Serbien: Neues zu Covid-19 aus rechtlicher Sicht

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veröffentlicht am 14. April 2020 | Lesedauer ca. 1,5 Minuten

  

Am 15. März 2020 hat die Regierung der Republik Serbien den Ausnahmezustand verkündet. Seitdem sind zahlreiche Verordnungen erlassen worden.

  

  

Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Verordnung über die Organisation der Tätigkeit von Arbeitgebern im Ausnahmezustand vom 16. März 2020. Nach der Verordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsstatus der Arbeitnehmer zu klären und ihnen, wenn möglich, die Arbeitsleistung außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu ermöglichen. Wenn eine solche Lösung wegen der Art der Geschäftstätigkeit nicht möglich ist, müssen die in der Verordnung und dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Alle Geschäftstermine müssen mittels elektronischer oder anderer angemessener Kommunikationsmittel abgehalten werden und Geschäftsreisen werden vertagt.
 

Weitere wichtige Verordnungen sind die Verordnung über Fristen in Gerichtsverfahren während des Ausnahmezustands vom 20. März 2020 und die Verordnung über Fristen in Verwaltungsverfahren während des Ausnahmezustands vom 24. März 2020.
 

Nach der ersten Verordnung soll der Lauf der Fristen für die Einlegung von Berufungen und die Erhebung von Klagen und Anträgen auf Einleitung von Verfahren, darunter Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren, vom 15. März 2020 bis zum Ende des Ausnahmezustands gehemmt werden. Bei Verwaltungsverfahren sind Beteiligte von der Einhaltung der in den einschlägigen Gesetzen vorgeschriebenen oder festgelegten Fristen befreit und je nach Art der Frist wird sie wie vorgeschrieben erneut zu laufen beginnen.
 

Was die häufigsten Fragen zur Finanzierung angeht, so gibt es mehrere Möglichkeiten, die Liquidität zu erhalten, wie die Möglichkeit der Arbeitsunterbrechung, d.h. eine vom Arbeitnehmer unverschuldete Verringerung des Arbeitsvolumens, alternative Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung, Gehaltskürzung und, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die Möglichkeit der Einführung eines Mindestgehalts.
 

Um den Privatsektor zu unterstützen, hat die Regierung der Republik Serbien am 31. März 2020 ihren Finanzplan vorgelegt, aber bislang wurde noch nichts offiziell verkündet. Es wurde jedoch bereits angekündigt, dass die Vorteile aus diesem Finanzplan (größtenteils steuerlicher Art) denjenigen Unternehmen vorbehalten sein sollen, die nicht mehr als 10 Prozent ihrer Arbeitnehmer entlassen haben.

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