Transfer Pricing: Neues Rundschreiben zur Verrechnungspreisdokumentation in Italien

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veröffentlicht am 3. Dezember 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute


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Durch die Veröffentlichung des finalen Rundschreibens zur Verrechnungspreis­dokumentation hat die italienische Finanzverwaltung einige Punkte klären können, die bis dato noch nicht eindeutig definiert waren. Nicht alle Klarstellungen sind zum Vorteil des Steuerpflichtigen, vor allem nicht, wenn es um das Datum zur Fertigstellung der Verrechnungspreisdokumentation geht.  
    


Am 26. November 2021 hat der italienische Fiskus endlich die finale Version des Rundschreibens veröffentlicht, mit dem umfassende Erläuterungen und Klarstellungen hinsichtlich der seit dem Veranlagungszeitraum 2020 anzuwendenden Vorschriften zur steuerlichen Verrechnungspreisdokumentation gegeben werden.

  

Eine wesentliche und unvorteilhafte Änderung betrifft leider den Zeitpunkt, bis wann die Verrechnungspreis­dokumentation finalisiert und vom rechtlichen Vertreter elektronisch (inklusive Zeitstempel) unterschrieben sein muss. Während man auf Basis des Entwurfs noch davon ausgehen konnte, dass man im Extremfall (und unter Rückgriff auf eine im Nachgang abzuändernde Steuererklärung) bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung für das nächste Jahr Zeit hätte (d.h. für 2020 voraussichtlich bis zum 30. November 2022), wurde nun klargestellt, dass man die finale Version (inklusive Unterschrift mit Zeitstempel) bis spätestens 90 Tage nach Ablauf der regulären Frist für die Einreichung der Steuererklärung erstellt haben muss, d.h. für das Jahr 2020 bis spätestens am 28. Februar 2022.

  

Neben der eben erwähnten Änderung gibt es auch noch zahlreiche andere Abwandelungen und Klarstellungen, die bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentation in Italien beachtet werden müssen. Einige sind zum Vorteil des Steuerpflichtigen (z.B. die Tatsache, dass Anlagen zum Master File oder zum Local File in allen Sprachen beigelegt werden können und erst auf Anfrage durch die Betriebsprüfung übersetzt werden müssen), manch andere zum Nachteil (z.B. der Detailgrad an Informationen zu den externen Finanzierungen, die im Master File dargestellt werden müssen).

   

Eine detaillierte Analyse der Änderungen und Klarstellungen wird Rödl & Partner im Rahmen eines gebührenfreien Webinars am 13. Dezember 2021 um 10.00 Uhr vornehmen, zu dem alle herzlich eingeladen sind.

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Hans Röll

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