ESG in der Steuerberatung: Nachhaltige Unternehmenssteuerung

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veröffentlicht am 13. September 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Die Nachhaltigkeit eines Unternehmens wird Teil der neuen Maxime des Wirt­schaftens. Klimafreundliches Handeln fördert die Kundenbeziehung, steigert die Attraktivität am Arbeits- und Kapitalmarkt und verringert regulatorische Risiken sowie damit verbundene Kosten. Die neuen Transparenzpflichten, begründet durch die Regulatorik wie der EU-Taxonomie oder der EU-Richtlinie CSRD, wirken sich in zahlreichen steuerpolitischen Gesetzesinitiativen aus.



Viele Unternehmer stehen vor der Herausforderung nicht nur die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, sondern die Unternehmenstransformation auch wirtschaftlich zu stemmen. Durch die Einbindung der ESG-Kriterien in die steuerliche Gestaltungsberatung können einerseits die notwendigen Maßnahmen durch Steuerersparnisse finanziert und andererseits eine finanzielle Mehrbelastung durch Restriktion in Zukunft vermieden werden. Als Teil dieser finanziellen Mehrbelastungen ist ausdrücklich die EU-Plastiksteuer zu nennen, welche als steuerliche Maßnahme des EU Green Deals verabschiedet worden ist und zukünftig auf nicht recycelte Plastik-/Kunststoffverpackungsabfälle erhoben werden soll.

Darüber hinaus erstrecken sich die Themenfelder grundsätzlich über alle drei Bereiche der ESG-Kriterien. Dabei ist zu beachten, dass der Fokus nicht nur auf rein steuerrechtliche Themen im Vordergrund stehen sollte, sondern es auch der interdisziplinären Betrachtung von anderen, geschäftsfeldübergreifenden Sachverhalten bedarf.

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick darüber gegeben, in welchen Punkten steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind und von welcher Relevanz in diesem Zusammenhang eine neuentwickelte Steuerstrategie und das steuerliche Risikomanagement sein wird:


Environment

Die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft soll sowohl durch negative als auch positive Anreize erreicht werden. Während beispielsweise die CO2- Bepreisung zu höheren Betriebsausgaben führen wird, sofern Unternehmen den CO2-Ausstoß nicht reduzieren, soll durch die Steuerbegünstigungen die Investitions­bereitschaft erhöht werden. Gezielte steueroptimierende Investitionen sind unter anderem in den folgenden Bereichen möglich:

  • bei energetischen Gebäudesanierungen- und Umbaumaßnahmen,
  • bei der Anschaffung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen,
  • bei der Elektromobilität sowie
  • beim Erwerb von grünen Investments- und Beteiligungsstrukturen.


In diesem Kontext existieren neben den regulären ertragsteuerlichen Abschreibungsvorschriften regelmäßig noch weitere Sonderabschreibungen bzw. Steuervergünstigungen, sowie von der EU oder dem Bund zur Verfügung gestellte Subventionen, welche darauf abzielen nachhaltige Investitionen zu fördern. Ferner wurde seitens des Bundesfinanzministeriums ein Referentenentwurf über ein Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz im Juli dieses Jahres veröffentlicht. In dem Zeitraum von 2024 bis 2027 beträgt die gewinnunabhängige Förderung 15 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, welche die Energieeffizienz des Unternehmens qualifiziert verbessern, wobei der maximal mögliche Förderungsbetrag auf 30 Mio. EUR gedeckelt ist. Das Ziel der Klimaschutzprämie ist eine steuerliche Investitionsförderung von Klimaschutz­investitionen.


Social

Ob Beschäftigte, Investorinnen und Investoren, die Kundschaft oder der Staat: alle habe etwas gemeinsam. Sie, als Gesellschaft, fordern dass Unternehmen sozialer handeln und ordnen diesem Kriterium in der Entschei­dungsfindung einen immer größeren Wert zu. Soziales Handeln eines Unternehmens bedeutet unter anderem die Wahrung der Chancengleichheit, faire und sichere Arbeitsbedingungen, die Beachtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette sowie die Möglichkeit der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Die Optimierung der sozialen Rahmenbedingungen des Unternehmens ist unabdingbar, um insbesondere am Arbeits-, als auch am Absatzmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben. Folgende Maßnahmen fördern das soziale Handeln:

  • Bereitstellung von Jobtickets,
  • Gesundheitsförderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Verpflegung der Beschäftigten,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie
  • Angebote zur Fort- und Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


Governance

Aber nicht nur die soziale Gerechtigkeit und der Klimaschutz sind Bestandteile von ESG, sondern auch die verantwortungsbewusste, steuerrechtskonforme Unternehmensführung (Governance). Die Unternehmen sind angehalten zukünftig steuerlich transparenter zu agieren, eine nachvollziehbare und nicht-aggressive Steuer­pla­nung zu verfolgen und die Steuergesetze in den Ländern, in denen sie unternehmerisch aktiv sind, zu befolgen. Die Umsetzung und Einhaltung obliegt den Aufsichtsräten, sodass die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) dem Grunde nach unabdingbar sein wird, um sowohl die steuerliche Compliance zu gewährleisten als auch die ethischen, sozialen und nachhaltigen Werte der Gesellschaft entsprechen zu können. So erfordert beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht nur die Prüfung der Menschenrechte an sich, sondern es bedarf auch der Betrachtung der umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei vorzunehmenden Anpassungen.


Fazit

Sofern Unternehmen langfristig am Markt bestehen wollen, müssen sie in der Zukunft nachhaltiger agieren. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht können Steuerersparnisse als Vehicle dazu dienen, nachhaltige Investitionen und soziale Maßnahmen zu finanzieren und durch die Implementierung eines TCMS wäre die steuerliche Comp­liance realisierbar. Eine an den ESG-Kriterien orientierte Steuerberatung kann dazu beitragen, die wirt­schaft­li­che Existenz des Unternehmens in der Zukunft zu sichern.

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