Das EU-China Comprehensive Agreement on Investment (CAI)

PrintMailRate-it

zuletzt aktualisiert am 18. Februar 2021 | Lesedauer ca. 4 Minuten

von Christina Gigler

  

Nach etwa sieben Jahren der Vorbereitung gaben China und die Europäische Kommission am 30. Dezember 2020 bekannt, dass sie die Gespräche über ein „Umfassendes Investitionsabkommen” („Comprehensive Agreement on Investment - CAI”) abgeschlossen haben, das die Europäische Kommission in ihrer Presse­mitteilung als „das ehrgeizigste Abkommen, das China jemals mit einem Drittland abgeschlossen hat” bezeichnete.

   

  
   

 

Der vorläufige Text des CAI ist seit dem 22. Januar 2021 verfügbar. Die inhaltlich eher wichtigen restlichen Anhänge (außer Anhang I, der bereits verfügbar ist) sollen im Februar 2021 veröffentlicht werden. Basierend auf dem vorläufigen Text und entgegen den bisherigen Erwartungen, soll das CAI die 25 bestehenden bilateralen Investitionsabkommen (BITs) der EU-Mitgliedsstaaten nicht ersetzen, die derzeit mit China bestehen. Allerdings handelt es sich bei dem CAI noch um einen Entwurf, der einer rechtlichen Überprüfung und Übersetzung sowie der Ratifizierung durch das Europäische Parlament auf EU-Seite unterzogen werden muss. Um in Kraft zu treten ist die Zustimmung der Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten höchstwahrscheinlich nicht erforderlich, abhängig vom endgültigen Inhalt des CAI.

  

Diese Verfahren werden einige Zeit in Anspruch nehmen, und ihr genauer Zeitplan ist zu diesem Zeitpunkt unklar. Vermutlich werden sie mind. bis zur zweiten Hälfte des Jahres 2021 oder sogar noch länger dauern.

  

Bereits bekannte Inhalte

Kernelemente des CAI auf chinesischer Seite sind Regeln gegen den erzwungenen Technologietransfer, Verpflichtungen für das Verhalten staatlicher Unternehmen, umfassende Transparenzregeln für Subventionen und Verpflichtungen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung sowie weitere und neue Marktzugangsöffnungen und Verpflichtungen wie die Abschaffung von Mengenbeschränkungen, Eigenkapitalobergrenzen oder Joint-Venture-Anforderungen in einer Reihe von Sektoren.

   

Erleichterter Marktzugang

China hat sich verpflichtet, bestimmte Hindernisse für ausländische Direktinvestitionen in Sektoren wie Fertigung, Finanzdienstleistungen, Forschung & Entwicklung (biologische Ressourcen), Computer­dienst­leistungen, luftverkehrsbezogene Dienstleistungen, Baudienstleistungen, Gesundheit (private Krankenhäuser) usw. zu beseitigen.

 

Für den Automobilsektor hat China zugestimmt, Joint-Venture-Anforderungen zu entfernen und auslaufen zu lassen und den Marktzugang für neue Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten zuzusagen.

 

Im Bereich Telekommunikation/Cloud-Dienste hat China zugestimmt, das Investitionsverbot für Cloud-Dienste aufzuheben. Sie würden nun für EU-Investoren offen sein, vorbehaltlich einer Obergrenze von 50 Prozent des Eigenkapitals.

 

Im Bereich des internationalen Seeverkehrs würde China Investitionen in entsprechende landgestützte Hilfstätigkeiten zulassen, so dass EU-Unternehmen ohne Einschränkung in Frachtumschlag, Containerdepots und -stationen, Seeverkehrsagenturen usw. investieren könnten. Zudem würde China die Joint-Venture-Anforderungen in den Bereichen Immobiliendienstleistungen, Miet- und Leasingdienstleistungen, Reparatur und Wartung für den Verkehr, Werbung, Marktforschung, Unternehmensberatung und Übersetzungsdienste usw. abschaffen.

