Liberalisierter Strommarkt in Mexiko - Neuer Wind für die Solarbranche

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​Die Liberalisierung des mexikanischen Energiesektors kam Ende 2014 durch eine Reform der mexikanischen Verfassung und der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für die Stromindustrie (Ley de la Industria Eléctrica) in Gang. Das Gesetz gestattet die Beteiligung privater Unternehmen an der Stromerzeugung und Stromvermarktung. Obwohl Stromverteilung und -versorgung weiterhin in staatlichen Händen bleiben, sind private Investoren aufgerufen, sich an dem Aufbau und Betrieb sowie der Modernisierung und Instandhaltung von Kraftwerken und Stromnetzen zu beteiligen.

 

Mit der Reform des Stromsektors beabsichtigt die mexikanische  Regierung vor allem folgende Hauptprobleme zu beseitigen: 
1) den Anstieg der Strompreise zu bremsen,
2) die wachsende Stromnachfrage nachhaltig zu stillen,
3) das Energieportfolio zu diversifizieren und
4) die lokale gesetzliche Verpflichtung einzuhalten.

 

Die hohen Strompreise stellen für den mexikanischen Industriesektor eine große Herausforderung dar. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen kämpfen mit stetig steigenden Preisen. Der durchschnittliche Strompreis für kleine und mittelständische Unternehmen liegt derzeit bei 0,08 €/kWh1. In den USA liegt er hingegen nur noch bei 0,06 €/kWh2 und somit 25 Prozent niedriger als im Nachbarland. Diese Problematik beeinträchtigt unmittelbar die Wettbewerbsfähigkeit der mexikanischen Industrie und somit das „Image“ von Mexiko als Produktionsstandort.

 

Der Stromverbrauch lag im vergangenen Jahr bei ca. 235.000 GWh und die Regierung geht davon aus, dass sich in den kommenden zehn Jahren verdoppeln wird. Um dieser stetig wachsenden Nachfrage entgegenzuwirken, werden nach Angabe des mexikanischen Energieministeriums in den kommenden vier Jahren allein in die Stromerzeugung ca. USD 21,1 Mio. investiert.

 

Erdgas ist in Mexiko die Hauptenergiequelle für die Stromerzeugung. Der jetzige Anteil von Erdgas am Energieportfolio des Landes liegt bei 47 Prozent. Das damit verbundene Problem ist nicht nur die große Abhängigkeit von der herkömmlichen Energiequelle Erdgas, das Mexiko überwiegend aus den USA importiert, sondern auch die unzureichenden und veralteten Erdgasleitungen und die rückständige Transportinfrastruktur.

 

Des Weiteren hat sich Mexiko durch das im Jahr 2008 in Kraft getretene „Gesetz für die Nutzung Erneuerbarer Energien und für die Finanzierung der Energiewende“ gesetzlich verpflichtet, den Anteil Erneuerbarer Energien zu erhöhen. Somit sollen im Jahr 2024 35 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen stammen; aktuell liegt ihr Anteil bei lediglich ca. 25 Prozent. Das Gesetz sieht zudem vor, den Anteil bis zum Jahr 2035 auf 40 Prozent und bis 2050 auf 50 Prozent anzuheben.

 

Neuer institutioneller Rahmen

Das Gesetz für die Stromindustrie definiert unter anderem die neue institutionelle Gestaltung des mexikanischen Stromsektors und sieht dafür vorwiegend drei Säulen vor:

1. Das mexikanische Energieministerium (Secretaría de Energía; SENER) ist für die Entwicklung politischer Maßnahmen und die Planung der entsprechenden Infrastruktur verantwortlich.

2. Die Energieregulierungsbehörde (Comisión Reguladora de Energía, CRE) beschließt die regulatorischen Maßnahmen und erteilt die Genehmigungen für die Stromerzeugung und -verteilung sowie für die neu geschaffenen grünen Zertifikate (Certificados Verdes). Die Festlegung der Durchleitungsgebühren obliegt ebenfalls der CRE.

3. Die neue geschaffene Netzagentur (Centro Nacional de Control de Energía, CENACE) ist eine unabhängige Behörde, deren Funktion die Überwachung des neuen Stromgroßmarkts sowie des diskriminierungsfreien Zugangs zum Übertragungsnetz ist.

 

Regeln des neuen Stromgroßmarkts

Mit dem ersten Regelungsentwurf, erlassen am 24. Februar 2015, führt das Gesetz für die Stromindustrie die Bildung eines Energiegroßhandelsmarktes ein. Im September soll die erste Testphase beginnen. Bereits ab Januar 2016 soll der mexikanische Energiemarkt funktionsfähig sein. Die gesetzlich definierten Markteilnehmer sind: 1) Stromerzeuger (Generadores), 2) Stromversorger (Suministradores) und 3) qualifizierte Stromverbraucher (Usuarios Calificados). Das Gesetz für die Stromindustrie untersagt die Beteiligung eines Unternehmens an mehreren Geschäftszweigen. So darf beispielsweise ein Stromerzeugungsunternehmen nicht zugleich in der Stromvermarktung tätig sein.

 

Marktteilnehmer

1. Stromerzeuger

Die Stromerzeuger bedürfen für den Bau und den Betrieb von Kraftwerken einer Genehmigung der CRE. Solche Genehmigungen sind allerdings nur notwendig, wenn die Anlagen eine Leistung von über 0,5 MW haben. Die Laufzeit der Genehmigungen beträgt 30 Jahre. Diese kann jedoch verlängert werden, wenn die Anforderungen (wie z. B. Zahlung für die entsprechenden Rechte, wirtschaftliche Informationen über die Stromerzeugungsunternehmen, technische Beschreibung des Projekts, etc.) weiterhin erfüllt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste der Stromerzeuger die jeweilige Genehmigung erneut beantragen3.

