Indien: Abschließende Bestimmungen für das Masterfile und CbC Reporting

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​veröffentlicht am 16. November 2017

 

Die steuerliche Anerkennung grenzüberschreitender Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen ist ein zentraler Bestandteil des indischen Steuerrechts. In Folge des Projekts der OECD gegen Base Erosion and Profit Shifting („BEPS”) passte Indien sein Steuerrecht an – mit Auswirkungen auch für Deutsch investierte Unternehmen. Obgleich Indien nicht Mitglied der OECD ist, folgt das Land im Bereich BEPS doch ihren Vorschlägen und schuf bereits im Februar 2016 die Rechtsgrundlagen für ein Masterfile Konzept und ein Country-by-Country („CbC”) Reporting. Ende Oktober 2017 wurden nun die Ausführungsbestimmungen erlassen.


Für Erstellung und Einreichung einer Master File gelten niedrige Umsatzschwellen. Entsprechend viele ausländisch investierte Unternehmen sind betroffen.  Kritische Stimmen aus der indischen Industrie, die für höhere Umsatzschwellen eintraten, wurden durch die Regierung nicht gehört. Inhaltlich geht das indische Konzept über die Vorschläge der OECD hinaus. So verlangt Indien beispielsweise anstelle einer nur allgemeinen Beschreibung der grenzüberschreitenden Finanzierung eine detaillierte Darstellung der Modalitäten.


Im Bereich CbC Reporting lehnt sich Indien stärker an das OECD Modell an. Die Umsatzschwellen wurden übernommen. Allerdings lauten sie in Indische Rupien, so dass Wechselkursschwankungen jährlich eine Neubewertung der Abgabepflicht erfordern lassen. Auch im Inhalt folgt Indien den Vorschlägen der OECD.
Die indischen Einkommensteuerrichtlinien regeln die Formate, in denen Master File und CbC Reporting erstellt werden müssen. Für das Finanzjahr 2016-17 (1. April 2016 bis 31. März 2017) ist Frist zur Abgabe der 31. März 2018. Indische Unternehmen bereiten sich derzeit zum ersten Mal auf die neuen Dokumentationspflichten vor.

 

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