Geplante Freihandelszone bei Shanghai

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Der Volkskongress der Volksrepublik China hat am 18. September 2013 verlautbart, dass er die bisherigen Freihandelszonen Shanghai Waigapopiao Free Trade Zone, Waigaopiao Free Trade Logistic Park, Yangshan Free Trade Port Aera und Pudong Airport Free Trade Zone innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre zu einer einheitlichen Freihandelszone zusammenlegen will. Diese würde dann knapp 30 km umfassen – eine weitere Ausdehnung soll geprüft werden.
 
Zum Hintergrund: Gleichwohl die bisherigen Freihandelszonen die zuvor praktizierte Lösung des Hongkong-U-Turns nicht mehr notwendig machten, waren sie in der Volksrepublik China auf bestimmte Industrien durch Sonderbestimmungen stark eingeschränkt bzw. bestanden geographische Beschränkungen. Die Waren wurden deshalb aus der Volksrepublik China per Lastwagen nach Hongkong exportiert; unmittelbar nach der Grenze machte der Lastwagen kehrt und importierte die Waren zurück in die Volksrepublik. Das Verfahren hatte den Vorteil, dass bestimmte Zoll- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden konnten. Durch die neue Freihandelszone könnte in der Gegend um Shanghai ein neues attraktives, offenes Finanzzentrum entstehen. Diese könnte auch ein Schritt in Richtung des Transatlantischen Partnerschaftsabkommens sein, das zwischen den USA und Pazifik-Anrainer-Staaten angedacht ist. Allerdings dürfte sich ein Beitritt Chinas zu diesem Freihandelsraum wohl noch länger hinziehen. 
 

Negativliste statt komplizierter Betriebserlaubnis 

Begrüßenswert ist, dass die neue Shanghaier Freihandelszone die bisherigen Nachteile der chinesischen Freihandelszonen beseitigt, die je nach Statut nur Logistikzonen waren oder andere spezielle Funktionen innehatten. Insbesondere sollen Unternehmensgründungen innerhalb der Freihandelszone wesentlich erleichtert werden. Die bisherige Praxis bei Unternehmensgründungen, die vorsah, dass zunächst entsprechende Betriebserlaubnisse eingeholt werden mussten, soll dahingehend geändert werden, dass eine einfache Anmeldung des Unternehmens ausreicht. Negativ-Listen sollen dazu führen, unerwünschte Investitionen zu verhindern. Unternehmenszwecke, die nicht auf der Negativ-Liste vermerkt sind, sollen hingegen ohne Verzögerung sofort zur Gründung eines Unternehmens berechtigen. Auch sollen künftig keine Mindestanforderungen an inländische Beteiligungen für in der Freihandelszone gegründete Unternehmen bestehen. Chinesische Firmen werden ermutigt, über spezielle in der Freihandelszone angesiedelte Unternehmen ausländische Unternehmen zu halten. Ausländische Firmen können in der neuen Freihandelszone auch „Regional Headquarters” etablieren. Inwieweit sich Shanghai gegenüber den langjährigen Standorten Hongkong und Singapur in diesem Bereich durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Letztendlich bietet ein Standort wie Singapur auch eine gute geographische Ausgangslage nach Ozeanien, Indien und Südostasien, während Hongkong traditionell zu Taiwan, Japan, den Philippinen und Vietnam eine enge Beziehung und langjährig etablierte Handelswege besitzt.
 
Nach den jetzt bekannten Bestimmungen ist geplant, dass innerhalb der neuen Freihandelszone die Kapitalverkehrsbestimmungen gelockert werden und der Handel mit Wertpapieren ermöglicht wird. Auch hier bleibt abzuwarten, wie die Bestimmungen im Einzelnen ausgelegt und angewendet werden – aber vielleicht ist diese Ankündigung ja auch als ein weiterer Schritt in Richtung Öffnung des Renminbi für den freien Handel zu verstehen? Für Banken und andere Finanzinstitutionen, aber auch für Reedereien soll die neue Freihandelszone ebenfalls offen sein. Auch Telekommunikationsunternehmen, ausländische Krankenhäuser, Reiseunternehmen und Personalvermittlungsagenturen (wobei bei letzteren eine chinesische Mindestbeteiligung von 30 Prozent erforderlich sein soll) werden zukünftig möglich sein und auch ausländische Anwaltsfirmen dürfen aus der Freihandelszone heraus mit chinesischen Kanzleien kooperieren.
 
Rechtlich soll neben einer Vereinfachung der Genehmigungsverfahren künftig auch ein besserer Schutz von Investitionen in China ermöglicht werden. Für Streitigkeiten durch mutmaßliche Verletzungen von geistigem Eigentum soll ein eigenes Schiedsgerichtssystem etabliert werden. Bereits jetzt empfiehlt es sich, für Vertragsstreitigkeiten mit chinesischen Staatsunternehmen ein chinesisches Schiedsgericht zu vereinbaren, während mit privaten Unternehmen möglichst ein Schiedsgericht in Hongkong oder Singapur vereinbart werden sollte. 
 

Steueranreize 

Im Hinblick auf Steuern wurde zunächst vermutet, dass der allgemein gültige Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent auf 15 Prozent gesenkt werden könnte. Zwischenzeitlich wird aber eher davon ausgegangen, dass eine allgemeine Steuersenkung nicht vorgesehen ist und nur einige besondere Steueranreize gewährt werden. Für mehrheitlich deutsch beherrschte Unternehmen muss auf jeden Fall auch geprüft werden, ob passive Einkünfte nach dem AStG vorliegen, da sich aus den vorgeschlagenen Incentives möglicherweise eine niedrige Besteuerung i.S.v. § 8 Abs. 3 AStG ergibt. So soll die neue Freihandelszone mit den folgenden Regelungen attraktiv gemacht werden: Veräußerungsgewinne aus einer rechtlichen Restrukturierung sollen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren verteilbar sein. Aktienoptionen für Mitarbeiter sollen einer besonderen Besteuerung unterliegen, nähere Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Im Bereich der Umsatzsteuer und der Konsumsteuer für importierte Maschinen und Ausrüstungsgegenstände sollen Steuererleichterungen gewährt werden. Auch sollen ausländische Investitionen, die durch in der Freihandelszone ansässige chinesische Firmen getätigt werden, begünstigt werden. Im Gespräch sind besondere Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer. 
 
Insgesamt sind die Maßnahmen zur neuen Freihandelszone sehr zu begrüßen, wird doch nicht unwesentlich auch der Bürokratismus eingeschränkt. Länder wie Hongkong und Singapur zeigen, dass bei einer mäßigen Bürokratie die Wirtschaftsleistung wächst und damit letztendlich allen von Nutzen ist – eine Einsicht, die hoffentlich auch bald bis nach Europa und Deutschland durchdringt. Allerdings bleibt abzuwarten, wie die lokalen chinesischen Behörden die Bestimmungen tatsächlich handhaben.
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