Arbeitserlaubnis in der Türkei: Voraussetzung, Ausnahmen, Verfahrensablauf

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veröffentlicht am 14. April 2021 | Lesedauer ca. 4 Minuten

  

​Das Gesetz über internationale Arbeitskraft, welches im Jahre 2016 in Kraft getreten ist, regelt die Voraussetzungen und das Verfahren über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an ausländische Personen unter Berücksichtigung der arbeitskraftpolitischen Interessen der Republik Türkei. Der Gesetzgeber bezweckt damit unter anderem die Förderung ausländischer Investitionen sowie die Anziehung qualifizierter Arbeitskraft.


  

  

Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch eine ausländische Person bedarf grundsätzlich der Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziale Dienste legt die arbeitsmarktpolitischen Grundsätze fest. Als zuständige Behörde bewertet es die Anträge im Rahmen ihres weiten Ermessensspielraums und trifft Einzelfallentscheidungen anhand von bestimmten Bewertungskriterien, die in einer Verordnung geregelt werden müssen. 

Da bis dato eine Verordnung nicht erlassen wurde, bedient sich das Ministerium gemäß den Übergangsbestimmungen des Gesetzes von einer Verordnung, die ihre Grundlage in einem aufgehobenen Gesetz findet. Daher handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das sich weiterhin in einem Wandel befindet. 

Bewertungskriterien

Das Ministerium bearbeitet die Anträge grundsätzlich unter anderem nach folgenden Bewertungskriterien: 

1. Die Beschäftigung von mindestens 5 türkischen Arbeitnehmern durch den türkischen Arbeitgeber

  • Für jeden Ausländer müssen 5 türkische Arbeitnehmer beschäftigt werden („1:5-Kriterium“).
  • Ist der Ausländer ein Gesellschafter bzw. Aktionär, so findet das 1:5-Kriterium für die ersten 6 Monate der Arbeitserlaubnis, welche beim Erstantrag grundsätzlich mit einem Jahr befristet ist, keine Anwendung. 

2. Das eingezahlte Stamm- bzw. Grundkapital muss mindestens 100.000,00 TRY betragen oder die Bruttoverkaufserlöse müssen mindestens 800.000,00 TRY betragen oder Exportbetrag des vergangenen Jahres muss mindestens 250.000,00 USD betragen.


3. Das Gehalt des Ausländers muss angemessen zu dessen Aufgaben und Qualifikationen sein:

  • Bei leitenden Angestellten und Führungskräften muss das vereinbarte Mindestgehalt mindestens das 6,5-Fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen,
  • Bei Niederlassungsleitern  und Ingenieuren muss das vereinbarte Mindestgehalt mindestens das 4-Fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen.

→  Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2021 netto 2.825,90 TRY.

Das Gesetz sieht jedoch auch eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen vor, bei deren Vorliegen das Ministerium von den oben genannten Bewertungskriterien absehen kann. So kann eine Arbeitserlaubnis trotz Nichterfüllung obiger Voraussetzungen erteilt werden, wenn es sich bei der ausländischen Person beispielsweise um ein Schlüsselpersonal oder um einen Arbeitnehmer handelt, welcher über besondere Fachkenntnis verfügt. Handelt es sich bei dem türkischen Arbeitgeber um einen sogenannten qualifizierten Investor, so kommt eine Befreiung von den obigen Kriterien ebenfalls in Betracht. Von einem qualifizierten Investor ist in der Regel dann die Rede, wenn das Vorhaben der türkischen Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens dem Staatsinteresse dient bzw. einen Beitrag an die nationale Wirtschaft der Republik Türkei leistet. Dies ist beispielsweise bei Flughafenprojekten und großen Bauprojekten wie etwa der Bau von Wasserkraftwerken oder Bahnlinienverkehrsstrecken der Fall. 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt grundsätzlich auf Antrag der ausländische Person im Ausland bei einer türkischen Auslandsvertretung. Der Antragssteller muss den Termin persönlich wahrnehmen. Dem Antrag muss unter anderem ein mit einem türkischen Arbeitgeber abgeschlossener, befristeter, zumindest bilingual verfasster Arbeitsvertrag sowie eine Erklärung des türkischen Arbeitgebers beigefügt werden. Demzufolge wird dem Antragssteller eine Referenznummer zugeteilt. Anhand dieser Referenznummer muss der türkische Arbeitgeber in einem zweiten Schritt beim Ministerium den Antrag mit weiteren Dokumenten vervollständigen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass neben türkischen Kapitalgesellschaften unter anderem auch Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros als türkischer Arbeitgeber agieren können. In diesem Fall müssen weitere Besonderheiten des Antragsverfahrens beachtet werden. 

Gibt das Arbeitsministerium dem Antrag statt, so teilt es dem Ausländer eine Ausländeridentitätsnummer zu und stellt ihm eine Arbeitserlaubniskarte aus. Die Arbeitserlaubniskarte wird  an die Sitzadresse des türkischen Arbeitgebers zugesendet. Der Antragssteller ist dann dazu verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Arbeitserlaubnis mit einem gültigen Visum in die Türkei einzureisen und die Arbeitserlaubniskarte entgegenzunehmen. Ansonsten erlischt die Arbeitserlaubnis. Der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bedarf es nicht, weil die Arbeitserlaubnis die Aufenthaltserlaubnis innehat. 

Die Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich befristet. Bei Erstbeantragung hat sie eine Frist von höchstens einem Jahr. Eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis ist möglich. Innerhalb von 20 Werktagen nach Einreise in die Türkei muss die ausländische Person ihre türkische Wohnanschrift der zuständigen Behörde gegenüber mitteilen. 

Kann die ausländische Person der Behörde gegenüber ihre Sozialversicherung im Ausland nicht anhand eines T/A1-Formulars nachweisen, so müssen in der Türkei Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden.  

Abgrenzung zum Montagevisum

Im Gegensatz zur Arbeitserlaubnis räumt das Montagevisum dem Inhaber lediglich das Recht ein, in die Türkei mehrfach einzureisen, um innerhalb von 90 Tagen eine Montagetätigkeit auszuüben bzw. diesbezüglich schulend tätig zu werden, etwa eine in die Türkei importierte Maschine oder Ausrüstung zu montieren, instand zu halten und zu warten. Dieses Vorhaben muss bei Antragsstellung sowohl durch den türkischen Auftraggeber, als auch durch den ausländischen Auftragnehmer sowie den Antragssteller konkret nachgewiesen werden. Sämtliche Dokumente, welche das Projekt und die Rolle des Arbeitnehmers als Monteur wiedergeben, dienen als Nachweis. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Dauern die Tätigkeiten länger als 90 Tage an, so muss eine Arbeitserlaubnis beantragt werden. 

Conclusio

Die Türkei hat sich im Zuge der regionalen politischen Ereignisse immer mehr in ein Aufnahmeland entwickelt. 

Das Gesetz über internationale Arbeitskraft dient dem Interesse des Landes, Anziehungspunkt für ausländische qualifizierte Arbeitskraft zu sein. In diesem Sinne ermöglicht es der Behörde, anhand von zahlreichen Ausnahmetatbeständen die Qualifikation des ausländischen Arbeitnehmers sowie sektorale Bedürfnisse bei Entscheidungsfindung ins Gewicht zu bringen, um somit den Zuzug von Ausländern den wirtschaftlichen Interessen des Landes entsprechend zu besteuern. 
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