Doppelbesteuerungsabkommen Indien (DTAA)

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​veröffentlicht am 25. April 2017

 

Die indische Regierung hat Maßnahmen ergriffen, um der doppelten Nichtbesteuerung von Kapitalgewinnen entgegenzuwirken. Nach Verhandlungen mit Mauritius, Singapur und Zypern 2016 wurden die Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend geändert, dass für diese Länder eine quellenbasierte Besteuerung von Kapitalgewinnen eingeführt wird. 

Vor der Reform der Abkommen waren Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an indischen Gesellschaften nur in den jeweiligen Ländern gemäß des dort geltenden Steuerrechts steuerpflichtig. Aufgrund dieser günstigen Kapitalertragsteuerregelungen waren Mauritius und Singapur die Spitzenreiter ausländischer Direktinvestitionen (FDI) in Indien. 
  

Die neuesten Entwicklungen dürften nun erheblichen Einfluss auf die Investoren und damit auf die indische Wirtschaft haben.

 

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Rahul Oza

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