 

Diese Genehmigungen gestatten nicht, Dienstleistungen anderer Art (Vermarktung, Verteilung oder Übertragung) zu erbringen. Die Stromerzeuger können allerdings die produzierte Strommenge auf dem Stromgroßhandelsmarkt anbieten oder über den Abschluss von Power Purchase Agreements (PPA) an qualifizierte Endverbraucher oder an Stromversorger verkaufen (siehe Definition beider Marktteilnehmer unten).

 

Zudem werden Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,5 MW – die sog. Stromerzeuger ohne Genehmigung (Generadores Exentos) – nicht als Marktteilnehmer eingestuft. Da sie die produzierte Strommenge ausschließlich für ihre „private Nutzung“ verwenden, benötigen sie keine Genehmigung der CRE. Allerdings können sie ihren produzierten Strom nicht auf dem Stromgroßhandelsmarkt verkaufen. Ihnen ist es jedoch gestattet, ihren Stromüberschuss über einen „Notstromversorger“ (last-resource) zu verkaufen4.

 

2. Stromversorger

Ebenso wie die Stromerzeuger bedürfen auch die Stromversorger einer Genehmigung der CRE. Es gibt drei Gruppen von Stromversorgern: Die erste Gruppe sind die Grundstromversorger. Sie dürfen den Strom ausschließlich an regulierte Endverbraucher und nur unter Anwendung eines regulierten Tarifsystems verkaufen. Nach aktuellem Stand wird die staatliche Energiegesellschaft (Comisión Federal de Electricidad, CFE) vermutlich der einzige Grundstromversorger sein. Die zweite Gruppe der Stromversorger sind die qualifizierten Stromversorger. Sie dürfen die Energie im Rahmen von PPAs direkt an qualifizierte Endverbraucher verkaufen und können ebenfalls als Vertreter der Stromerzeuger ohne Genehmigung handeln, indem sie deren Strommenge auf dem Stromgroßhandelsmarkt vertreiben. Die dritte Gruppe der Stromversorger wird als Notstromversorger bezeichnet. Sie dürfen den Strom an qualifizierte Stromverbraucher bzw. Stromerzeuger verkaufen, jedoch nur in Notfällen zur Absicherung gegen Stromausfälle. Der Preis für „Notfallstrom” wird nach dem Höchstsatz berechnet.

 

3. Endverbraucher

Die Endverbraucher lassen sich in qualifizierte Endverbraucher und regulierte Endverbraucher unterteilen. Diese Klassifizierung der Endverbraucher wird nach der Höhe ihres Strombedarfs vorgenommen. Endverbraucher mit einem Stromverbrauch von über 2 MW gelten automatisch als qualifizierte Endverbraucher. Diese Verbrauchsschwelle soll im Jahr 2016 auf 1 MW gesenkt werden, was zu einem Anwachsen des Verbrauchermarktes führen wird. Endverbraucher unterhalb dieser Schwelle sollen subventionierte Strompreise erhalten.

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Stromgroßhandelsmarkt

Die Voraussetzung für die Teilnahme am Stromgroßhandelsmarkt ist der Abschluss eines Vertrags mit der CENACE. Die Marktteilnehmer müssen der Behörde Unterlagen mit Informationen zu ihrer Rechtspersönlichkeit, die von CRE erteilten Genehmigungen sowie eine Beschreibung ihrer Stromerzeugungsanlagen zur Verfügung stellen. Weiterhin ist die Vorlage der geplanten Stromerzeugung oder – im Falle eines registrierten qualifizierten Endverbrauchers – des voraussichtlichen Stromverbrauchs erforderlich. Es gibt einen speziellen Vertrag für jede Modalität der Marktteilnahme. Daher ist es nicht möglich, einen Vertrag über verschiedene Modalitäten abzuschließen.

 

Um die Beteiligung privater Unternehmen an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu fördern, wurde ein neues Anreizinstrument eingeführt, nämlich die handelbaren „Zertifikate für Saubere Energie“ (Certificados de Energías Limpias, „CELs”). Die Grundsätze hierfür wurden im Oktober 2014 erlassen und sind seit Januar dieses Jahres in Kraft. Die Marktteilnehmer sind somit verpflichtet, CELs von Erzeugern sauberen Stroms zu erwerben. Die CENACE wird den Preis auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage festlegen.

 

Neuer Wind für die Solarbranche

Die Solarbranche wird insbesondere von der neuen Gestaltung der mexikanischen Stromindustrie profitieren. Zahlreiche PVProjekte mit einer Gesamtleistung von insgesamt 900 MW befinden sich allein in diesem Jahr bereits in der Umsetzung. Darüber hinaus hat die CRE 2015 schon zehn weitere PV-Projekte mit einer Gesamtkapazität von ca. 256 MW genehmigt.

 

Die mexikanische Regierung plant zudem die Durchführung diverser Projektausschreibungen im Bereich der Solarenergie. Die geplanten Ausschreibungen haben eine Gesamtkapazität von 2.170 MW. Deutsche Unternehmen dürften aus diesen neuen Entwicklungen des mexikanischen Stromsektors bzw. der Solarbranche große Vorteile ziehen.

 

 


 

1 Sistema de Información Eléctrica (SIE): http://sie.energia.gob.mx/bdiController.do?action=cuadro&cvecua=IIIBC01
2 Energy Information Administration (EIA): http://www.eia.gov/electricity/monthly/epm_table_grapher.cfm?t=epmt_5_6_a

3 SENER (2015). Regulierung des Energiemarktes (Bases del Mercado Eléctrico). S.28
4 Vgl. den nachfolgenden Abschnitt „Energieversorger“

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