ESRS Updates: Überarbeitungen im Bereich Governance

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​veröffentlicht am 26. September 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten 
 
Mit den überarbeiteten Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde auch der Themenstandard G1 „Unternehmensführung“ angepasst. Insgesamt wurden 60% der Datenpunkte gestrichen (von 53 auf 21 Datenpunkte), das führt zu einer Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um 50% (von 42 auf 21 Datenpunkte*). 
 

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Änderungen im Themenstandard G1 – Unternehmensführung   

​Der themenspezifische Standard ESRS G1 „Unternehmensführung“ wurde im Zuge der Überarbeitung grundlegend neu strukturiert und folgt nun ebenfalls der PAT-Architektur mit den Angabepflichten zu Konzepten (G1-1), Maßnahmen (G1-2), Zielen (G1-3) und Kennzahlen (G1-4 bis G1-6). Die bisherigen Inhalte wurden thematisch gebündelt und in drei konsolidierte Unterthemen überführt: Unternehmenskultur (einschließlich Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, Schutz von Hinweisgebern und Tierschutz), politisches Engagement und Lobbytätigkeiten, sowie Management der Beziehungen zu Lieferanten, einschließlich (unfairer) Zahlungspraktiken. Gleichzeitig wurde eine klare Abgrenzung zu den Governance-Angaben in ESRS 2 „Allgemeine Angaben“ vorgenommen: Der frühere Bezug zu GOV-1 (Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane) wurde gestrichen. Der überarbeitete ESRS G1 gliedert sich nun in die Angabepflichten: 

  • ​G1-1 Konzepte (Policies) im Zusammenhang mit der Unternehmensführung 
  • G1-2 Maßnahmen (Actions) im Zusammenhang mit der Unternehmensführung  
  • G1-3 Ziele (Targets) im Zusammenhang mit der Unternehmensführung 
  • G1-4 Kennzahlen zu Korruptions- und Bestechungsfällen 
  • G1-5 Kennzahlen zu Politischer Einflussnahme und Lobbytätigkeiten 
  • G1-6 Kennzahlen zu Zahlungspraktiken  

​Wesentliche inhaltliche Änderungen  

  • ​​G1-1 (Konzepte): Pflicht zur Offenlegung, wenn keine Konzepte zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung bzw. zum Schutz von Hinweisgebern vorhanden sind; die bisherige Angabe, ob bei Fehlen solcher Konzepte deren Einführung geplant ist und welcher Zeitplan vorgesehen ist, entfällt; Angabe zu Funktionen mit erhöhtem Risiko in Bezug auf Korruption und Bestechung wurde präzisiert (AR 2: Definition und Beispiele, z. B. Tätigkeiten in Hochrisikoländern oder mit regelmäßigem Kontakt zu Behörden) 
  • G1-2 (Maßnahmen): Angaben zu Schulungsmaßnahmen wurden konsolidiert; neu ist die verpflichtende Angabe, ob Beschaffungsteams in Schulungen zu nachhaltigkeitsbezogenem Lieferantenmanagement einbezogen sind 
  • G1-3 (Ziele): neu eingeführte Angabepflicht zu qualitativen oder quantitativen Zielen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung inkl. Unterthemen 
  • G1-4 (Korruptions- und Bestechungsfällen): bestätigte Fälle von Korruption oder Bestechung sind nun verpflichtend anzugeben (zuvor freiwillig); neue Klarstellungen und Definitionen in AR 3–AR 6  
  • G1-5 (Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten): Klarstellung der Begriffe politische Einflussnahme vs. Lobbytätigkeit; Reduktion der verpflichtenden/freiwilligen Datenpunkte 
  • G1-6 (Zahlungspraktiken): Kennzahl „durchschnittliche Zahlungsdauer“ gestrichen; Fokus auf Standardzahlungsbedingungen (inkl. KMUs), Prozentsatz fristgerechter Zahlungen und anhängige Gerichtsverfahren 
  • Neue/geänderte Definitionen im Glossar: Incident; Confirmed incident of corruption and bribery 

​Fazit 

Mit der Überarbeitung wurde ESRS G1 „Unternehmensführung“ deutlich verschlankt, neu strukturiert und stärker fokussiert. Streichungen, präzisierte Begriffe und neue ARs sollen die Anwendung erleichtern.  

Die öffentliche Konsultation läuft derzeit noch bis zum 29. September 2025. Die EFRAG wird ihre Empfehlung („technical advice“) bis zum 30. November 2025 an die EU-Kommission übermitteln. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden, sobald weitere Informationen vorliegen.  

 

*Dabei ist zu beachten, dass bei der Berechnung die MDR (Minimum Disclosure Requirement)-Angaben bei der Reduktion der Datenpunkte nicht mitgezählt wurden, da sie nur berichtet werden müssen, wenn ein Unternehmen themenbezogene Ziele, Konzepte oder Maßnahmen hat. ​​​​​​​​​​​​​​​

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Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, CPA (U.S.), Head of Sustainability Services

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