Mitbestimmung

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Unter den Oberbegriff der Mitbestimmung fallen nicht nur betriebs­verfassungs­rechtliche Fragen oder die Rechte von Personalräten, sondern auch Themen des mitbestimmenden Aufsichtsrates bei bestimmten Unternehmensgrößen. Sobald ein Betriebsrat gewählt wurde, sind auf Arbeitgeberseite diverse Mitbestimmungs­rechte zu berücksichtigen, die in ihrer Intensität und ihren Auswirkungen ganz unterschiedliche Ausprägungen aufweisen. Oft sind sich Arbeitgeber gar nicht bewusst, dass in ihrem Unternehmen ein mitbestimmender Aufsichtsrat zu errichten ist. Das Betriebsverfassungsrecht fällt mit dem Tarifrecht unter den Begriff „kollektives Arbeitsrecht”.
 
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Mitbestimmung folgende Leistungen an:
  • Begleitung der Verhandlungen mit dem Betriebsrat im Zusammenhang mit sämtlichen Beteiligungsrechten des Betriebsrats sowie Vertretung in Einigungsstellen- und gerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung und Unterstützung in Fragen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
  • Begleitung der Privatisierung bzw. Verselbstständigung und Umstrukturierung öffentlich rechtlicher Betriebe auch zu Fragen der Personalvertretung
  • Erarbeitung von kollektiven Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und Begleitung bei deren Umsetzung
  • Beratung des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen und Prüfung deren Rechtmäßigkeit
  • Gestaltung von Betriebsratsanhörungen zur Vorbereitung von Kündigungen

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Kaspar B. Renfordt

Rechtsanwalt

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