Tschechien: Zugänglichmachung von Zahlen des Country-by-Country-Reporting?

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veröffentlicht am 1. Juni 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

Große internationale Konzerne mit einem Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. Euro sind bei einem dreistufigen Dokumentationsansatz dazu verpflichtet, in einem Country-by-Country-Reporting (CbCR) an Finanzbehörden finanzwirtschaftliche Zahlen aller Konzern­unter­nehmen zu übermitteln und den Finanzbehörden auch die Geschäftstätigkeit dieser Konzernunternehmen zu erläutern. Nach den Angaben werden die Risiken beurteilt und Gesellschaften bestimmt, bei denen eine Außen­prüfung vorgenommen wird. 

  

 

 
Die im CbCR angeführten Zahlen, die bislang ausschließlich den lokalen Finanzbehörden der jeweiligen Konzernunternehmen zur Verfügung standen, sollen nach Entscheidung des Europäischen Rats aus Wettbewerbsgründen bald der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 

Es muss noch die entsprechende Richtlinie durch das Europäische Parlament verabschiedet und ins nationale Steuerrecht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. 

Das Ziel der Zugänglichmachung ist es, eine höhere Transparenz zu erreichen und die Verlagerung der Geschäftstätigkeit von großen Unternehmen in Niedrigsteuerländer zu vermeiden. Nunmehr sollten der Öffentlichkeit auch Steuerzahlungen großer Konzerne in einzelnen Ländern, in denen sie tätig sind, zugänglich gemacht werden. 

Die Tschechische Republik war mit der Zugänglichmachung nicht einverstanden. In der Sitzung des Europäischen Rats hat Tschechien gemeinsam mit sieben anderen Mitgliedstaaten gegen die Verabschiedung der Richtlinie gestimmt.
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