Aufteilung von Gewinnen zwischen Konzerngesellschaften: Voraussetzungen für die Anwendung eines Profit Split

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veröffentlicht am 14. Juni 2017

 

Unternehmen der Automobilzulieferindustrie gestalten ihre Geschäftsmodelle bereits seit vielen Jahren grenzüberschreitend mit steigender Tendenz. Die Wertschöpfungsketten im Konzern werden hierdurch global ausgerichtet, wodurch eine hohe Integration wesentlicher Funktionen geschaffen wird und ausländische Tochtergesellschaften unmittelbar zur Wertschaffung im Konzern beitragen. Häufig werden bspw. Entwicklungs-, Produktions- oder Vertriebstätigkeiten nicht nur vom Stamm­haus in Deutschland allein, sondern auch von den jeweiligen Mitarbeitern an den Standorten im Ausland, ausgeübt. In der Praxis ist eine Abgrenzung des individuellen Wertschöpfungsbeitrags insgesamt oftmals schwierig. Daher stellt sich grundsätzlich die Frage, in welchen Fällen und wie Gewinne zwischen den verbundenen Gesellschaften aufzuteilen sind.
 

Die OECD hat mit dem Projekt zur Vermeidung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) erstmals Konkretisierungen zur Anwendung der geschäftsvorfall­bezo­genen Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split Methode) zur Diskussion gestellt. Herausgearbeitet wurden insbesondere Anwendungsfälle, in denen ein Profit Split als die am besten geeignetste Methode zur Aufteilung von Gewinnen zwischen verbundenen Unternehmen angesehen werden kann.

 

Hoch integrierte Geschäftsmodelle mit einzigartigen Wertbeiträgen

Anzeichen bzw. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Profit Splits können u.a. hochintegrierte Geschäfts­modelle sowie einzigartige und wertstiftende Beiträge der beteiligten Unternehmen sein. Entscheidend hierbei ist, dass die operative Tätigkeit der jeweiligen Unternehmen, im Sinne der Ausübung von Funktionen, dem Tragen von Risiken und der Verwendung von Wirtschaftsgütern, in einem engen Verhältnis zur Leistungs­beziehung mit dem verbundenen Unternehmen steht und eine separate bzw. von der Leistungs­beziehung losgelöste Betrachtung nicht ohne Weiteres möglich ist. Davon kann i.d.R. bei Leistungsbeziehungen der gleichen Wertschöpfungsstufe ausgegangen werden, bei denen sich die beteiligten Unternehmen wirtschaftlich bedeutende Risiken teilen oder einzigartige sowie werthaltige Beiträge leisten. Die Einzigartigkeit sowie Werthaltigkeit der Beiträge von Unternehmen bei einer konzern­internen Leistungs­beziehung ergibt sich insbesondere daraus, dass sie nicht mit Beiträgen fremder Dritter unter ähnlichen Umständen vergleichbar und ein wesentlicher Ausgangspunkt tatsächlichen oder potenziellen Gewinns ist. Folglich werden künftig die jeweiligen Wertschöpfungsbeiträge der einzelnen Gruppen­gesell­schaften verstärkt identifiziert und analysiert werden müssen. Insbesondere bei Leistungs­beziehungen, in denen immaterielle Wirtschaftsgüter einen wesentlichen Erfolgsfaktor darstellen, ist eine detaillierte Analyse der sog. DEMPE-Funktionen empfehlenswert. Das resultiert v. a. aus dem Bestreben der OECD im Zusammenhang mit den BEPS-Aktionspunkten 8-10, eine Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung zu gewährleisten.

 

Stärkerer Fokus auf der Wertschöpfungskettenanalyse

Die Zuordnung von Risiken und die Erfüllung bestimmter Funktionen bei konzerninternen Leistungs­beziehungen werden auch in der Automobilzulieferindustrie weiter an Bedeutung gewinnen. Hierbei kann die Wert­schöpfungs­ketten­analyse als nützliches Instrument dienen. Mit ihrer Hilfe sollen die potenziellen Gewinnanteile bzw. die für die Aufteilung der Gewinne relevanten Faktoren identifiziert werden. Die Wert­schöpfungs­kettenanalyse sollte die wirtschaftlich bedeutenden Funktionen, Risiken und Wirtschafts­güter abbilden und hervorheben, welches Unternehmen jeweils welche hiervon ausübt, trägt und verwen­det. Entscheidend ist in dem Zusammenhang, wer die wesentlichen Risiken kontrollieren/beein­flussen kann und finanziell in der Lage ist, die Risiken bei Eintritt auch tatsächlich zu tragen. Insbesondere bei der Ent­wicklung oder dem Einsatz immaterieller Werte wird Unternehmen, die bspw. bei der Entwicklung, der Verbesserung, der Wartung, dem Schutz und der Verwertung der immateriellen Werte wichtige Funktionen (sog. DEMPE-Funktionen) übernehmen und relevante Risiken tragen, hierfür eine ihren geleisteten Beiträgen entsprechende adäquate Vergütung zuzusprechen sein.

  

Die Wertschöpfungskettenanalyse liefert darüber hinaus Informationen zu den Hauptwerttreibern bzgl. der jeweiligen Transaktionen und gibt Aufschluss über die gesamte wirtschaftliche Aktivität innerhalb einer Unternehmens­gruppe. Sie ist folglich eine geeignete Argumentationsbasis gegenüber der Finanzverwaltung zur Konkretisierung einer Gewinnaufteilung zwischen verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Leistungsbeziehung.

 

Fazit

Aufgrund der zunehmend grenzüberschreitenden Ausgestaltung einzelner Wertschöpfungsstufen innerhalb global agierender Konzerne, wird die Frage einer geeigneten Gewinnaufteilung zwischen verbundenen Unternehmen ebenfalls in der Automobilzulieferindustrie weiter an Bedeutung gewinnen. Das resultiert bereits daraus, dass die im Einzelfall zu prüfende Abgrenzung der jeweiligen Wertschöpfungsbeiträge sich u. u. schwierig gestalten kann. Aus dem Grund sollten Unternehmen im Falle von Leistungsbeziehungen, bei denen mehrere verbundene Unternehmen bedeutende Risiken tragen oder einzigartige Wirtschaftsgüter beistellen, eine detaillierte Analyse der Wertschöpfungskette vornehmen. Die OECD stellt den Unternehmen mit den Regelungen zur geschäftsvorfallbezogenen Gewinnaufteilungsmethode ein Instrumentarium zur Verfügung. Es ist noch in diesem Jahr mit einem weiteren Diskussionsentwurf mit Bezug zur Anwendung des Profit Splits zu rechnen. Für die Praxis wünschenswert ist in dem Zusammenhang eine weitere Konkretisierung der Anwendungsfälle der sog. Profit Split Methode.

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