Investieren, Modernisieren, Dekarbonisieren: Die Maßnahmen der neuen Bundesregierung mit Fokus ESG und Steuern

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 8. August 2025  | Lesedauer ca. 3 Minuten


Mit dem Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung gezielte steuerliche Impulse zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Neben der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und neuen Abschreibungsanreizen für Elektrofahrzeuge wird auch die Forschungszulage ausgeweitet. Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch Bürokratieabbau und verstärkte Digitalis​​​ierung der Finanzverwaltung. Investitionen im Bereich ESG werden aus steuerlicher Sicht damit einmal mehr gefördert.


Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD verfolgt das Ziel, Deutschland als starken Industriestandort zu erhalten, den Mittelstand zu stärken und neue Impulse für Innovation und Gründung zu setzen. Mit dem am 11. Juli 2025 vom Bundesrat verabschiedeten Investitionssofortprogramm wurde ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal gesetzt. Es soll Investitionen insbesondere im Bereich ESG gezielt fördern und die Grundlagen für ein zukunftsfähiges, modernes Deutschland schaffen.


Steuerliche Förderung und gezielte Anreize für E-Mobilität

Ein zentraler Bestandteil des Programms sind gezielte steuerliche Anreize für klimafreundliche Mobilität. Neu ist dabei insbesondere die Möglichkeit für Betriebe, die bis Ende 2027 ein Elektrofahrzeug anschaffen, 75 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Anschaffung steuerlich geltend zu machen. Diese Form der Sofortabschreibung stellt eine klare Weiterentwicklung bisheriger Förderinstrumente dar. Denn bislang wurde klimafreundliche Mobilität vor allem bei der privaten Nutzung von Dienstwagen gefördert, etwa durch die Anwendung der sogenannten 0,25-Prozent-Regelung für Elektrofahrzeuge. Gleichzeitig wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Mit diesen Maßnahmen werden wirtschaftliche Impulse mit einer aktiven Klimapolitik verbunden und der Wandel hin zu einer nachhaltigen Mobilitätsstruktur soll beschleunigt werden.


Degressive Abschreibung für Investitionszuwachs

Die Bundesregierung setzt darüber hinaus mit der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter Investitions-Impulse; gerade auch für den Bereich ESG. Unternehmen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 investieren, können künftig bis zu 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr steuerlich absetzen. Die Maßnahme sorgt für spürbare Liquiditätsvorteile. Da Unternehmen insbesondere Investitionen für die Transformation benötigen, kann dieses Programm gezielt im Bereich ESG eingesetzt werden. Allerdings sind auch konventionelle Investitionen mitbegünstigt. Inwieweit hier daher im konventionellen Bereich Mitnahmeeffekte eintreten werden und dies zu einem weniger nachhaltigen Strohfeuer führen wird, bleibt abzuwarten. Im Vergleich zur letzten Einführung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets, die für Anschaffungen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 galt, stellt die neue Regelung eine spürbare Erweiterung dar: Damals lag der Abschreibungssatz bei maximal 25 Prozent. Die nun beschlossene Regelung geht also über die damaligen Anreize hinaus und verschafft Unternehmen noch größeren finanziellen Spielraum, um Innovationen voranzutreiben und Modernisierungsprojekte schneller umzusetzen.


Mehr Anreiz für Innovation: Anhebung der Forschungszulage

Auch im Bereich Forschung und Entwicklung werden gezielt Anreize gesetzt. So steigt beispielsweise die Bemessungsgrenze für die steuerliche Forschungszulage ab 2026 von zehn auf zwölf Millionen Euro. Gleichzeitig soll das Antragsverfahren vereinfacht werden. Dadurch profitieren besonders forschungsintensive Unternehmen, etwa aus der Technologie- oder Produktionsbranche, von besseren Rahmenbedingungen für Innovation am Standort Deutschland.


Bürokratieabbau und Digitalisierung der Finanzverwaltung

Im Bereich Governance setzt die Bundesregierung auf Bürokratieabbau und Digitalisierung. Ein erster Schritt ist die Entlastung bei ESG-bezogenen Berichtspflichten. So hat sich der Bundesrat im Juni 2025 für eine Verschlankung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und eine Begrenzung der EU-Lieferkettenrichtlinie auf unmittelbare Geschäftspartner ausgesprochen. Künftig soll auf eine zivilrechtliche Haftung verzichtet werden, um Unternehmen mehr Rechtssicherheit zu geben und die Berichtspflichten zu entschlacken.

Gleichzeitig treibt die Regierung die Digitalisierung der Finanzverwaltung voran. Künftig soll die digitale Abgabe von Steuererklärungen zum Regelfall werden und Körperschaften sowie Personengesellschaften sollen schrittweise zur Selbstveranlagung übergehen. Das Ziel ist ein effizienteres und transparenteres Steuersystem mit weniger Verwaltungsaufwand. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig zu sichern und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung konsequent voranzutreiben, werden weitere Schritte zum Bürokratieabbau, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, folgen müssen.​

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu