Outsourcing-Vertrag: diese zehn Punkte sollten nicht fehlen

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zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2019

Quelle: Markt und Mittelstand

 

Bevor ein Geschäftsprozess aus­gelagert wird, sollte das beauftragende Unter­nehmen mit seinem Outsourcing-Dienstleister wasser­dichte Verträge schließen. Elementare Bestandteile: Zuständigkeiten, Preis­struktur und Datensicherheit.

 

Doch bei allen Vorteilen haben sie auch Sorge, die Kontrolle über den Prozess zu verlieren und dass die Qualität unter dem Outsourcing leidet. Damit das nicht passiert, sollten die Unternehmen mit dem Dienst­leister einen detaillierten Vertrag aufsetzen und klar kommunizieren, welche Leistungen ausgelagert werden sollen. Diese zehn Punkte sollten vertrag­lich fixiert werden. Renata Kabas-Komorniczak, Geschäftsführende Partnerin, hat die Inhalte für Sie aufgeführt. Zum Artikel »

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Renata Kabas-Komorniczak

Certified Tax Consultant (Polen)

Geschäftsführende Partnerin

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