Editorial ESG News 1/2024

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Liebe Leserinnen und Leser,

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am Freitag, den 22. März 2024 hat das Bundesjustizministerium den lange erwarteten Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD-Umsetzungsgesetz​) veröffentlicht. Der Referentenentwurf hat aus unserer Sicht zwei entscheidende Inhalte. 1. Der (Kon­zern-) La­ge­be­richt wird um einen ver­pflich­ten­den Nach­hal­tig­keits­be­richt erweitert. In den Nach­hal­tig­keits­be­richt sind die Angaben aufzunehmen, die für das Verständ­nis der Aus­wir­kun­gen der Tätig­kei­ten der Ge­sell­schaft auf Nach­hal­tig­keits­as­pekte (Um­welt-, So­zial- und Men­schen­rechts so­wie Go­ver­nance-Fak­to­ren) oder das Verständ­nis der Aus­wir­kun­gen von Nach­hal­tig­keits­as­pek­ten auf den Ge­schäfts­ver­lauf, das Ge­schäfts­er­geb­nis und die Lage der Ka­pi­tal­ge­sell­schaft er­for­der­lich sind. Der Nachhaltigkeitsbericht ist (gesondert) prüfungspflichtig. 2. Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte wird wie die Finanzberichterstattung eine Vorbehaltsaufgabe für uns Wirtschafts​­prüfer sein. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte müssen sich die Wirtschaftsprüfer gesondert qualifizieren. Selbstverständlich können sie aber auch bei der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, wie bereits heute schon bei der Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts, ausgewiesene Experten (Sachverstän­dige) in die Prüfung einbinden. Wir Wirtschaftsprüfer sehen in der Berechtigung zur Prüfung der Nachhaltig­keits­bericht­​erstattung ein starkes Signal in das Vertrauen in unseren Berufsstand und zugleich eine große gesellschaftliche Verantwortung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir Wirtschaftsprüfer uns dieser Heraus­forderung annehmen werden und den berichterstattungspflichtigen Unternehmen verlässliche Prüfungs- und Beratungspartner sein werden.    

 

Wenn sie noch mehr über die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Prüfung erfahren wollen, lade ich Sie herzlich zu unserer ESG Roadshow „Ready for CSRD? Prüferische Begleitung Ihrer Nachhaltigkeits­bericht­erstattung“​ im April und Mai an verschiedenen Rödl & Partner Standorten ein! Werfen Sie gerne einen Blick in unser Programm. Tauschen Sie sich dort mit unseren von manager magazin und WGMB (Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung) in der Kategorie ESG/Nachhaltigkeit als „Best in Class“ ausgezeichneten Expertinnen und Experten von Rödl & Partner aus.

 

Die vorliegende Ausgabe der ESG News gibt Ihnen u.a. weitere praxisorientierte Einblicke in ESG-Datener­hebung und Berichterstellung sowie Prüfung:

 

Der Umfang der künftig zu berichtenden qualitativen und quantitativen Datenpunkte ist sehr hoch und die Gewährleistung der Prüffähigkeit stellt eine große Herausforderung dar – in „Nachhaltigkeit auf dem Prüfstand: Wie sich Unternehmen auf die verpflichtende inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts vorbereiten können“ geben wir Ihnen daher konkrete Hilfestellungen.

 

Bisher wurden Nachhaltigkeitsberichte nach dem GRI-Standard erstellt, inzwischen gelten die ESRS. Wie dieser Übergang erfolgreich gestaltet und eine vorhandene Struktur überführt werden kann, erfahren Sie in „Nachhaltigkeitsberichterstattung: so gelingt die Umstellung von GRI auf ESRS“.

 

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat im Januar Konsultationsentwürfe für zwei neue Nachhaltigkeitsstandards für KMUs erlassen, die erstmalig ab 2026 anzuwenden sind. Warum auch KMUs frühzeitig die richtigen Weichen stellen sollten, lesen Sie in „KMUs im Fokus: EFRAG veröffentlicht neue Konsultationsentwürfe“.

 

Im Artikel „Navigieren durch den ESG-Daten-Dschungel: Wie Softwarelösungen den Weg erleichtern“ zeigen wir auf, dass Softwareprogramme bei der Datenmenge der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich helfen können.

 

Apropos Datenmenge – für die ca. 1.000 zu erhebenden Datenpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung braucht es auch eine Dokumentation über die Erhebung, Herkunft und Verifizierung. In „ESG Reporting – Wo kommen all die Daten her?“ gehen wir genauer darauf ein.

 

Und noch ein paar mehr Zahlen für Sie – wussten Sie, dass durch das vorzeitige Wegwerfen von Konsumgütern in der EU jährlich rund 35 Millionen Tonnen Abfall entstehen, und dass 77 Prozent der EU-Bevölkerung eine Reparatur dem Neukauf vorziehen würden aber die Bedingungen erschwert werden? Die EU möchte das nun ändern. Was das für Verbraucher und v.a. auch für Unternehmen bedeutet, lesen Sie in „Das neue Recht auf Reparatur: nachhaltig innovativ oder reparaturbedürftig?

 

Die europäische Lieferketten-Richtlinie (EU-CS3D oder CSDDD) kommt nach langem Ringen nun doch! Was das für Sie als Unternehmen bedeutet und was sie beinhaltet, lesen Sie in unserem Artikel „Vorbereiten auf CS3D“.

 

Das Thema Nachhaltigkeit, besonders aufgrund der Vorgaben der CSRD und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), beschäftigt auch die Vorstände und Aufsichtsräte zunehmend und verändert sowohl deren Anforderungsprofil als auch Aufgaben.

 

Die „Geschlechtergleichstellung“ macht einen wesentlichen Teil der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SGDs) aus, die auch auf EU-Ebene und vor allem aktuell in Italien diskutiert​ werden.

 

Ich hoffe, dass wir Ihnen mit dieser Ausgabe unserer ESG News Antworten und konkrete Hilfestellungen für die Erstellung Ihrer Nachhaltigkeitsberichte an die Hand geben können. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. Für weitere Informa­tionen oder Anregungen sind wir immer gerne für Sie persönlich erreichbar. ​Besonders würde ich mich freuen, Sie bei einer unserer Veranstaltungen im Rahmen der ESG Roadshow persönlich zu treffen.

 

Ihr Martin Wambach​

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Martin Wambach

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Auditor IDW

Geschäftsführender Partner, Chief Digital Officer

+49 221 9499 091 00

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