China: Weitere Steuererleichterungen für Klein- und Kleinstunternehmer

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veröffentlicht am 21. April 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

​In 2020 wurden seitens der chinesischen Regierung diverse Hilfsmaßnahmen und Steuererleichterungen für Unternehmen angestoßen, um die negativen wirtschaft­lichen Auswirkungen der Corona-Virus Epidemie zu verringern. Für das laufende Jahr 2021 hat China weitere Steuererleichterungen bei der Umsatz- und Körperschaft­steuer angekündigt, um Klein- und Kleinstunternehmen auf diese Weise zu entlasten.

  

  

  

Umsatzsteuer (Value Added Tax – VAT)

Für Unternehmen mit kleinem Umsatzsteuer-Status (Small-scale VAT Payer) gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin der reduzierte Umsatzsteuersatz von 1 Prozent, statt der üblichen 3 Prozent. Small-scale VAT Payer in der Provinz Hubei sind in 2021 von der Umsatzsteuer weiter komplett befreit.

 

Zudem werden Unternehmen mit einem monatlichen Umsatz bis einschließlich 150.000 RMB (statt vorher 100.000 RMB) vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022 von der Umsatzsteuer befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung muss durch eine Erklärung des Steuerzahlers erfolgen.

 

Kleinsteuerzahler können grundsätzlich wählen, ob sie für einen Zeitraum von einem Monat (150.000 RMB) oder einem Quartal (bis einschließlich 450.000 RMB) besteuert werden. Einmal gewählt, kann der Zeitraum innerhalb eines Steuerjahres jedoch nicht mehr geändert werden.

 
Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax – CIT)

Klein- und Kleinstunternehmen mit einem steuerbaren Einkommen von unter 1 Mio. RMB können gegenwärtig im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 einen reduzierten CIT-Satz von 5 Prozent, anstatt dem Standard-CIT-Satz von 25 Prozent genießen. Die chinesische Regierung plant eine weitere Senkung des CIT-Satzes für Klein- und Kleinstunternehmen, deren steuerbarer Jahresgewinn 1 Mio. RMB nicht überschreiten. Anstatt 5 Prozent ist in 2021 eine weitere Senkung auf 2,5 Prozent angekündigt. Die entspre­chende offizielle Vorschrift seitens der chinesischen Steuerbehörde sollte noch vor Ende April 2021 veröffent­licht werden. Wir werden die weiter Entwicklung verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.

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