 

Im Bereich der Umweltdienstleistungen zeigt China Bereitschaft, die Joint-Venture-Anforderungen in den Bereichen Abwasserentsorgung, Lärmminderung, Abfallbeseitigung, Abgasreinigung, Natur- und Landschafts­schutz, Sanitäreinrichtungen usw. abzuschaffen.

 

Regeln zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für ausländische Investitionen

  • State Owned Enterprises (SOEs): Das CAI würde das Verhalten staatlicher Unternehmen disziplinieren, indem es von ihnen verlangt, dass sie bei ihren Käufen und Verkäufen von Waren oder Dienstleistungen nach kommerziellen Erwägungen und ohne Diskriminierung handeln. China würde auf Anfrage auch spezifische Informationen zur Verfügung stellen, um zu beurteilen, ob das Verhalten eines bestimmten Unternehmens mit den vereinbarten Verpflichtungen übereinstimmt.
  • Transparenz bei Subventionen: Das CAI würde Transparenzverpflichtungen für Subventionen in den Dienstleistungssektoren auferlegen. Außerdem würde das CAI China verpflichten, Konsultationen aufzunehmen, um zusätzliche Informationen über Subventionen zu liefern, die sich negativ auf die Investitionsinteressen der EU auswirken könnten.
  • Erzwungene Technologietransfers: Das CAI würde sehr klare Regeln gegen erzwungene Technologietransfers festlegen, einschließlich des Verbots verschiedener Arten von Investitionsanforderungen, die einen Technologietransfer erzwingen, wie die Anforderung, Technologie an einen Joint-Venture-Partner zu übertragen, sowie das Verbot, in die Vertragsfreiheit bei der Lizenzierung von Technologie einzugreifen. Die Regeln würden auch Ausführungen zum Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen vor unbefugter Offenlegung umfassen, die von Verwaltungsstellen (z.B. im Rahmen der Zertifizierung einer Ware oder einer Dienstleistung) gesammelt werden.

 

Nachhaltige Entwicklung

Das CAI würde bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Arbeit, Umweltschutz, Klimawandel und soziale Verantwortung von Unternehmen enthalten. Die entsprechenden Bestimmungen unterliegen jedoch einem speziell zugeschnittenen Umsetzungsmechanismus, um Differenzen mit einem hohen Maß an Transparenz und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft auszugleichen. China verpflichtet sich außerdem, auf die Ratifizierung der noch ausstehenden grundlegenden Konventionen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) hinzuarbeiten und geht spezifische Verpflichtungen in Bezug auf die beiden grundlegenden ILO-Konventionen zur Zwangsarbeit ein, die es noch nicht ratifiziert hat.

 

Umsetzung und Streitbeilegung

Alle bilateralen Streitigkeiten im Rahmen des CAI würden einer zwischenstaatlichen Streitbeilegung unterliegen, gekoppelt mit einem auf politischer Ebene eingerichteten Überwachungsmechanismus in der vorprozessualen Phase.

 

Kritik

Im Gegensatz zu China, wo das CAI durchaus als Meilenstein wahrgenommen wird, gab es von Seiten der EU und der USA viel Kritik. Zum einen wurde bemängelt, dass die Verpflichtungen seitens China zu vage sind und die Absichten Chinas und der Führung  bezweifelt werden. Zudem gab es scharfe Kritik, was das Timing des Abschlusses betrifft. Ebenfalls kam vermehrt die Frage auf, ob sich die EU stärker mit den USA hätte abstimmen und die Inauguration Joe Bidens abwarten sollen.

 

Aller Kritik zum Trotz, entscheidend ist, dass das CAI kein Freihandelsabkommen ist. Es ist nicht darauf ausgelegt, politisch brisante Themen zu regeln, sondern zielt eher auf ein Marktzugangsabkommen ab. Derzeit gibt es in der Tat keine Pläne, in absehbarer Zeit ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen der EU und China zu verhandeln. Im Vergleich zu den bestehenden BITs mit EU-Mitgliedsstaaten kann das CAI als eine Verbesserung angesehen werden, da es detailliertere Regelungen enthält und generell anspruchsvoller ist.

