China: Gesetzesänderung zur persönlichen Einkommensteuer ist offiziell freigegeben

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veröffentlicht am 11. September 2018 / Lesedauer: ca. 2 Minuten

   

Am 31. August 2018 hat die chinesische Regierung offiziell die Gesetzesänderungen zur persönlichen Einkommensteuer („Individual Income Tax”, kurz: IIT) freigegeben. Teile der neuen Vorschriften werden ab dem 1. Oktober 2018 in Kraft treten und alle Änderungen werden zum 1. Januar 2019 wirksam. Nachstehend finden Sie die Anpassungen im neuen IIT-Gesetz im Überblick.

 

 

Neues IIT-System und Standardfreibetrag

Gemäß dem neuen Gesetz wird der IIT-Berechnungsmodus in den „Allgemeinen Einkommensmodus” geändert, bei dem das Einkommen aus Gehältern, Arbeitsleistungen, Autorenvergütung und Lizenzgebühren auf einer konsolidierten Basis besteuert wird. Die Steuerberechnung wird von der Monats- auf eine Jahresbasis umgestellt, jedoch muss die IIT weiterhin monatlich vorausgezahlt werden und der jährlichen Erklärung (zwischen 1. März und 30. Juni des folgenden Jahres) unterliegen. Der neue Steuersatz für das sog. „allgemeine Einkommen” lautet:
  

​Stufe​Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (RMB)​Steuersatz (%)​Vorwegabzug (RMB)
​1​0 - 36.000​3​0
​2​36.000 - 144.000​10​2.520
​3​144.000 - 300.000​20​16.920
​4​300.000 - 420.000​25​31.920
​5​420.000 - 660.000​30​52.920
​6​660.000 - 960.000​35​85.920
​7über 960.000​45​181.920

 

Der Berechnungsmodus gilt nur für Ausländer, die als chinesische Steueransässige anerkannt sind. Für diejenigen, die als Nicht-Steueransässige eingestuft werden, wird die IIT weiterhin monatlich oder nach Zeit berechnet. Der zu zahlende Steuerbetrag wird nach dem monatlichen Einkommen berechnet, das sich aus dem in der oben dargestellten Tabelle angegebenen Jahreseinkommen ergibt.
 

Der Standardfreibetrag wird auf 5.000 Renminbi pro Monat erhöht. Der neue Steuersatz sowie der Standardfreibetrag werden ab dem 1. Oktober 2018 in Kraft treten.

 

Zusätzliche Sonderabzüge

Neben den Sonderabzügen, wie der Sozialversicherung, bietet die Gesetzänderung auch „zusätzliche Sonderabzüge”, z.B. Ausgaben für Kindererziehung, Weiterbildung, medizinische Kosten bei schweren Krankheiten, Zinsen für Wohnungsdarlehen, Hausmieten, Altenpflege usw. Die detaillierten Regelungen sind noch nicht veröffentlicht, aber es wird vermutet, dass aufgrund der Realisierbarkeit ein Pauschalabzug anfallen könnte.
 

Definition der Steueransässigen

Nach der Gesetzesänderung gilt jede natürliche Person, die entweder einen Wohnsitz in China hat, oder sich 183 Tage bzw. länger in einem Steuerjahr in China aufhält, als chinesischer Steueransässiger. Auf alle Einkünfte innerhalb und außerhalb von China wird demnach die IIT erhoben.
 

Gemäß den geltenden IIT-Durchführungsregelungen können für Personen, die keinen Wohnsitz in China haben, sich jedoch in einem Zeitraum von 1 bis zu 5 Jahren in China aufhalten, mit Genehmigung der zuständigen Steuerbehörde nur die von Unternehmen in China gezahlten Einkünfte der IIT in China unterliegen. Wenn die Person ohne Wohnsitz in China länger als 5 Jahre kontinuierlich in China bleibt, muss das Welteinkommen ab dem 6. Jahr in China versteuert und die IIT gezahlt werden.
 

Die Gesetzänderung hat die Kriterien zur Festlegung der Steueransässigkeit verschärft. Durch spezifischere Regelungen bleibt weiterhin zu klären, ob die „5-Jahres-Regel” weiterhin gültig ist und ob die Super-Inländer-Behandlung für Ausländer beendet wird.
 

Außerdem wird die neue Definition der Steueransässigen Auswirkung auf den Common Reporting Standard haben. Wenn Personen als chinesische Steueransässigen anerkannt werden, sollen die Finanzinstitute ihre Informationen an chinesische Behörden melden.
 

Zusammenfassung

Obwohl die IIT-Gesetzesänderung offiziell freigegeben und veröffentlicht wurde, sind folgende interessante Themen weiterhin zu klären:
  • Ist die Begünstigung für einmalig gezahlte Jahresboni noch gültig?
  • Können ausländische Mitarbeiter in China weiterhin steuerfreie Vergünstigung gegen Rückerstattung der Kosten erhalten?
  • Wird die bisher gültige „5-Jahres-Regel” für Ausländer aufgehoben?
  • Wie sind Standard und Umfang der zusätzlichen Sonderabzüge? 
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