Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen China und Deutschland

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Wenn sich große Staatshäupter treffen, dann geht es um Wichtiges! Beispielsweise die Biographie von Altkanzler Gerhard Schröder, vorgestellt von Angela Merkel, oder um ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der VR China. Immerhin bereits im März 2014 wurde ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen China und Deutschland unterzeichnet. Eine Ratifizierung beider Staaten blieb jedoch bis dato aus.
 
 
 
Grund dafür sollen die verschiedenen Interpretationen der chinesischen und deutschen Übersetzung in Bezug auf Artikel 32 Nr. 2 a) sein, der die Anwendung des Quellensteuersatz i.H.v. 5% regelt und das, gleichwohl sich die beiden Staaten wirklich lange für die Übersetzungen Zeit gelassen hatten. Die Verhandlungen zu dem revidierten Abkommen starteten schon im Oktober 2007.
 
Um was geht es: Sowohl in der deutschen als auch englischen Fassung des DBAs wurde festgeschrieben, dass der effektive Steuersatz von 5% auf Dividenden anwendbar auf Gewinne ist, die zuvor erzielt wurden, aber nach dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres nach Inkrafttreten des DBAs ausgeschüttet werden sollen.
 
In der chinesischen Fassung sind die Ausführungen zu diesem Punkt jedoch nicht eindeutig geregelt und können im Gegensatz zur deutsch/englischen Version so interpretiert werden, dass der Steuersatz von 5 Prozent nur für Einkünfte gilt, die nach dem 1. Januar des folgenden Kalenderjahres nach Inkrafttreten des DBAs erzielt werden. Für viele mittelständische Unternehmen eine entscheidende Frage, eine 5%ig höhere Dividendenrendite, wer würde diese Anteile nicht gerne halten!
 
Über 1 ½ Jahre nach der Unterzeichnung wird die Ratifizierung wieder auf die Agenda beider Regierungen gesetzt. Noch in diesem Monat, soll der Prozess wieder angestoßen und bereits – so wird versichert – zum Jahresende abgeschlossen werden. Für deutsche Unternehmen wird dies aber voraussichtlich bedeuten, mit Ausschüttungen noch mindestens bis zum 1. Januar 2017 zu warten – vorher werden die nationalen Gesetze, die notwendig sind, um das DBA zu ratifizieren, nicht verabschiedet werden können.
  
zuletzt aktualisiert am 07.10.2015
 

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