  

Aus rein rechtlicher Sicht ist jedoch im Vergleich zum aktuellen Rechtsrahmen für ausländische Investitionen in China nicht immer auf den ersten Blick eine Verbesserung zu erkennen.

  

Vergleich zum aktuellen Rechtsrahmen

Betrachtet man die Verpflichtungen im Automobilsektor, so wurden die Joint-Venture-Anforderungen bereits in der Negativliste 2020 und in der Negativliste der Freihandelszonen (FTZ) 2020 für die Produktion von Sonder­kraft­fahrzeugen und Nutzfahrzeugen aufgehoben. Da die Negativlisten in der Regel jährlich oder halbjährlich erneuert werden, könnte es bis zum Inkrafttreten des CAI sogar nur bei den Negativlisten, die mit jeder Erneuerung tendenziell immer günstiger für ausländische Investitionen werden, weniger Einschränkungen geben (z.B. Produktion von PKW im Jahr 2022).

  

Nach der Negativliste 2020 und der FTZ-Negativliste 2020 sind auch alle Beschränkungen für die Beteiligungsquote ausländischer Investoren im Finanzsektor aufgehoben worden.

 

Darüber hinaus wurden die beiden Konzepte der Inländerbehandlung für ausländische Investoren in China und der Schutz vor erzwungenem Technologietransfer bereits im neuen Auslandsinvestitionsgesetz (Foreign Investment Law) erwähnt, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist.

  

Ausblick

In den letzten Jahren hat China selektive Reformen (z.B. die Aufhebung von Eigentumsbeschränkungen im Finanzsektor) und sektorspezifische Marktöffnungen vorgenommen, indem es die eingeschränkten und verbotenen Sektoren auf den für ausländische und inländische Investoren in China geltenden Negativlisten verkürzt hat. Auf der anderen Seite hat China aber auch eine Reihe von sicherheitsrelevanten Gesetzen (z.B. das Cybersecurity-Law) und andere Vorschriften erlassen, wie die kürzlich eingeführten Regeln zur Überprüfung ausländischer Investitionen und zur Fusionskontrolle, die den Betrieb und die Freiheit ausländischer Investitionen behindern und damit möglicherweise die bisherigen schrittweisen Liberalisierungsschritte zunichtemachen.

 

Zumindest in China wird das CAI als großer Durchbruch gewertet. Auf einer späten Pressekonferenz am 30. Dezember 2020 erklärte ein Sprecher des chinesischen Handelsministeriums gegenüber Reportern, dass China auf weitere Abkommen mit anderen Ländern (z.B. Japan, Südkorea, Singapur, Neuseeland, Chile) hofft, um seine Handelspartner zu diversifizieren und sich auf eine neue Vorgehensweise der USA unter dem neuen Präsidenten Joe Biden vorzubereiten. Die Unterzeichnung der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) zwischen China und 14 weiteren Ländern – ohne die USA – am 15. November 2020 kann als weiterer strategischer Ansatz Chinas gesehen werden. Da die Details des CAI noch nicht feststehen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer vorhersagen, welche Auswirkungen das Abkommen auf den künftigen Handel zwischen der EU und China und möglicherweise auch in Bezug auf Drittländer haben wird.

 

In jedem Fall können die beiden kurz nacheinander abgeschlossenen Abkommen CAI und RCEP als starkes Signal für den globalen Freihandel und als Gegenpol zum Protektionismus großer Wirtschaftsnationen gesehen werden. Ob das CAI als Vorlage für weitere Diskussionen eine Basis bilden kann, bleibt abzuwarten.

Deutschland Weltweit Search Menu