine ähnliche Urkunde verfügt. Darüber hinaus muss die Immobilie mindestens während 5 Jahren als Wohnobjekt genutzt worden sein, bevor sie als touristisches Mietobjekt dienen kann, nicht mehr Personenplätze anbieten, als in der Bewohnbarkeitsbescheinigung angegeben, kein Wohnobjekt sein, das unter Schutz der öffentlichen Hand steht sowie keine Immobilie, die sich auf geschütztem landwirtschaftlich nutzbaren Boden befindet, etc.

 

Wir werden die künftige regulatorische Entwicklung der rechtlichen Änderungen sowie die anstehende Einteilung in unterschiedliche Bereiche für diese Immobilien in Palma und anderen Gebieten der Balearen, die für Investoren interessant sind, aufmerksam beobachten.

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